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Familienzuschlag Stufe 2 bei Unterbringung des Kindes
tobimuel:
Hallo zusammen,
unser Kind wird vermutlich demnächst in einer Wohngruppe untergebracht. Das Kindergeld soll zur Kostendeckung abgetreten/ übergeleitet werden.
Hat jmd. Erfahrung, ob mir dann noch der Familienzuschlag Stufe 2 zusteht? :-\
Gruß
tobi
uniprof:
Bei stationärer Unterbringung ist ein Kostenbeitrag in Höhe des KG zu leisten. Das kann man ganz einfach durch einen Dauerauftrag erledigen, eine Abtretung sollte nicht nötig sein. War jedenfalls bei uns so. Zu beachten ist auch, dass für die Zeiten, in denen sich das Kind zu Hause aufhält (Wochenenden, Ferien), der Kostenbeitrag zu kürzen ist. Das wird vom Jugendamt oft vergessen zu erwähnen.
Zu beachten ist auch, dass darüberhinaus auch noch ein weiterer Kostenbeitrag zu leisten ist, der sich am Einkommen orientiert.
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: tobimuel am 11.02.2022 11:17 ---... Hat jmd. Erfahrung, ob mir dann noch der Familienzuschlag Stufe 2 zusteht? :-\
--- End quote ---
Der Familienzuschlag der Stufe 2 steht Ihnen weiterhin zu!
tobimuel:
Danke für die Hinweise @uniprof - über die Kosten werden wir noch informiert - mir ging es nur darum, ob ich den Zuschlag noch erhalte oder nicht.
Dh. solange Anspruch auf Kindergeld besteht, besteht auch der Anspruch auf FamZ2?
uniprof:
Ja, der Anspruch auf Familienzuschlag Stufe 2 bleibt bestehen.
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