Autor Thema: Mit Bachelor in E14?  (Read 5641 times)

Lucky20

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Mit Bachelor in E14?
« am: 12.02.2022 19:26 »
Hallo zusammen,
kann ich mit einem Bachelor-Abschluss in die E14 kommen, wenn die Stellenbewertung u Tätigkeit E14 ist?
Kann mir jemand helfen, der sich auskennt?

calmac

  • Gast
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #1 am: 12.02.2022 19:39 »
Ja.

Lucky20

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #2 am: 12.02.2022 20:03 »
Mit welcher Begründung? GF sagt wegen meines Abschluss ist e14 nicht möglich.. auf welcher Grundlage kann ich argumentieren?

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #3 am: 12.02.2022 21:06 »
Erfolgt die Eingruppierung gemäß des Allgemeinen Teils der Entgeltordnung des TV-L? Wenn ja, dann liegt mit einem Bachelor-Abschluss die Voraussetzung in der Person "mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung" nicht vor, was zu einer Einstufung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe führt (wobei das von der EG 14 in die EG 13 führt; EG13Ü wird dabei nicht beachtet).

Es gibt aber noch die Alternative es unter dem Punkt "sonstige Beschäftigte" zu versuchen, um die EG zu erhalten. Was jedoch die Voraussetzungen für die Anerkennung als solche voraussetzt, müssen hier andere darstellen.

Lucky20

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #4 am: 13.02.2022 22:24 »
Die Eingruppierung erfolgt unter dem allgemeinen Teil.
Was heißt sonstige Beschäftigte?
Mir wären mindestens 3 stück mit e13 unterstellt?
Würde ich dann trotzdem nur die Stufe e13 bekommen?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #5 am: 14.02.2022 06:54 »
Ja.
Sofern man dich nicht als sonstiger Beschäftigter im Tarifsinn eingruppieren kann, bist du dann in der EG13 eingruppiert.

sB bedeutet, salopp übersetzt: das jemand trotz fehlender Voraussetzung in der Person, die gleichen Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten nachweisen kann, wie der, der die Ausbildung hat.

 Nur weil man Stücke unter sich hat, hat man noch nicht den Nachweis erbracht.

Lars73

  • Gast
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #6 am: 14.02.2022 08:01 »
Eine gute Darstellung zum sonstigen Beschäftigten findet sich in dieser Veröffentlichung: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf

Der TV-L ist hinsichtlich des sonstigen Beschäftigten mit dem TVöD vergleichbar.

Als erstes wäre zu schauen weshalb man dich ausgewählt hat für die Aufgabe. Das Spricht dafür, dass man zumindest diese konkrete Aufgabe zutraut. Daneben kommt es dann auf die Verwendungsbreite an.

Wie bist du denn aktuell eingruppiert und wie sieht es mit der Stufe aus? Eine Höhergruppierung zum falschen Zeitpunkt (hoher Verlust an Stufenlaufzeit) oder aus einer ungünstigen Stufe (mit Stufenverlust) kann nachteilig sein.

Ggf. könnte man auch über eine Zulage nach § 16 (5) TV-L sprechen, wenn eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter nicht möglich ist und der Arbeitgeber trotzdem eine finanzielle Kompensation leisten will.

Lucky20

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #7 am: 14.02.2022 13:19 »
Könnte man mit einer Stufenlaufzeitverkürzung argumentieren wenn ich seit 1,5 Jahren in Stufe 3 bin und durch ständige Umgruppierung immer wieder die Stufe 3 drauchlauf.
Stufe 4 würde einiges mehr an geld bringen, wie e12 auf e13

XTinaG

  • Gast
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #8 am: 14.02.2022 13:21 »
Einziges valides Argument für eine Verkürzung der Stufenlaufzeit ist eine weit überdurchschnittliche Leistung.

Lucky20

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #9 am: 14.02.2022 13:56 »
Es sind deutlich mehr Aufgaben dazugekommen, aber was eine deutliche überdurchschnittliche Leistung ist, hängt ja auch von der Interpretation zusammen und ob der AG gewillt ist mehr zu zahlen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #10 am: 14.02.2022 14:45 »
Richtig es hängt alleinig vom Willen des AGs ab, ob er dir mehr als den tariflichen Mindestlohn zahlen will.
Ob er es tarifkonform, unter den Deckmantel tarifkonform oder sichtbar übertariflich macht ist dabei ja schnuppe.



Lars73

  • Gast
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #13 am: 16.02.2022 05:42 »
Was beides tarifliche Eingruppierungen sind...

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Mit Bachelor in E14?
« Antwort #14 am: 16.02.2022 06:59 »
„ Für neu gewonnene Fachkräfte des Landes Berlins ist in begründeten Einzelfällen die Zahlung einer befristeten übertariflichen Zulage möglich“

Und zeigt das man auch bereit ist mehr als den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.