Guten Tag zusammen,
ich muss jetzt auch auf eure Erfahrungen zurückgreifen.
Ich fliege im März privat nach Asien. Hier ist die
Tollwutimpfung (durch das RKI laut Ländertabelle) empfohlen.
Habe mich geimpft und blieb leider auf den Kosten (seitens der Beihilfe) sitzen.
Das BVA leht ab mit den Worten: Kosten für Schutzimpfungen sind gemäß der "Schutzimpfungs-Richtlinie" des gemeinsamen Bundesausschusses (SI-RL) beihilfefähig. Die Impfung gegen Tollwut gehört nicht dazu.
Auf der Homepage des BVA gibt es einige Flyer zum Thema Vorsorgeaufwendungen.
Entscheidend ist dieser
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/vorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=14 mit Stand
24.01.2022.
Hier steht doch explizit zu Punkt 3:
3. Schutzimpfungen
Die Kosten für Schutzimpfungen nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses – ergänzt durch Nummer 2 der Anlage 13 zu § 41 Absatz 1 Satz 3 BBhV – sind
grundsätzlich beihilfefähig.Aufwendungen für Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos durch einen Auslandsaufenthalt indiziert sind, können beihilfefähig sein, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt ist
oder entsprechend den Hinweisen in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen (§ 41 Absatz 1 BBhV in Verbindung mit § 20i SGB V und der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA).
Verstehe ich etwas nicht korrekt oder hat hier die Beihilfe falsch entschieden?
Danke und Gruß!