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Verständnisfrage zu Bereitschaftsdienst + Überstunden Vergütung

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XTinaG:
Bereitschaftszeiten stellen zwar Arbeitszeit i.S.d. ArbZG dar. Das war es aber auch schon. Das ArbZG ist dafür, ob es sich um Überstunden handelt oder die tarifliche Sollarbeitszeit erreicht wird, völlig unbeachtlich. Wie sie tariflich zu werten ist, ist abschließend geregelt. Bei Stufe II sind es 75%.

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