Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zählt der Garantiebetrag zum Tabellenentgeld

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WasDennNun:

--- Zitat von: Isie am 10.02.2022 09:24 ---Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.

--- End quote ---
;D ;D ;D
made my day

Isie:
Das freut mich  ;D

Johann:

--- Zitat von: WasDennNun am 10.02.2022 10:24 ---
--- Zitat von: Isie am 10.02.2022 09:24 ---Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.

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;D ;D ;D
made my day

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Schließe mich da an. Es wäre natürlich wünschenswert. Am Ende hilfts aber nur, wenn du es selbst weißt.
Musste bspw. beide mal drauf hinweisen, dass man nach TV-L den höheren Lohn bereits ab dem Monatsersten bekommt, obwohl man erst am 15. höhergruppiert wird. Immerhin wurde es nach diesem Hinweis auch anstandslos gezahlt.

XTinaG:
Isie hat aber keine Zahlung beschrieben, auf die ein Anspruch bestünde.

WasDennNun:

--- Zitat von: Johann am 10.02.2022 20:10 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 10.02.2022 10:24 ---
--- Zitat von: Isie am 10.02.2022 09:24 ---Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.

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;D ;D ;D
made my day

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Schließe mich da an. Es wäre natürlich wünschenswert. Am Ende hilfts aber nur, wenn du es selbst weißt.
Musste bspw. beide mal drauf hinweisen, dass man nach TV-L den höheren Lohn bereits ab dem Monatsersten bekommt, obwohl man erst am 15. höhergruppiert wird. Immerhin wurde es nach diesem Hinweis auch anstandslos gezahlt.

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Eben, ich habe schon oft genug diesen naiven Kalkrieselmenschen ihre Job erklären müssen, weil sie eben NullKommaNull Tarifwissen hatten und wenn man ihnen einen Weg aufzeigt wie sie ihren A* an die Wand bekommen, dann sind sie auch handzahm.
Auch bei Kann-Regelungen,  ausser und übertariflichen Dingen.

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