Autor Thema: Höhergruppierung im TVL  (Read 3587 times)

hailou98

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Antw:Höhergruppierung im TVL
« Antwort #15 am: 18.02.2022 13:01 »
Du hast also verstanden, daß Du bereits in E8 eingruppiert bist, der Arbeitgeber Dir aufgrund von Unfähigkeit oder krimineller Energie nicht das zustehende Entgelt auszahlt und Du unmittelbar nach Ende der Wartezeit des KSchG das Dir zustehende Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber unter konkreter Angabe des Anspruchs schriftlich geltend machst und ihn zur Zahlung aufforderst?

So nochmal. Ich habe alles verstanden. Auch wenn in meinem Vertrag E6 steht, aber die Stelle für E8 ausgeschrieben war, kann ich meinen AG dazu auffordern, sobald meine Wartezeit beendet ist.

pommes

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Antw:Höhergruppierung im TVL
« Antwort #16 am: 18.02.2022 14:24 »
Bevor du von Tina oder jemand anderen gleich hart angemault wirst schlage ich dir vor den Thread nochmal komplett zu lesen und danach zu handeln. Ich denke nicht, daß es etwas hinzuzufügen gibt, was dir weiterhelfen würde. Die Entscheidung wird dir auch niemand abnehmen wie du weiter vorgehst.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung im TVL
« Antwort #17 am: 19.02.2022 09:27 »
Du hast also verstanden, daß Du bereits in E8 eingruppiert bist, der Arbeitgeber Dir aufgrund von Unfähigkeit oder krimineller Energie nicht das zustehende Entgelt auszahlt und Du unmittelbar nach Ende der Wartezeit des KSchG das Dir zustehende Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber unter konkreter Angabe des Anspruchs schriftlich geltend machst und ihn zur Zahlung aufforderst?

So nochmal. Ich habe alles verstanden. Auch wenn in meinem Vertrag E6 steht, aber die Stelle für E8 ausgeschrieben war, kann ich meinen AG dazu auffordern, sobald meine Wartezeit beendet ist.
Was im Vertrag bzgl egx steht ist irrelvant, entscheident ist wer dir wie deine auszuübenden Tätigkeiten übertragen hat.
Und wenn sie zur eg8 führen, dann muss der AG dir auch diese Entgelt auszahlen.