@Max: Danke.. dann vermute ich, das es bei mir aufgrund von "8.2.2 Der "sonstige Beschäftigte"" war..
Dann wäre für @RaiBer relevant zu prüfen, was in der Ausschreibung drin stand und ob er auch die Anforderungen über "sonstige Beschäftigte" erfüllt oder nicht.. denke ich zumindest.. Und das ist doch mal etwas, das inhaltlich weiterbringt..
@XTinaG:
vlt mal den Text ein 2. mal lesen, bevor man gleich los schreibt.. dann überliesst man ggf. keine Wörter oder dichtet sich nicht noch was hinzu..
Ich habe dich nicht zitiert.
Ich habe geschrieben, "Wenn du zitierst, bitte schon vollständig, ...".. Da steht nirgends, das du mich zitiert hast.. Du hast aus dem TVöD zitiert oder den Text von mir aus per Copy&Paste eingefügt oder ihn von mir aus manuell nachgetippt (ist für mich auch eine Art Zitat..)
§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVÖD VKA
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.
Für mich klingt das nach, Tätigkeit wurde in eine Entgeltgruppe eingestuft und Beschäftigter wird nach dieser Gruppe der Tätigkeit bezahlt.. so steht das da..
Da steht, daß der Beschäftigte eingruppiert ist.
Da steht noch mehr. Der Satz ist da nicht zu Ende. Ich gehe davon aus, das du die Bedeutung eines Kommarzeichen kennst oder? Und das 1. Wort hinter dem Kommar wird irgendwie igoriert.. Ich wiederhole es gerne für dich noch mal, damit es nicht noch mal unter geht.. alles weiter weiter unten..
.. der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die ..
Der BAT war der Tarifvertrag
"war" klingt für mich erstmal nach Vergangenheit.. da drängt sich mir die Frage auf, was interessiert mich, wie es mal war.. relevant ist doch, wie es jetzt ist.. früher hatten wir auch mal einen Kaiser..
Einfach mal den Tarifvertrag zu lesen, würde uns viel Geblubber von Dir ersparen.
Bezweifle ich etwas, da ich ihn gelesen habe und trotzdem hier "geblubbert" habe..
Ob es für Dich regional greift, ist im Hinbick auf meine Antwort an RaiBer völlig egal.
jap.. stimmt.. hast du völlig recht.. aber er hat nicht geschrieben, wo er sich befindet.. also kann es schon relevant sein, weil es dann vlt auch bei ihm regional nicht greift.. abhängig von seiner Region.. also war deine Antwort diesbezüglich nur eine Halbwahrheit.. denn das es Regionen gibt, in denen die von dir angebrachte Passage nicht greift, gehört zu einer objektiv vollständigen Antwort (aus meiner Sicht) dazu.. ansonsten ist es nur ein bewusstes oder unbewusstes verschweigen von relevanten informationen.. wir wollen ja an der stelle mal keine gezielte Desinformation vorwerfen..
LIES EINFACH DEN VERDAMMTEN TARIFVERTRAG!
danke für den Tipp.. hab ich schon.. du glaubst es vlt nicht, aber sogar mehr als einmal.. bestimmt für dich völlig unvorstellbar, das auch andere menschen das lesen..
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Tarifbeschäftigte sind gem. der tariflichen Regelunge eingruppiert, ein Anzrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich noch würde er die Eingruppierung berühren.
Soweit ich weiss, sind es noch immer menschen, die da in den personalabteilungen sitzen und über die richtige Anwendung der Vorgaben entscheiden. Sicher mag es fast immer korrekt sein, es ist aber nicht ausgeschlossen, das auch mal ein Personaler sich irren kann und eine Vorgabe falsch umsetzt.. Insofern hast du recht.. es geht nicht um die Eingruppierung an sich.. sondern um die korrekte Umsetzung der Vorgaben durch einen Teil der Arbeitsvertragsparteien..
Und ob du es glaubst oder nicht, bei mir hat sich was geändert.. dann bin ich eben das Beispiel dafür, das sowas nunmal doch vorkommt bzw passiert.. ggf. auch aufgrund des oben genannten Faktes (Grund spielt aber eigentlich keine Rolle - es geht um das Ergebnis)..
Deine Unfähigkeit, sinnverstehend zu lesen, ist nicht mein Problem.
dito..
Und jetzt mal zurück zum eigentlich thema.. also mal das wichtige..
Und um mich noch mal klar auszudrücken, wie schon so oft erlebt, bitte auf das Wörding achten.. Wir reden gerade ein bisschen aneinander vorbei!
- Ja, die Person wird eingruppiert in eine Entgeltgruppe.. (habe ich so auch nicht bestritten..)
- Die Entgeltgruppe hängt an Tätigkeitsmerkmalen.. -> das ist meine Kernaussage
- In Tätigkeitsmerkmalen können auch "Vorbildung oder Ausbildung" als Anforderungen definiert sein -> diese hängt dann aber erstmal an dem Tätigkeitsmerkmal und nicht and der person.. (bitte unterscheiden zwischen gestellte Anforderung und Erfüllung einer Anforderung)..
- Die Person wird in die Entgeltgruppe eingruppiert, "deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht"
- Also wird die Person erstmal danach bezahlt wie die Tätigkeit bewertet wurde. So liesst sich das für mich und aus meiner Sicht steht das auch so eindeutig da.
Ansonsten Gegenfrage.. Wie könnte man in einer Stellenausschreibung dann eine Entgeltgruppe rein schreiben, wenn die Entgeldgruppe doch von den Qualifikationen der Bewerber abhängt und nicht von der Tätigkeit? Würde ja heissen, jemand der überqualifiziert ist, müsste in eine höhere Entgeltgruppe, als ausgeschrieben (weil es ja von der Person abhängig ist)..
Aus meiner Sicht ganz einfach.. Eine Tätigkeit/Aufgabe wird entsprechend bewertet.. welche Qualifikationen und Fähigkeiten muss jemand mitbringen, der diese Aufgabe hat.. danach richtet sich die Entgeltgruppe.. dann kommen die Bewerber, bewerben sich und wenn sie die Anforderungen erfüllen, werden sie in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert, die dieser Tätigkeit zugeschrieben ist.. Und wenn nicht, dann wie in diesem Fall, niedrigere Einstufung -> sofern nicht bspw. über "Sonstige Beschäftigte" die Anforderungen doch wieder erfüllt werden..
Weitere Gegenfrage, die meine These (meiner Meinung nach) stützt.. warum sollte es dann TVöD VKA §14 (Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit) geben..? Wenn die Person bei gleichbleibenden Qualifikationen und Ausbildung eine höherwertigere Tätigkeit übernimmt, ist diese entsprechend zu Vergüten. Heisst nach §14, er bekommt mehr Geld. warum? Seine Qualifikationen und Fähigkeiten sind doch die gleichen geblieben (wenn er vorher eine Anforderung für die neue/höherwertigere Tätigkeit nicht erfüllt hat, tut er es nach Übernahme der Tätigkeit ja weiterhin nicht), er hat nur ne andere Aufgabe.. (ich lasse hier mal mögliche Weiterbildungen oder ähnliches aussen vor)
Antwort: weil die Entgeltgruppe einen direkten Bezug zur Tätigkeit hat.. Und wenn jemand diese Tätigkeit durchführt/übernimmt, ist klar, das er entsprechend besser bezahlt wird.. -> also zeitlich befrisstet auf Übernahme der höherwertigen Tätigkeit..
Und wenn er sie dauerhaft übernimmt, muss er auch in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert werden bzw höher gruppiert.
Ich denke, diese Umstände bekräftigen eigentlich das was ich sage.. Entgeltgruppe richtet sich nach der Tätigkeit (inklusive fachliche und persönliche Qualifikationen) und Personen werden, wenn sie diese Tätigkeit übernehmen, in die entsprechende Gruppe eingruppiert..
nicht weil sie die Anforderungen der Tätigkeit erfüllen, sondern weil sie die Tätigkeit übernehmen (was die Erfüllung der Anforderungen selbstverständlich impliziert).. aber die Erfüllung der Anforderungen ist "nur" Voraussetzung zur Übernahme dieser Tätigkeit..
Rechtschreibfehler dürfen gerne behalten werden..
Und ich hoffe, ich konnte zum Ausdruck bringen, wie ich das sehe bzw. warum ich das so sehe.. vlt einfach mal darüber nachdenken und das mal versuchen aus meinen Augen zu sehen, statt nur die eigene Meinung zu vertreten.. vlt hilft das, meine Sicht der Dinge besser zu verstehen..
oder es hilft, mir meinen denkfehler aufzeigen zu können.. kann ja sein, das ich was falsch verstehe.. aber bisher habe ich noch kein argument gehört/gelesen, das mich überzeugt bzw. mir meinen "denkfehler" aufzeigt..
VG
Christian