:'(Hallo*
Ich hab ein riesiges Problem und erbitte Eire Meinung.
Seit August bin ich Beamtenanwärter. Über Check24 schnell ne Pkv gesucht und im lockeren Vertragsgeplänkel einfach völlig vergessen, dass ich als Jugendlicher (7 Jahre her) mal in Therapie war. Ich habe also eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen und nun, wo ich tatsächlich eine Therapie machen wollte, fällt mir das auf die Füße. Die Versicherung hat die Vorerkrankungen abgeprüft und von dem Versicherungsvertrag zurückgetreten.
erzählt mir nicht wie dumm, naiv und lebensunerfahren ich bin bzw zu diesem Zeitpunkt war.
Ich habe während meiner nachträglichen Auskunft zu den Vorerkrankungen innerhalb der 6 Monatsfrist die Aufnahme im Rahmen der Öffnungsklausel beantragt. Gem §19 ABS.4 VVG darf der Vertrag nicht widerrufen werden, wenn er bei Kenntnis des Sachverhalts wenn auch zu anderen Konditionen geschlossen worden wäre. Die Versicherung nimmt an der Öffnungsaktion teil, wenn ich nicht so dämlich gewesen wäre, wäre ich mit nem 30 Prozent Zuschlag versichert gewesen.
Nun meine Fragen; wie schätzt ihr die Chance ein, dass die Öffnungsklausel von den Regelungen des §19 Abs4 ( Vertrag zu anderen Bedingungen) eingeschlossen ist
Falls Nein: müsste ich mich ja in nem Beihilfe Basistarif bei einer anderen Versicherung versichern. Hat da jemand von Euch Erfahrung?
Danke schonmal