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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

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WasDennNun:

--- Zitat von: Hain am 21.02.2022 11:11 ---Für einen Teil der TBC Kranken und deren Kontaktpersonen gibt es diese Maßnahmen schon sehr lange und auch in der Abstufung Einschränkung der Freiheit durch Absonderung und bei fehlender Einsicht Entziehung der Freiheit (auch geschlossene Unterbringung). Ersteres mit Hilfsangeboten die zugegeben engmaschiger sind als im Kontext Corona (dauern länger an, aber erfolgen auch dort von Sozialarbeitern und nicht von Caterern), zweiteres in speziellen Einrichtungen.

--- End quote ---
Und, das bedeutet, dass, wenn das Gesundheitsamt das Verbot ausspricht, dass man nicht mehr außer Haus gehen darf, dass dann wer angesprochen werden kann, damit man versorgt wird?

Davon ab: Wenn ich in Q geschickt werden würde, würde ich halt einkaufen fahren und mir den notwendigen Kram für die nächsten Woche besorgen.
Und wenn ich dann eine Strafzettel erhalten sollte, dann würde ich mit der Bezahlung desselben warten, bis das Verwaltungsgericht diesen bestätigt.

Schmitti:

--- Zitat von: XTinaG am 21.02.2022 11:19 ---Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?
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Dazu führt eine Absonderungsanordnung nicht, nur die Wege der Selbstversorgung werden eingeschränkt.

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.02.2022 11:57 ---
Davon ab: Wenn ich in Q geschickt werden würde, würde ich halt einkaufen fahren und mir den notwendigen Kram für die nächsten Woche besorgen.
Und wenn ich dann eine Strafzettel erhalten sollte, dann würde ich mit der Bezahlung desselben warten, bis das Verwaltungsgericht diesen bestätigt.

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Und aus diesem Grund ist die Regelungslücke nicht wirklich zuvörderst von individuellem Interesse, sondern aus Gründen des Infektionsschutzes wichtig.

Wer jedoch bei laufenden Kontaktbeschränkungen zig Millionen Menschen in Apotheken schickt, weil es das Zertifikat nicht direkt in der Impfstation gibt, nimmt es wohl damit ehe nicht so ernst.

Hain:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.02.2022 11:57 ---
--- Zitat von: Hain am 21.02.2022 11:11 ---Für einen Teil der TBC Kranken und deren Kontaktpersonen gibt es diese Maßnahmen schon sehr lange und auch in der Abstufung Einschränkung der Freiheit durch Absonderung und bei fehlender Einsicht Entziehung der Freiheit (auch geschlossene Unterbringung). Ersteres mit Hilfsangeboten die zugegeben engmaschiger sind als im Kontext Corona (dauern länger an, aber erfolgen auch dort von Sozialarbeitern und nicht von Caterern), zweiteres in speziellen Einrichtungen.

--- End quote ---
Und, das bedeutet, dass, wenn das Gesundheitsamt das Verbot ausspricht, dass man nicht mehr außer Haus gehen darf, dass dann wer angesprochen werden kann, damit man versorgt wird?

Davon ab: Wenn ich in Q geschickt werden würde, würde ich halt einkaufen fahren und mir den notwendigen Kram für die nächsten Woche besorgen.
Und wenn ich dann eine Strafzettel erhalten sollte, dann würde ich mit der Bezahlung desselben warten, bis das Verwaltungsgericht diesen bestätigt.

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Bei TBC ist bei Absonderungswilligen der nächste Schritt die Unterbringung in einer abgeschlossenen Einrichtung nach § 30 II iVm dem FamFG.

XTinaG:

--- Zitat von: Schmitti am 21.02.2022 12:52 ---
--- Zitat von: XTinaG am 21.02.2022 11:19 ---Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?
--- End quote ---
Dazu führt eine Absonderungsanordnung nicht, nur die Wege der Selbstversorgung werden eingeschränkt.

--- End quote ---

Inwiefern führte sie nicht dazu? Wenn im Sachverhalt die Kirchengemeinde nicht eingetreten wäre, welche Wege der Selbstversorgung hätten denn noch bestanden?

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