Naja, das Geld ist ja nicht weg, sondern liegt gerade nur woanders.
Und ob es jetzt auf dem Girokonto keine Zinsen abwirft oder beim Finanzamt keine Zinsen abwirft, macht auch keinen Unterschied.
Wenn das Geld knapp sein sollte, entweder um Stundung bitten oder den Dienstherren um einen Gehaltsvorschuss.
Ansonsten ist es leider zutreffend, dass die Bruttobeträge zurückgefordert werden, weil sie im Jahr 2021 ausgezahlt wurden und erst in 2022 zurückgefordert wurden.
Verdammte Abschnittsbesteuerung.