Bei stationärer Unterbringung ist ein Kostenbeitrag in Höhe des KG zu leisten. Das kann man ganz einfach durch einen Dauerauftrag erledigen, eine Abtretung sollte nicht nötig sein. War jedenfalls bei uns so. Zu beachten ist auch, dass für die Zeiten, in denen sich das Kind zu Hause aufhält (Wochenenden, Ferien), der Kostenbeitrag zu kürzen ist. Das wird vom Jugendamt oft vergessen zu erwähnen.
Zu beachten ist auch, dass darüberhinaus auch noch ein weiterer Kostenbeitrag zu leisten ist, der sich am Einkommen orientiert.