Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung  (Read 6096 times)

XTinaG

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #15 am: 10.02.2022 16:12 »
Und die Wahrscheinlichkeit steht nicht schlecht, daß beide über die Eingruppierung irren. Oder beide recht haben.

Organisator

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #16 am: 10.02.2022 17:37 »
Und die Wahrscheinlichkeit steht nicht schlecht, daß beide über die Eingruppierung irren. Oder beide recht haben.

So siehts aus. Anhand der Stellenausschreibung lassen sich nur wenig Rückschlüsse auf die Eingruppierung ziehen.
z.B. erste Leitungsebene. Von E 9c bis AT nach B3 alles drin und zutreffend eingruppiert.

Moni

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #17 am: 10.02.2022 19:07 »
Vielen Dank euch für die vielen Antworten :).
Da werde ich mir eine Alternative suchen müssen, um mit der Kündigung drohen zu können....

Ich würde, wenn ich in der EG 13 wäre, mir über dieses Problem der  Anerkennung keine Gedanken machen. Aber so fühlt man sich doch irgendwie benachteiligt. Meine  Kollegen in der EG 13 würden den Stress der BL-Ausbildung über 3 Jahre nicht auf sich nehmen.

vG Moni

MH

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #18 am: 10.02.2022 23:25 »
Bei uns geht das nur über den Vorgesetzten. Dieser muss einen für die Stufenlaufzeitverkürzung mit stichhaltigen Begründungen "vorschlagen". Habe das erst durch.... und bin nun von der 4 auf die 5 gerückt. Läuft bei uns über das Mitarbeitergespräch.
Bin allerdings TVöD. Ob es hier eine Unterschied in der Handhabe gibt, dazu kann ich allerdings nichts sagen.

XTinaG

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #19 am: 11.02.2022 06:55 »
Es hängt halt von einer Reihe von Faktoren ab. Wendet der Arbeitgeber das Instrument überhaupt an? Wendet die Organisationseinheit das Instrument überhaupt an? Sind er und sie bereit, es in diesem Fall einzusetzen? Wie wird die weit überdurchschnittliche Leistung bestimmt? Ist der Arbeitgeber der Auffassung, das Kriterium sei erfüllt? Stimmt der Personal-/Betriebsrat dieser Auffassung zu?

Häufig kommt das „Nein@ bereits bei der ersten und der zweiten Frage, überraschend oft auch bei der letzten Frage. Und dann ist jeweils Essig.

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #20 am: 11.02.2022 08:39 »
Sehr schön zusammengefasst.
Und wenn der AG jemanden haben will und der nur zu seinen Bedingungen kommt, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der AG und PR/BR dem zustimmt.
Wenn man aber einer unter vielen ist, dann gibt es für den AG halt auch keinen Grund so etwas anzuwenden.

Ich kann dir zwei aktuelle Stellen zeigen, eine ist von einem ostdeutschen Bundesland, eine von einem westdeutschen Bundesland. Die Tätigkeiten sind nahezu identisch, die Einstufung Ost E11 im westdeutschen Bundesland E13. Das zieht sich schon seit mehreren Monaten so durch, seitdem wir Stellenangebote sammeln.
Was macht ihr denn da für einen Humbug:
Ihr habt also eure auszuübenden Tätigkeiten schriftlich vorliegen und irgend ein Depp meint, dass wäre EG11 und ihr meint das wäre EG13 ?
Mein Rat:
Entweder dem Depp sagen: Gib mir EG13 oder ich bin weg.
Oder dem Depp via Gericht mitteilen lassen, das er sich irrt.

Zu wollen gibt es da nichts!

XTinaG

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #21 am: 11.02.2022 08:47 »
Sehr schön zusammengefasst.
Und wenn der AG jemanden haben will und der nur zu seinen Bedingungen kommt, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der AG und PR/BR dem zustimmt.
Wenn man aber einer unter vielen ist, dann gibt es für den AG halt auch keinen Grund so etwas anzuwenden.

Das wäre ja die Stufenvorweggewährung. Zumindest nach BetrVG liegt da kein Mitbestimmungstatbestand vor.

sebbo83

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #22 am: 11.02.2022 11:30 »
Sehr schön zusammengefasst.
Und wenn der AG jemanden haben will und der nur zu seinen Bedingungen kommt, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der AG und PR/BR dem zustimmt.
Wenn man aber einer unter vielen ist, dann gibt es für den AG halt auch keinen Grund so etwas anzuwenden.

Ich kann dir zwei aktuelle Stellen zeigen, eine ist von einem ostdeutschen Bundesland, eine von einem westdeutschen Bundesland. Die Tätigkeiten sind nahezu identisch, die Einstufung Ost E11 im westdeutschen Bundesland E13. Das zieht sich schon seit mehreren Monaten so durch, seitdem wir Stellenangebote sammeln.
Was macht ihr denn da für einen Humbug:
Ihr habt also eure auszuübenden Tätigkeiten schriftlich vorliegen und irgend ein Depp meint, dass wäre EG11 und ihr meint das wäre EG13 ?
Mein Rat:
Entweder dem Depp sagen: Gib mir EG13 oder ich bin weg.
Oder dem Depp via Gericht mitteilen lassen, das er sich irrt.

Zu wollen gibt es da nichts!

Wir sind dabei. Einige Zahnrädchen sind am Laufen.
Aber als Beispiel bei Interamt "Regionalplaner" eingeben & "Arbeitnehmer" anklicken.
Aktuell auf dritter Position eine Stelle in Bayer "Regierung Unterfranken" und eine Stelle im Landesverwaltung Thüringen auf vierter Position. Die Verantwortung eines Regionalplaners sind identisch, die Aufgaben per Gesetz definiert. Jeder Regionalplaner in Deutschland erledigt so ziemlich die gleichen Aufgaben. Der eine arbeitet nur in Weimar, Halle oder Magdeburg (E11), der andere in Würzburg, Coburg oder Braunschweig (E13).

XTinaG

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #23 am: 11.02.2022 11:38 »
Welches Gesetz würde die Aufgaben eines Regionalplaners definieren?

sebbo83

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #24 am: 11.02.2022 11:43 »
Welches Gesetz würde die Aufgaben eines Regionalplaners definieren?

Das ROG (Raumordnungsgesetz) definiert, wie ein Regionalplan aufzustellen ist. Daraus resultieren ja die Aufgaben eines Regionalplaners. So habe ich das zumindest gemeint.

XTinaG

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #25 am: 11.02.2022 11:49 »
Also gibt es kein Gesetz, daß die Aufgaben eines Regionalplaners definiert. Vielmehr gibt es u.a. das ROG aber auch landesgesetzliche Regelungen, die dem Arbeitgeber bestimmte Aufgaben zuweisen und diese auch inhaltlich ausgestalten. Wie dieser das intern organisiert und die Aufgaben ggfs. auf bei ihm beschäftigtes Personal verteilt, ist ihm überlassen. Allein schon durch simple Unterschiede in der internen Arbeits- und Ablauforganisation des jeweiligen Arbeitgebers sind somit völlig unterschiedliche Zuschnitte für Arbeitnehmer mit dem Label "Regionalplaner" denkbar.

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #26 am: 11.02.2022 12:36 »
Und wenn der Mitarbeiter der als Regionplaner eingesetzt wird 55% seiner Zeit gleichzeitig der Pförtner ist, dann ist er halt in der EG3 oder niedriger eingruppiert.

XTinaG

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #27 am: 11.02.2022 12:39 »
Im Extremfall. Ansonsten macht ja schon jeder stellt „seinen“ Regionalplan auf vs. jeder verantwortet in jedem Regionalplan einen bestimmten Arbeitsschritt mutmaßlich einen erheblichen Unterschied.