Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Entgeltgruppe
RaiBer:
Hallo
Ich werde zum 1.4.22 beim Landkreis angestellt und bin Quereinsteiger. Die Stelle ist mit der Entgeltstufe 6 bewertet. Ich bekomme jedoch nur die Entgeltgruppe 5 weil ich keinen Beschäftigungslehrgang habe. Ist das so richtig obwohl die Stelle anders bewertet ist? Wäre ich für die Stelle nicht geeignet würde ich diese vermutlich ja auch nicht bekommen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
XTinaG:
Wenn es sich um eine Tätigkeit nach Teil A Abschnitt I Ziffer 3 oder Teil B Abschnitt XIII EGO handelt, bist Du jedenfalls nicht in E6 eingruppiert, falls Du weder die Ausbildungs- und Prüfungspflicht erfüllst oder von ihr befreit bist noch eine zur Tätigkeit passende Berufsausbildung hast.
dablacky:
--- Zitat von: XTinaG am 14.02.2022 18:00 ---Wenn es sich um eine Tätigkeit nach Teil A Abschnitt I Ziffer 3 oder Teil B Abschnitt XIII EGO handelt, bist Du jedenfalls nicht in E6 eingruppiert, falls Du weder die Ausbildungs- und Prüfungspflicht erfüllst oder von ihr befreit bist noch eine zur Tätigkeit passende Berufsausbildung hast.
--- End quote ---
Hallo,
das Thema hatte ich auch (auf kommunaler Ebene) und an dieser Stelle muss ich dir etwas Widersprechen (ohne das ich mir die genannte Passage angeschaut habe). Ich habe damit gegenüber meinem Arbeitgeber auch Recht bekommen.
Hintergrund ist, das nicht Personen in Entgeldgruppen einsortiert werden und auch nicht Personen anhand von schulischer oder beruflicher Bildung in Gruppen eingeordnet werden, sondern Tätigkeiten. Das bedeutet, wenn ich diese Tätigkeit durchführe, habe ich mit der Entgeldgruppe bezahlt zu werden, die für diese Tätigkeit eingestuft wurde.
Siehe dazu auch TVöD VKA § 12 (VKA) Eingruppierung oder § 13 (VKA) Eingruppierung in besonderen Fällen.
Also aus meiner Sicht hat er das Recht nach der Entgeldgruppe bezahlt zu werden, die der Tätigkeit entspricht, die er dauerhaft ausführt. Entspricht auch dem Motto, "gleiches Geld für gleiche Arbeit".
Denn nur weil jemand eine bessere schulische Ausbildung hat (bspw. Studium) bedeutet das keineswegs, das derjenige automatisch für die entsprechende Tätigkeit die bessere Leistung bringt.
Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung aber erst nach er Probezeit gestellt (erstmal den Fuss drin haben). Eine Höhergruppierung ist rückwirkend möglich und die letzten 6 Monate werden dann noch finanziell ausgeglichen. Müsste so sein, bitte noch mal selber nachlesen im TVöD.
VG
Christian
XTinaG:
Du kannst widersprechen, soviel Du willst. Es würde nur weiter Dein Unvermögen aufzeigen. Denn offenkundig ist Dir weder § 12 Abs. 2 Satz 1 TVÖD ("Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert...") bekannt ist noch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO) noch die Wirkung von Voraussetzungen in der Person (Vorbemerkung Nr. 2 EGO). Noch scheinst Du zu wissen, daß es einen Antrag auf Höhergruppierung nur in den Fällen des § 29b TVÜ-VKA gab.
Also besser nochmal nachlesen im TVÖD und bis dahin die nuhrsche Regel beachten.
dablacky:
--- Zitat ---Es würde nur weiter Dein Unvermögen aufzeigen
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Wir wollen doch mal nicht persönlich werden oder? Ich denke, ich bin doch recht sachlich und fachlich geblieben ohne dich persönlich anzugehen. Und dir zu widersprechen ist nichts persönliches.
Wenn du zitierst, bitte schon vollständig, denn genau auf den Absatz habe ich mich bezogen. Der Teil, der relevant ist, wurde von dir nur leider weg gelassen.. ;)
§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVÖD VKA
--- Zitat ---Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.
--- End quote ---
Für mich klingt das nach, Tätigkeit wurde in eine Entgeltgruppe eingestuft und Beschäftigter wird nach dieser Gruppe der Tätigkeit bezahlt.. so steht das da..
Und das ich diese EGO Geschichten nicht kenne, hatte ich erwähnt. Da erzählst du also nichts neues oder anders formuliert, du versuchst mich mit etwas, das ich bereits erwähnt habe nur schlecht da stehen zu lassen. Ist auch nicht unbedingt höflich und den Diskussionspartner zu "diffamieren" zeugt nicht unbedingt von sachlicher Argumentation. Eher von mangelnden Argumenten. -> meine persönliche Meinung.. ;)
Jetzt habe ich aber mal auf die schnelle geschaut. Vielleicht verstehe ich ja was falsch, aber dafür klärst du mich bestimmt sachlich auf..
--- Zitat ---Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht
-> Nummer 7 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT.
-> BAT = Bundesangestelltentarifvertrag / § 22 Eingruppierung
--- End quote ---
So wie ich das verstanden habe, war er auf kommunaler Ebene. Also warum sollte da ein Bundesangestelltentarifvertrag gelten? Er ist doch nicht beim Bund angestellt.
Weiterhin steht folgendes da drin.
--- Zitat ---im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und Schleswig-Holstein und nur für
--- End quote ---
Und damit habe ich schon aufgehört weiter zu lesen. Denn ich komme aus keinem dieser Bundesländer. Demzufolge ist mein Verständnis, das es für mich regional nicht greift (unabhängig davon, das das Bundesebene und nicht Kommunalebene ist).
Zu "Vorbemerkung Nr. 2 EGO" habe ich leider jetzt nichts gefunden. Wäre schön, wenn du mal Quellen postet, anstatt nur kurze Passagen. Vielleicht habe ich ja auch nur auf falschen Quellen nachgelesen.
--- Zitat ---Noch scheinst Du zu wissen, daß es einen Antrag auf Höhergruppierung nur in den Fällen des § 29b TVÜ-VKA gab.
--- End quote ---
Ok, dann nenne es von mir aus einen "Antrag auf Eingruppierung gemäß dauerhafter übernommener Tätigkeit (da die Tätigkeit eine höhere Entgeltgruppe vorschreibt)" oder wie auch immer du möchtest. Ändert nichts daran, das die Entgeltgruppen auf Tätigkeitsmerkmale/Tätigkeiten abgestimmt sind. Und wenn jemand diese Tätigkeit (dauerhaft) übernimmt, dann hat er auch danach bezahlt zu werden.
Zumindest ist das das, wie ich das Lese. Sicherlich mag die AG Seite oder ein Personaler das anders sehen (rein aus wirtschaftlichen Gründen) aber spielt keine Rolle. Es steht doch klar und deutlich dort.
Und falls ich was falsch verstehe (was ja auch sein kann) dann kläre mich bitte sachlich auf und lass die persönliche Ebene stecken. Danke.. Und bitte dann etwas weiter ausführen, nicht nur kurze Passagen als Copy&Paste. ;)
p.s. Wenn ich ja falsch liege, warum wurde meinem Antrag zugestimmt. Nur mal so nebenbei.
VG
Christian
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