Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenlaufzeitverkürzung
XTinaG:
Und die Wahrscheinlichkeit steht nicht schlecht, daß beide über die Eingruppierung irren. Oder beide recht haben.
Organisator:
--- Zitat von: XTinaG am 10.02.2022 16:12 ---Und die Wahrscheinlichkeit steht nicht schlecht, daß beide über die Eingruppierung irren. Oder beide recht haben.
--- End quote ---
So siehts aus. Anhand der Stellenausschreibung lassen sich nur wenig Rückschlüsse auf die Eingruppierung ziehen.
z.B. erste Leitungsebene. Von E 9c bis AT nach B3 alles drin und zutreffend eingruppiert.
Moni:
Vielen Dank euch für die vielen Antworten :).
Da werde ich mir eine Alternative suchen müssen, um mit der Kündigung drohen zu können....
Ich würde, wenn ich in der EG 13 wäre, mir über dieses Problem der Anerkennung keine Gedanken machen. Aber so fühlt man sich doch irgendwie benachteiligt. Meine Kollegen in der EG 13 würden den Stress der BL-Ausbildung über 3 Jahre nicht auf sich nehmen.
vG Moni
MH:
Bei uns geht das nur über den Vorgesetzten. Dieser muss einen für die Stufenlaufzeitverkürzung mit stichhaltigen Begründungen "vorschlagen". Habe das erst durch.... und bin nun von der 4 auf die 5 gerückt. Läuft bei uns über das Mitarbeitergespräch.
Bin allerdings TVöD. Ob es hier eine Unterschied in der Handhabe gibt, dazu kann ich allerdings nichts sagen.
XTinaG:
Es hängt halt von einer Reihe von Faktoren ab. Wendet der Arbeitgeber das Instrument überhaupt an? Wendet die Organisationseinheit das Instrument überhaupt an? Sind er und sie bereit, es in diesem Fall einzusetzen? Wie wird die weit überdurchschnittliche Leistung bestimmt? Ist der Arbeitgeber der Auffassung, das Kriterium sei erfüllt? Stimmt der Personal-/Betriebsrat dieser Auffassung zu?
Häufig kommt das „Nein@ bereits bei der ersten und der zweiten Frage, überraschend oft auch bei der letzten Frage. Und dann ist jeweils Essig.
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