Ja.
Sofern man dich nicht als sonstiger Beschäftigter im Tarifsinn eingruppieren kann, bist du dann in der EG13 eingruppiert.
sB bedeutet, salopp übersetzt: das jemand trotz fehlender Voraussetzung in der Person, die gleichen Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten nachweisen kann, wie der, der die Ausbildung hat.
Nur weil man Stücke unter sich hat, hat man noch nicht den Nachweis erbracht.