Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zählt der Garantiebetrag zum Tabellenentgeld
WasDennNun:
--- Zitat von: Isie am 10.02.2022 09:24 ---Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.
--- End quote ---
;D ;D ;D
made my day
Isie:
Das freut mich ;D
Johann:
--- Zitat von: WasDennNun am 10.02.2022 10:24 ---
--- Zitat von: Isie am 10.02.2022 09:24 ---Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.
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made my day
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Schließe mich da an. Es wäre natürlich wünschenswert. Am Ende hilfts aber nur, wenn du es selbst weißt.
Musste bspw. beide mal drauf hinweisen, dass man nach TV-L den höheren Lohn bereits ab dem Monatsersten bekommt, obwohl man erst am 15. höhergruppiert wird. Immerhin wurde es nach diesem Hinweis auch anstandslos gezahlt.
XTinaG:
Isie hat aber keine Zahlung beschrieben, auf die ein Anspruch bestünde.
WasDennNun:
--- Zitat von: Johann am 10.02.2022 20:10 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 10.02.2022 10:24 ---
--- Zitat von: Isie am 10.02.2022 09:24 ---Wenn der Personaler es nicht weiß, weiß es die Bezügestelle.
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;D ;D ;D
made my day
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Schließe mich da an. Es wäre natürlich wünschenswert. Am Ende hilfts aber nur, wenn du es selbst weißt.
Musste bspw. beide mal drauf hinweisen, dass man nach TV-L den höheren Lohn bereits ab dem Monatsersten bekommt, obwohl man erst am 15. höhergruppiert wird. Immerhin wurde es nach diesem Hinweis auch anstandslos gezahlt.
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Eben, ich habe schon oft genug diesen naiven Kalkrieselmenschen ihre Job erklären müssen, weil sie eben NullKommaNull Tarifwissen hatten und wenn man ihnen einen Weg aufzeigt wie sie ihren A* an die Wand bekommen, dann sind sie auch handzahm.
Auch bei Kann-Regelungen, ausser und übertariflichen Dingen.
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