Autor Thema: Wer muß sich kümmern bei Absonderung?  (Read 24280 times)

XTinaG

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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« am: 15.02.2022 10:03 »
Wer muß sich eigentlich um die Versorgung von Abgesonderten kümmern, wenn diese niemanden haben, der das übernehmen könnte?

Wir hatten jetzt den Fall, daß ein Kollege sich in die häusliche Isolation begeben mußte. Dessen einzige lebenden Anverwandten sind seine Eltern, die ihren Lebensabend auf Menorca verbringen. Freunde scheint er keine zu haben, hier auf der Arbeit würden die meisten sich wohl eher mit einem spitzen Stock ins Auge stechen als ihm zu helfen. Und im privaten Umgang soll er noch unangenehmer sein. Ich glaube, bei ihm ist jetzt die Kirchengemeinde eingesprungen. Aber es muß doch irgendjemand verpflichtet sein, sich zu kümmern, wenn jemand sich in behördlich angeordneter Isolation befindet. Gibt es da eine Regelung zu?

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #1 am: 15.02.2022 10:19 »
Das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz veweist an das zuständige Gesundheitsamt

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #2 am: 15.02.2022 10:52 »
Irgendwie ist der rest meines Kommentares Verschwunden...

Der Kollege kann ja nur äußerst eingeschränkt Selbstbestimmung warnehmen, ist in seiner Privatautonomie sehr stark eingeschränkt. Einer Logeik derer dem Subsidiaritätsprinzip folgend MUSS es eigentlich eine Verantwortung des Staates resp. Rechtsnorm geben diesen Menschen zu versorgen. Sei es unter Zuhilfname eines Betreuers, THW oder was weiss ich..

Herbert Meyer

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #3 am: 15.02.2022 11:24 »
Für solche Konstellationen sollte Lauterbach Gutscheine für Lieferheld ausgeben. Das ist dann gleichzeitig noch ein Subventionsprogramm für einen angeschlagenen Dax-Konzern. Zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

was_guckst_du

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #4 am: 15.02.2022 11:25 »
...kann man bei Eltern von "Anverwandten" sprechen...oder ist das ein Mix aus Angehörigen und Verwandten?...oder nur falsch wie bei Unkosten?....auch den Begriff "Absonderung" bei häuslicher Isolation  zu verwenden, ist irgendwie ungewöhnlich...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #5 am: 15.02.2022 11:33 »
Da man mit seinen Eltern verwandt ist, kann man bei diesen sehr wohl von Anverwandten sprechen. Schließlich handelt es sich dabei um ein Synonym zu "Verwandten".

Daß Du die Verwendung des korrekten Begriffes für ungewöhnlich hältst, läßt irgendwie tief blicken.

Garfield

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #6 am: 15.02.2022 12:18 »
Inzwischen bieten doch jede Menge Einzelhändler auch einen Lieferservice an. Ebenso wie Apotheken. Wieso braucht er denn jemanden, der sich kümmert? Das sollte doch heutzutage kein Problem mehr sein.

yamato

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #7 am: 15.02.2022 12:19 »
Laut Duden selten verwendet, eher gehobene Sprache.
Bedeutung : verwandt, mit jemanden verwandt

Nicht hinter jedem Baum gleich einen Querdenker vermuten....

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #8 am: 15.02.2022 12:26 »
Inzwischen bieten doch jede Menge Einzelhändler auch einen Lieferservice an. Ebenso wie Apotheken. Wieso braucht er denn jemanden, der sich kümmert? Das sollte doch heutzutage kein Problem mehr sein.

Weiß ich nicht. Mag aber sein, daß in Gimborn solche Infrastruktur eher unterdurchschnittlich gut entwickelt ist. Die TK-Infrastruktur ist jedenfalls so schlecht, daß er von dort nicht arbeiten kann.

Keeper83

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #9 am: 15.02.2022 12:41 »
Inzwischen bieten doch jede Menge Einzelhändler auch einen Lieferservice an. Ebenso wie Apotheken. Wieso braucht er denn jemanden, der sich kümmert? Das sollte doch heutzutage kein Problem mehr sein.

Weiß ich nicht. Mag aber sein, daß in Gimborn solche Infrastruktur eher unterdurchschnittlich gut entwickelt ist. Die TK-Infrastruktur ist jedenfalls so schlecht, daß er von dort nicht arbeiten kann.

23 Einwohner kann man besser umsiedeln als sie zu erschließen.
« Last Edit: 15.02.2022 12:51 von Keeper83 »

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #10 am: 15.02.2022 12:42 »
Es steht aber im Falle einer behördlich angeordneten Absonderung weder das eine noch das andere Mittel zur Verfügung.

Hain

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #11 am: 15.02.2022 13:28 »
Es gibt neben den kommerziellen Lieferservices in den meisten Kommunen Hilfangebote von Kirchengemeinden oder Sozialen Dienstleistern. Ist er soweit retardiert oder in seiner Misantrophie gefangen, dass er solche Angebote organisieren kann, kann ihn der örtliche ASD unterstützen. Als letztes Mittel bleibt die Unterbringung durch das Gesundheitsamt in einer staatlich organisierten Unterbringung, die auch für Personengruppen organisiert wird, denen eine Absonderung nicht möglich ist, wie etwa Obdachlosen.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #12 am: 15.02.2022 13:39 »
Interessant. Wäre also nicht die Kirchengemeinde eingesprungen, hätte er den oberbergischen ASD angerufen und die hätten ihm Hilfe organisiert? Entweder indem sich bspw. die Bürofachangestellte beim ASD ins Auto schwingt und für ihn einkauft oder indem er mit einem entsprechend ausgestatteten LMW/KTW/RTW in eine Absonderungseinrichtung verbracht und dort versorgt wird?

Hain

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #13 am: 15.02.2022 14:20 »
Unterstützen heißt Hilfe zur Selbsthilfe und nicht bestellen und geliefert bekommen. Wie eine solche Hilfe aussieht hängt von der Hilfebedürftigkeit der Person und den örtlichen Angeboten ab. Ich kann mir ehrlich gesagt keine Person vorstellen, die grundsätzlich arbeitsfähig ist und sich nicht mit einer Liste von Telefonnummern ausgestattet (die er wahrscheinlich vom ASD erhalten würde) sich selbst helfen könnte.

Dass jemand selbst mit diesen Hilfsangeboten nicht klarkommt, kann ich mir bei einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst noch weniger vorstellen. Dessen ungeachtet: Zu einer gesonderten Absonderungsunterkunft kann er selbst (in Absprache mit dem organisierenden Gesundheitsamt - jedenfalls in Niedersachsen) fahren, oder ist er bereits bettlägerig?

Gartenilse

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #14 am: 15.02.2022 14:21 »
Meines Wissens gibt es in jeder größeren Stadt Ehrenamtliche Helfer für eben diese Fälle. Einfach mal bei der gemeinde anrufen oder DRK, Caritas, AWO...
Ansonsten hilft es auch immer, sich mit den Nachbarn gut zu verstehen.  8)
Kümmern MUSS sich niemand, wir sind ja nicht in der DDR.