Autor Thema: Verständnisfrage zu Bereitschaftsdienst + Überstunden Vergütung  (Read 2113 times)

Lemon

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Guten Tag zusammen,

ich bin relativ neu im TVÖD und habe eine Verständnisfrage zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und Überstunden. Arbeitgeber ist ein kommunales Krankenhaus, Vollzeitvertrag mit 38,5 Stunden pro Woche, also ~ 167 Stunden pro Monat.

Wegen chronischer Unterbesetzung machen alle Mitarbeiter der Abteilung regelmäßig Überstunden. Ein Großteil der Arbeitszeit wird nachts in Form von Bereitschaftsdienst abgeleistet. Nehmen wir mal als Beispiel an: in einem Monat arbeite ich 180 Stunden, davon 100 Stunden Tagdienst und 80 Stunden Bereitschaftsdienst.

Wie wird die Vergütung korrekt berechnet? Tagsüber mache ich ja eigentlich Minusstunden, weil ich statt 167 nur 100 Stunden arbeite. Zusammen mit dem Bereitschaftsdienst bin ich dann aber wieder drüber. Wie viele Stunden Bereitschaft bekomme ich zusätzlich zu meinem Tabellenentgelt jetzt tatsächlich ausgezahlt?

Zweite Frage: Die Überstunden entstehen zum größten Teil nicht durch spontanes Einspringen, sondern sind von vornherein eingeplant. Wer entscheidet, für welche Arbeitsstunden ich den Überstundenzuschlag bekomme? Bereitschaftsdienst vs Tagdienst, WE vs. unter der Woche usw.?

Schonmal Danke für eure Antworten

XTinaG

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Handelt es sich um Bereitschaftszeit der Stufe I, II oder III?

Niemand entscheidet, welche Arbeitsstunden Überstunden werden. Es handelt sich um einen rechtlichen Zustand tatsächlicher Art, der einer Entscheidung nicht zugänglich ist.

Lemon

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Es ist Bereitschaftsdienst Stufe 2.

Den zweiten Teil deiner Antwort verstehe ich nicht ganz. Wenn ich den Überstundenzuschlag auf eine Stunde Bereitschaftsdienst draufrechne, kommt dabei doch weniger Geld raus, als wenn ich den Zuschlag auf eine Stunde Tagdienst aufrechne. Deshalb macht es doch für die Bezahlung einen Unterschied, welche Stunden "normale" Arbeitszeit sind und welche als Überstunden gezählt werden.

XTinaG

  • Gast
Dann sind es 160 Stunden. Wie sollten dabei überhaupt Überstunden entstehen?

Arbeitsstunden werden zu Überstunden, wenn sie tariflich zu Überstunden werden. Da gibt es nichts zu entscheiden.

Lemon

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Danke für deine Antwort. Soweit ich weiß, werden die Bereitschaftsdienste ja voll zur Arbeitszeit gerechnet. So wird es bei uns auch in der elektronischen Zeiterfassung gespeichert. Die Frage ist eben nur, wie sich das dann auf die Vergütung auswirkt.

XTinaG

  • Gast
Bereitschaftszeiten stellen zwar Arbeitszeit i.S.d. ArbZG dar. Das war es aber auch schon. Das ArbZG ist dafür, ob es sich um Überstunden handelt oder die tarifliche Sollarbeitszeit erreicht wird, völlig unbeachtlich. Wie sie tariflich zu werten ist, ist abschließend geregelt. Bei Stufe II sind es 75%.