Autor Thema: Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen  (Read 3861 times)

xap

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Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
« Antwort #15 am: 09.02.2022 09:19 »
BBG ist schon das korrekte Gesetz. Die BLV ist die ausführende Konkretisierung des Gesetzes.

Wie gesagt, ich denke §20 BLV sollte in deinem Fall korrekt sein.

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Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
« Antwort #16 am: 09.02.2022 09:20 »
BBG ist schon das korrekte Gesetz. Die BLV ist die ausführende Konkretisierung des Gesetzes.

... und die BLV verwies bei der konkreten Frage auf das BBG

Asperatus

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Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
« Antwort #17 am: 09.02.2022 16:58 »
§24 regelt doch das Aufstiegsverfahren wenn ich mich nicht irre. Ich glaube nicht, dass du dieses anstrebst. §24 ist nach meiner bescheidenen Kenntnis ein ziemlich spezieller Fall, der auch ausdrücklich durch eine Behörde gefördert werden muss.

Nach §20 kannst du privat studieren gehen, dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD bewerben. Du wirst dann für 18 weitere Monate die Stelle inne haben aber nach alter Besoldungsstufe bezahlt. Nach 18 Monaten ist dann die Laufbahnbefähigung für den gD festzustellen und der Laufbahnwechsel kann vollzogen werden.

Das ist zumindest mein Kenntnisstand.

Vermutlich verwechselst du § 20 mit § 24 BLV und § 24 mit § 27 BLV.

§ 27 ist der spezielle Fall und kein "echter" Aufstieg. Er ermöglicht nur die Besetzung von bestimmten geeigneten Dienstposten in der höheren Laufbahn. Eine (umfassende) Laufbahnbefähigung für die höhere Laufbahn ist nicht gegeben.

BBFU

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Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
« Antwort #18 am: 10.02.2022 17:52 »
Wie kommst du bei einem privaten Studium auf §17 BLV der auf eine Laufbahnprüfung abzielt? Eine Laufbahnprüfung findet in dem Fall nicht statt. Stattdessen muss dir die Laufbahnbefähigung, hier für den gD, anerkannt werden. Das Erlangen der Laufbahnbefähigung für deinen Fall wird in §20 Absatz 1, Satz 2 geregelt. Es ist ein Bachelorstudium SOWIE eine hauptberufliche Tätigkeit nach dem Studium (in Art und Umfang analog der Tätigkeiten des gD) von 18 Monaten notwendig.

§24 regelt doch das Aufstiegsverfahren wenn ich mich nicht irre. Ich glaube nicht, dass du dieses anstrebst. §24 ist nach meiner bescheidenen Kenntnis ein ziemlich spezieller Fall, der auch ausdrücklich durch eine Behörde gefördert werden muss.

Nach §20 kannst du privat studieren gehen, dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD bewerben. Du wirst dann für 18 weitere Monate die Stelle inne haben aber nach alter Besoldungsstufe bezahlt. Nach 18 Monaten ist dann die Laufbahnbefähigung für den gD festzustellen und der Laufbahnwechsel kann vollzogen werden.

Das ist zumindest mein Kenntnisstand.

Wow, vielen Dank für alle eure Antworten.
Also wenn ich es richtig verstanden haben:

1. Bachelor-Fernstudium nebenberuflich abschließen.

2. Aus dem mD (verbeamtet) heraus auf eine gD-Beamtenstelle bewerben und hoffentlich genommen werden.
1,5 Jahre Laufbahnbefähigung für den gD erweben, bei den weiteren mD Beamtenbezügen und keine
Entlassung aus der Verbeamtung auf Lebenszeit.

3. Nach erfolgter Laufbahnbefähigung: Wechsel in den gD (A9 gD)

Ist das so korrekt? :)

Bei den Aufstiegsverfahren habe ich noch keine Ausschreibungen (z. B. Interamt) für "externe" gesehen. Dort werden ja meist Personen aus der Behörde geschickt. D. h. ggf. Behördenwechsel und hoffen das in der neuen Behörde Aufstiege möglich sind.

Organisator

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Antw:Bachelor-Studium an der Fernuni Hagen
« Antwort #19 am: 10.02.2022 18:35 »
Wow, vielen Dank für alle eure Antworten.
Also wenn ich es richtig verstanden haben:

1. Bachelor-Fernstudium nebenberuflich abschließen.

2. Aus dem mD (verbeamtet) heraus auf eine gD-Beamtenstelle bewerben und hoffentlich genommen werden.
1,5 Jahre Laufbahnbefähigung für den gD erweben, bei den weiteren mD Beamtenbezügen und keine
Entlassung aus der Verbeamtung auf Lebenszeit.

3. Nach erfolgter Laufbahnbefähigung: Wechsel in den gD (A9 gD)

Ist das so korrekt? :)
Ja

Bei den Aufstiegsverfahren habe ich noch keine Ausschreibungen (z. B. Interamt) für "externe" gesehen. Dort werden ja meist Personen aus der Behörde geschickt. D. h. ggf. Behördenwechsel und hoffen das in der neuen Behörde Aufstiege möglich sind.
Es braucht dafür keine Aufstiegs-Ausschreibungen. Einfach auf eine Stelle A9g nach Abschluss deines Bachelors bewerben und im Anschreiben ggf. darauf hinweisen. Möglicherweise ginge das intern, also in deiner jetztigen Behörde, leichter, weil man da vorab schonmal mit den Verantwortlichen die Lage besprechen kann.