Autor Thema: Eingruppierung SGB XII  (Read 1670 times)

Hannes7777

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Eingruppierung SGB XII
« am: 11.02.2022 09:21 »
Hallo zusammen,

ich hätte da eine Frage. Ich bearbeite Leistungen nach dem SGB XII, hauptsächlich GruSi und HLU. Dazu kommt noch Krankenhilfe nach dem SGB V. Diese Tätigkeit bekomme ich vom Arbeitgeber mit 9a vergütet.
Nun war ich vor einiger Zeit auf einem Lehrgang. Dort kommt man natürlich ins Gespräch und auch zu der Frage: "Wie ist denn Deine Bezahlung?" Viele sagen, dass Sie für die selbe Tätigkeit von Ihrem Arbeitgeber 9b oder auch 9c bekommen.

Auch wenn ich mit Kollegen aus anderen Landkreisen spreche kommt das selbe Bild dabei heraus. Die selbe Tätigkeit scheint einfach unterschiedlich vergütet zu werden.

Ich habe auch diverse Gerichtsurteile gelesen, die meinem Fall sehr ähnlich sind und an sich kam immer dabei heraus, dass der Arbeitnehmer als Kläger in letzter Instanz gewonnen hat. Somit musste der Kommunale Arbeitgeber die Stelle mit 9c vergüten.

Die Frage, die sich mir stellt ist, ob ich vllt zwar aufgrund meiner Tätigkeit richtig eingruppiert bin, aber vom Arbeitgeber "falsch" vergütet werde. Sollte ich eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellen und dem Arbeitgeber zur Prüfung geben, ob er vllt einem Irrtum unterliegt?

Da ich weiß wie mein Arbeitgeber "drauf" ist, wird er sich nicht daruf einlassen und abblocken. Dann hilft vllt nur der Weg über einen Anwalt oder der Klage, was ich eigentlich vermeinden möchte.

Mir ist auch bewusst, dass schon Kleinigkeiten bei einer Tätigkeit entscheidend sein können, wie man eingruppiert ist. Vielleicht hat ja doch der ein oder andere einen Tipp für mich.



Organisator

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Antw:Eingruppierung SGB XII
« Antwort #1 am: 11.02.2022 12:50 »
Über die Eingruppierung bildet sich der Arbeitgeber - so wie du auch gerade - lediglich eine Rechtsmeinung. Über die tatsächliche Eingruppierung entscheidet das Arbeitsgericht im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage.

Wichtig dabei ist - gerade im Gespräch mit Kollegen die die vermeintlich gleiche Tätigkeit ausüben, dass es bei der Feststellung der Eingruppierung nicht auf die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten ankommt, sondern auf die übertragenen ("auszuübenden") Tätigkeiten.

So ist es möglich, dass du zwar nach E9c bewertete Tätigkeiten ausübst, dir diese jedoch nicht übertragen wurden.