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Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
EiTee:
Wie wäre es damit, sich einfach auf ein Studium bei einer Behörde zu bewerben und das ganze im Aufstiegsverfahren zu durchlaufen? Damit entfiele auch der zusätzliche Erwerb Laufbahnbefähigung.
Organisator:
--- Zitat von: EiTee am 08.02.2022 15:05 ---Wie wäre es damit, sich einfach auf ein Studium bei einer Behörde zu bewerben und das ganze im Aufstiegsverfahren zu durchlaufen? Damit entfiele auch der zusätzliche Erwerb Laufbahnbefähigung.
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Hätte den Nachteil, dass ein solches Studium regelmäßig als Anwärter mit Anwärterbezügen durchgeführt wird. Weniger Geld und schlechterer Status.
EiTee:
--- Zitat von: Organisator am 08.02.2022 15:14 ---Hätte den Nachteil, dass ein solches Studium regelmäßig als Anwärter mit Anwärterbezügen durchgeführt wird. Weniger Geld und schlechterer Status.
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Korrekt, das wäre die eine Variante, das ginge aber auch entsprechend anders. Hängt natürlich u.a. vom Können und Wollen des TE sowie des künftigen Dienstherren ab. Bei uns zumindest, wird niemand aus dem mD zum Anwärter degradiert.
Man sollte immer beachten:
Wenn man weiterhin in Vollzeit arbeitet, kann man nicht zeitgleich in Vollzeit studieren. Ich kenne die Regelstudienzeit für Teilzeitstudiengänge der Fernuni Hagen nicht. Es sind vermutlich 4 - 5 Jahre + Erwerb der Laufbahnbefähigung, also 6 - 7 Jahre +- bis zur Verbeamtung im gD.
Ich bin absolut kein Freund der monetären Gier als Beamter, wenn ich aber die finanzielle Situation beleuchte, sieht das ja ungefähr so aus:
Teilzeit mit Verbleib im mD:
Heißt Jahresbesoldung mD * 7. Fiktiv nehme ich A7/4 = macht ca. 204 T€ abzgl. PKV (300€+-)= 180 T€
Als Anwärter:
Studium als Anwärter Anw gD * 3 52 T€ abzgl PKV (140€+-) = 47 T€
4 Jahre im gD 4* Jahresbesoldung A9/4 abzgl. PKV (300€+-) = 120 T€
Macht in Summe also ca. 166 T€
Zwar muss man sehen, ob der Wechsel auf den Ausbildungstarif, während man schon PKV versichert ist, überhaupt möglich ist. Auch habe ich die Stufenaufstiege nicht berücksichtigt. Was aber feststeht, für einen ungefähren Unterschied von 14 T€ kann man als Anwärter 3 recht entspannte Jahre haben und ist danach im gD.
Kein hin und her mit der Entlassung aus dem Dienst, es gibt entspannt die Urkunden und man lacht sich über das miserable Studium schlapp.
Ideal wäre natürlich der Verbleib im mD, Abordnung während der Studienphasen und volle Besoldung.
Organisator:
--- Zitat von: EiTee am 08.02.2022 16:03 ---Man sollte immer beachten:
Wenn man weiterhin in Vollzeit arbeitet, kann man nicht zeitgleich in Vollzeit studieren. Ich kenne die Regelstudienzeit für Teilzeitstudiengänge der Fernuni Hagen nicht. Es sind vermutlich 4 - 5 Jahre + Erwerb der Laufbahnbefähigung, also 6 - 7 Jahre +- bis zur Verbeamtung im gD.
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Kommt darauf an. Ich kenne Fernstudiengänge, die die übliche Regelstudienzeit haben (3 jahre Bachelor / 2 Jahre Master) und daher berufsbegleitend möglich sind. Ist nur ein sehr hoher Workload, aber je nach Motivation machbar. Die hauptberufliche Tätigkeit käme natürlich noch on Top.
Das mit dem beamtenrechtlichen Status wäre auch noch zu klären. Als Anwärter ist man üblicherweise Beamter auf Widerruf und verliert somit seinen vorherigen Lebenszeitstatus. Muss jeder selbst bewerten, ob dies ein wirkliches Risiko darstellt.
Asperatus:
--- Zitat von: BBFU am 08.02.2022 13:15 ---Müsste ich erst aus dem Beamtenverhältnis im mittleren Dienst entlassen werden um am gleichen Tag mit einer Urkunde in den gehobenen Dienst übernommen zu werden? Muss ich mich erst noch als Tarfibeschäftigter im gD bewähren bevor ich im gD verbeamtet werden kann? (Vermutlich nach erfolgreicher Bewerbung auf eine gD-Stelle)
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Nein, der beste Weg wäre wohl, sich auf eine externe Stellenausschreibung der Behörde für eine Stelle im (vergleichbar) gehobenen Dienst zu bewerben, die auch für Beamte geöffnet ist.
Ob dies in der Praxis nur bei der eigenen Behörde oder auch im Rahmen einer Versetzung geht, weiß vielleicht ein Mitleser?
--- Zitat von: BBFU am 08.02.2022 13:15 ---Gibt es im gehobenen Dienst dann nochmal eine Probezeit und wenn ja wie lange wäre diese Probezeit?
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Es werden zwei Jahre Sachbearbeiter-Tätigkeiten wahrgenommen (1,5 Jahre geforderte hauptberufliche Tätigkeit, 6 Monate Bewährungszeit) bei Verbleib im vorherigen Statusamt (Besoldungsgruppe). Dann wird das neue Amt verliehen und der Laufbahnwechsel ist abgeschlossen.
--- Zitat von: BBFU am 08.02.2022 13:15 ---Was wären hier die Rechtsgrundlagen?
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§ 24 BLV
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