Was beides tarifliche Eingruppierungen sind...
„ Für neu gewonnene Fachkräfte des Landes Berlins ist in begründeten Einzelfällen die Zahlung einer befristeten übertariflichen Zulage möglich“Und zeigt das man auch bereit ist mehr als den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.
Lesen Sie die Überschrift des Forumsbereichs. Hier geht es um den TV-L und nicht darum ob man in anderen Tarifverträgen eine E14 erreichen kann.
Zitat von: WasDennNun am 16.02.2022 06:59„ Für neu gewonnene Fachkräfte des Landes Berlins ist in begründeten Einzelfällen die Zahlung einer befristeten übertariflichen Zulage möglich“Und zeigt das man auch bereit ist mehr als den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.befristete übertarifliche Zulage... kommt mir bekannt vor. Also erhält man über Jahre das gleiche Entgelt (Tarifsteigerungen ausgenommen), bis zum Erreichen der Stufe X
E13 nach TV-L und eine E14 nach TV-Autobahn. Da es um die Frage E14 ging