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[HH] Übernahme von Aufgaben einer höheren Laufbahnbefähigung
ratoneck:
Liebes Forum,
evtl. könnt ihr mir eine erste Einschätzung geben, da die Antwort aus der Behörde auf sich warten lässt...
Ich arbeite in Hamburg als vebeamteter Lehrer in der A12-Laufbahn (Sek I.- Lehrer für Gemeinschaftsschulen) und habe darüberhinaus einen Bachelor und Master für das Lehramt an Sonderschulen (A13-Laufbahn). Gegenwärtig arbeite ich 75% meiner Arbeitszeit in der Aufgabenbeschreibung einer A12-Laufbahn und 25% in der A13-Laufbahn als Sonderpädagoge (6 Stunden im Unterricht samt Vorbereitung, Förderpläne schreiben und Förderplankonferenz leiten etc.).
Bestünde für mich ein Anspruch auf Stundenentlastung oder zusätzlicher Bezahlung, da 1/4 meiner Tätigkeit nicht den Aufgabenb ereichen meiner Einstellung (A12-Laufbahn) entsprechen, oder wie werden solche Fälle ggf. geregelt?
Ich wäre dankbar für eine erste Einschätzung, sofern sich jemand auskennt.
photosynthese:
Ich bin in NRW, das Prinzip mag sich also unterscheiden.
Hast du alle laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, also insb. ein 2. Staatsexamen im A13-Bereich? In NRW kenne ich das nur aus dem Schulleitungsbereich, da ist es dann so, dass sich ein Anspruch erst nach 18 Monaten ergibt, und auch nur dann, wenn alle laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Aus dem Bauch heraus würde ich dir ein Gespräch mit dem für deine Schule zuständigen Personalrat empfehlen, um auf deine sehr individuelle Situation bestmöglich eingehen zu können.
Nachtrag: Unabhängig vom Ergebnis würde ich auf jeden Fall bspw. die Unterrichtsverteilungen (oder einen anderen Nachweis für diese Aufteilung) archivieren, da sich daraus zumindest bei bestimmten Beförderungen ein Vorteil durch Erfahrung (Stichwort: Eignung und Befähigung) ergeben kann.
EiTee:
Du hast einen A12 Dienstposten inne, es ist daher auch absolut zulässig, dass du Aufgaben machst, die höherwertiger sind und das ohne jeglichen Ausgleich. Willkommen im Beamtentum.
Hier in NRW sind die A12 Lehrer im gehobenen Dienst und die Sonderpädagogen mit A13 ebenfalls. Folglich die selbe Laufbahn, ich vermute, dass Hamburg dies ähnlich hält.
Es bleibt daher nur der Weg sich auf einen A13 DP zu bewerben, wenn man das als Lehrer überhaupt so einfach kann.
Bastel:
--- Zitat von: EiTee am 08.02.2022 12:01 ---Du hast einen A12 Dienstposten inne, es ist daher auch absolut zulässig, dass du Aufgaben machst, die höherwertiger sind und das ohne jeglichen Ausgleich. Willkommen im Beamtentum.
--- End quote ---
Im TB Bereich würde es auch nix extra geben, sofern die E13 Tätigkeiten nur 25% ausmachen.
Organisator:
--- Zitat von: Bastel am 08.02.2022 12:08 ---Im TB Bereich würde es auch nix extra geben, sofern die E13 Tätigkeiten nur 25% ausmachen.
--- End quote ---
Da geht es im Beamtenbereich noch deutlich drüber hinaus, da kann der Beamte lediglich eine amtsangemessene Beschäftigung einfordern. Was zumindest innerhalb der Laufbahn einen großen Spielraum ermöglicht.
Insoweit ist es auch grundsätzlich unproblematisch, höher- oder niederwertige Aufgaben zu übertragen, solange es nicht zu einer deutlichen Diskrepanz zu den üblicherweise dem Amt übertragenen Aufgaben
Sprich: dem statusrechtlichen Amt können ganz verschiedene funktionelle Ämter (=Aufgaben) übertragen werden. Deutlich wird das bei der gebündelten Dienstpostenbewertung über die gesamte Laufbahn (z.B. bei obersten Bundesbehörden) wo sehr ähnliche Tätigkeiten auf die Ämter Inspektor bis Oberamtsrat verteilt werden.
Ich kann mir zwar vorstellen, dass bei den vielen unterschiedlichen Landesregelungen hier Feinheiten gibt, bei 25 % höherwertigen Tätigkeiten - zumal vermutlich in der selben Laufbahn - würde ich hier keine Auswirkungen erwarten.
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