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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

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XTinaG:
Wer muß sich eigentlich um die Versorgung von Abgesonderten kümmern, wenn diese niemanden haben, der das übernehmen könnte?

Wir hatten jetzt den Fall, daß ein Kollege sich in die häusliche Isolation begeben mußte. Dessen einzige lebenden Anverwandten sind seine Eltern, die ihren Lebensabend auf Menorca verbringen. Freunde scheint er keine zu haben, hier auf der Arbeit würden die meisten sich wohl eher mit einem spitzen Stock ins Auge stechen als ihm zu helfen. Und im privaten Umgang soll er noch unangenehmer sein. Ich glaube, bei ihm ist jetzt die Kirchengemeinde eingesprungen. Aber es muß doch irgendjemand verpflichtet sein, sich zu kümmern, wenn jemand sich in behördlich angeordneter Isolation befindet. Gibt es da eine Regelung zu?

Kaiser80:
Das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz veweist an das zuständige Gesundheitsamt

Kaiser80:
Irgendwie ist der rest meines Kommentares Verschwunden...

Der Kollege kann ja nur äußerst eingeschränkt Selbstbestimmung warnehmen, ist in seiner Privatautonomie sehr stark eingeschränkt. Einer Logeik derer dem Subsidiaritätsprinzip folgend MUSS es eigentlich eine Verantwortung des Staates resp. Rechtsnorm geben diesen Menschen zu versorgen. Sei es unter Zuhilfname eines Betreuers, THW oder was weiss ich..

Herbert Meyer:
Für solche Konstellationen sollte Lauterbach Gutscheine für Lieferheld ausgeben. Das ist dann gleichzeitig noch ein Subventionsprogramm für einen angeschlagenen Dax-Konzern. Zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

was_guckst_du:
...kann man bei Eltern von "Anverwandten" sprechen...oder ist das ein Mix aus Angehörigen und Verwandten?...oder nur falsch wie bei Unkosten?....auch den Begriff "Absonderung" bei häuslicher Isolation  zu verwenden, ist irgendwie ungewöhnlich...

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