Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stufenlaufzeit bei rückwirkende Höhergruppierung

<< < (2/2)

XTinaG:
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übertragung der maßgeblichen auszuübenden Tätigkeit durch den Arbeitgeber und Deiner mindestens konkludenten Einwilligung darin. Tätigkeiten kommen nicht hinzu. Sie werden übertragen bzw. bei Eingruppierungsrelevanz zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart. Wenn Du aufgrund eines solchen Umstands in der Vergangenheit höhergruppiert warst, hast Du die Stufenlaufzeit, von der Du annimmst, sie zu haben, ja nie erzielt.

Jörgi0:
Ich denke ich verstehe es, wenn auch ich diese Antwort nicht mag  :D

Danke für die Antworten.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version