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Nebentätigkeit TV-L

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ChiliCommander:
Findet die Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst statt? Falls ja, ist die Forderung wohl berechtigt, da nach TV-L §3 Abs. 4 Satz 3 folgendes gilt:

"Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden."

Falls nicht, besteht zumindest ein berechtigtes Interesse an der Art und Dauer der Nebentätigkeit nach TV-L §3 Abs. 4 Satz 2 um zu prüfen ob die Nebentätigkeit zu einer Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit führt oder in Konflikt mit den eigenen Interessen steht.

"Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen."

Diese Informationen sind aber vermutlich in der Anzeige der Nebentätigkeit bereits enthalten, die Notwendigkeit für eine regelmäßige Überprüfung in Form einer Jahresmeldung kann ich daraus aber nicht erkennen, außer die Interessen des Arbeitgebers werden nachvollziehbar berührt.

LALA1206:
Was stand beim Anzeigen der Nebentätigkeit drauf?

Wurde nach dem Maximalen Entgelt gefragt oder gab es so eine Zeile nicht?
... Oder war auf dein Formular nur die Anzahl der Stunden relevant weshalb die danach eine Übersicht haben wollen von dein Entgelt?

LG

McOldie:
Das Tarifrecht ist hier relativ eindeutig. Eine Nebentätigkeit ist rechtzeitig vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen. Daraus läßt sich nicht ableiten, dass die Beschäftigten eine jährliche Meldung machen müssen, wenn sich nichts am Umfan, Entgelt usw. geändert hat. Treten dagegen Änderungen gegenüber den angezeigten Daten ein, muss dieses wieder rechtzeitig vorher angezeigt werden.

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