Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zeitgutschrift PCR Test
Wdd3:
--- Zitat von: XTinaG am 11.02.2022 09:43 ---Jermand, der seine Aussagen auf eine Betriebsvereinbarung, die etwas zu regeln versucht, das einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich ist, weshalb selbige unwirksam ist, stützt, sollte sich vielleicht einfach jedweder Äußerung enthalten. Das würde im aktuellen Fall wie auch generell die Qualität des Forums enorm steigern.
--- End quote ---
Inwiefern sollte der Verzicht auf pragmatisches Handeln zum Wohle des AN zur Steigerung der Forenqualität beitragen?
Die Qualität einer jeden Plattform in dem soziale Kontakte gepflegt werden zeigt sich durch das bevorzugten
Niveau der Umgangsformen.
Wdd3:
--- Zitat von: XTinaG am 11.02.2022 10:27 ---Ich fände es bedenklich, wenn man meint, aggressive Untertöne in Texten wahrnehmen zu können. Das wäre ein schwerer Fall von Wokeness oder ähnlicher mentaler Instabilitäten.
--- End quote ---
Was du bedenklich findest oder nicht ist regelmäßig unbeachtlich. 8)
(Zitat Spid)
XTinaG:
Inwiefern ginge es um den Verzicht auf pragmatisches Handeln, wenn man das Berufen auf eine unwirksame Betriebsvereinbarung unterließe?
Wer im Netz soziale Kontakte pflegt, sollte sich ein Leben suchen. Hier werden Rechtsfragen geklärt. Dafür sind Umgangsformen nicht einmal sekundär qualitätsbestimmend.
Für das behauptete Zitat findet sich in Spids Beiträgen keine Entsprechung in der Suche. Es würde mich auch verwundern, wenn er eine solche Regel behauptet hätte. Es ist also anzunehmen, daß Du einfach mal wieder dreist lügst. Aber das ist ja allseits bekannt.
Schokobon:
--- Zitat von: XTinaG am 11.02.2022 07:21 ---Für die Zeit der behördlich angeordneten Absonderung steht kein Arbeitsentgelt zu.
--- End quote ---
Wenn der Arbeitnehmer während der behördlich angeordneten Absonderung die Arbeitsleistung aus dem Absonderungsort heraus erbringt steht doch Arbeitsentgelt zu?
XTinaG:
Das war zwar nicht Bestandteil des Sachverhalts, aber wenn der Arbeitgeber die geschuldete Arbeitsleistung in der Absonderung erbringt und der Arbeitgeber gewillt ist, sie von dort anzunehmen, steht auch Arbeitsentgelt zu.
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