Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Familienzuschlag Kind
stingmb:
Es ist egal wer das Kindergeld bekommt. Wenn deine Frau das Kindergeld überwiesen bekommt, dann erhälst du trotzdem den Familienzuschlag.
Organisator:
--- Zitat von: chester00 am 10.02.2022 19:11 ---@Organisator: da telefonisch jemanden zu erreichen, ist leider fast unmöglich...
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Das sind dennoch bessere Chancen, als in einem Forum eine verbindliche Antwort zu bekommen. Ansonsten gibt es auch noch andere Kommunikationsmittel ;)
Pukki:
--- Zitat von: chester00 am 10.02.2022 17:27 ---Hallo zusammen,
folgende Frage habe ich: unser erstes Kind wird diesen Monat zur Welt kommen. Ich als Beamter bekommen ab diesem Zeitpunkt ja dann Familienzuschlag (Stufe 2). Wir planen eigentlich so, dass meine Frau das Kindergeld bekommt. Nach Durchsicht der Merkblätter bin ich nun aber unsicher, ob ich in diesem Fall dann den Familienzuschlag erhalten würde. Daher die Frage: Muss das Kindergeld über mich laufen oder können wir es wie geplant über meine Frau laufen lassen?
Vielen Dank im Voraus.
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Ohne zu wissen, wo du nun genau beschäftigt bist (Land, Kommune,...), kann ich dir zumindest sagen, wie es bei mir bzw. uns läuft:
Ich bin Beamter beim Land Nds., meine Frau - nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt - bekommt das Kindergeld, und ich erhalte trotzdem den Familienzuschlag für die Kinder. Ich gehe davon aus, dass das bei jedem Dienstherrn in Niedersachsen vergleichbar laufen wird.
Dennoch verweise ich auch auf diesen Hinweis vom Organisator:
--- Zitat von: Organisator am 10.02.2022 17:38 ---Eine verbindliche Auskunft kann dir da die Bezügestelle liefern, nicht jedoch ein Forum im Internet.
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lumer:
§ 35 Abs. 3 oder Abs. 4 NBesG enthält die Antwort. Du bekommst den Familienzuschlag, auch wenn deine Frau/Partnerin das Kindergeld erhält.
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