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Stufenlaufzeitverkürzung

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WasDennNun:

--- Zitat von: sebbo83 am 10.02.2022 12:01 ---Sehr interessante Frage, die ich mir seit geraumer Zeit selber stelle. Ich persönliche habe es als erstes über den § 16.5 TV-L versucht und eine Absage erhalten. Nun möchte ich auch den § 17.2er Weg gehen, da ich sehr ähnlich, viel mehr Aufgaben, andere Aufgaben habe und sicherlich nicht nach mittlerer Art und Güte arbeite - oder so.
Ich bin gespannt.

--- End quote ---
Wenn ein AG §16.5 ablehnt anzuwenden, dann steht zu vermuten, dass er erst Recht nicht denn §17 anwenden will.
Letzteres hat ja wesentlich höhere Hürden.
Und nur weil man viel mehr Aufgaben oder andere Aufgaben bekommen hat, ist nicht davon auszugehen, dass man mehr leistet und erst recht nicht, dass man eine Leistung erbringt, die erheblich über dem Durchschnitt ist.
Da liegt es eher nahe, dass man höhergruppiert ist, bzw. durch diese Aufgaben Übertragung höhergruppiert wird.

sebbo83:

--- Zitat von: WasDennNun am 10.02.2022 14:55 ---
--- Zitat von: sebbo83 am 10.02.2022 12:01 ---Sehr interessante Frage, die ich mir seit geraumer Zeit selber stelle. Ich persönliche habe es als erstes über den § 16.5 TV-L versucht und eine Absage erhalten. Nun möchte ich auch den § 17.2er Weg gehen, da ich sehr ähnlich, viel mehr Aufgaben, andere Aufgaben habe und sicherlich nicht nach mittlerer Art und Güte arbeite - oder so.
Ich bin gespannt.

--- End quote ---
Wenn ein AG §16.5 ablehnt anzuwenden, dann steht zu vermuten, dass er erst Recht nicht denn §17 anwenden will.
Letzteres hat ja wesentlich höhere Hürden.
Und nur weil man viel mehr Aufgaben oder andere Aufgaben bekommen hat, ist nicht davon auszugehen, dass man mehr leistet und erst recht nicht, dass man eine Leistung erbringt, die erheblich über dem Durchschnitt ist.
Da liegt es eher nahe, dass man höhergruppiert ist, bzw. durch diese Aufgaben Übertragung höhergruppiert wird.

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Letzteres will AG/Personalabteilung aber auch nicht, obwohl für die gleiche Position in allen westdeutschen Bundesländern und in einigen ostdeutschen Bundesländern stets für die Leistung eine E 13 vergütet wird. Nur in 3 ostdeutschen Bundesländern "noch" nicht. Wir sammeln ja schon fleißig Stellenangebote mit identischen Tätigkeitsbezeichnungen. Und wenn bei uns mal die Stelle ausgeschrieben wird, bewirbt sich ohnehin schon kaum noch jemand. Wir begreifen noch nicht so richtig die Personalpolitik dahinter.

XTinaG:
Welche Relevanz sollen "Stellenangebote mit identischen Tätigkeitsbezeichnungen" haben?

Organisator:

--- Zitat von: XTinaG am 10.02.2022 15:58 ---Welche Relevanz sollen "Stellenangebote mit identischen Tätigkeitsbezeichnungen" haben?

--- End quote ---

Spoiler: keine, da sich daraus nicht erkennen lässt, welche eingruppierungsrelevante Tätigkeiten dann tatsächlich übertragen werden.

sebbo83:
Ich kann dir zwei aktuelle Stellen zeigen, eine ist von einem ostdeutschen Bundesland, eine von einem westdeutschen Bundesland. Die Tätigkeiten sind nahezu identisch, die Einstufung Ost E11 im westdeutschen Bundesland E13. Das zieht sich schon seit mehreren Monaten so durch, seitdem wir Stellenangebote sammeln.

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