Autor Thema: Wer muß sich kümmern bei Absonderung?  (Read 24415 times)

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #120 am: 22.02.2022 07:04 »
Es gibt in D sehr viele alte Menschen die sich nicht selbst versorgen könne, noch zuhause leben und nicht verhungern. Warum? Weil es soziale Institutionen gibt die einspringen.
Die paar in Quarantäne befindlichen können von denen problemlos mit versorgt werden.
1. Die "vielen Alten" tun das ja mehr oder weniger freiwillig und werde nicht staatlicherseits von heute auf morgen dazu verpflichtet.
2. Nun in vielen Fällen werden diese "sozialen Institutionen" dafür bezahlt. Der Pflegedienst meiner Schwiegereltern wird jedenfalls aus der (direkt/indirekt) Pflegeversicherung finanziert.
3. Ja, das ist grundsätzlich möglich. Dann soll der Staat dafür sorgen, dass die "sozialen Institutionen" das tun und die dafür bezahlen oder selbst was auf die Beine stemmen. In meiner Wohnortgemeinde waren in KW5-7 stets über 25% aller Einwohner in Isolation bzw. Q. Ob das die sozialen Institutionen gestemmt bekämen...

Solltest du mit den "soziale Institutionen" ehrenamtliche meinen, so ist das wieder mal nur ein weiteres Beispiel wie schäbig der Staat an vielen Stellen mit Hilfebedürftigen umgeht!

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #121 am: 22.02.2022 07:08 »
Schon allein die Eröffnungsfrage ist absurd. Es gibt in D sehr viele alte Menschen die sich nicht selbst versorgen könne, noch zuhause leben und nicht verhungern. Warum? Weil es soziale Institutionen gibt die einspringen.
Die paar in Quarantäne befindlichen können von denen problemlos mit versorgt werden.
Ganz davon abgesehen das es sich dabei i.d.R. nicht um pflegebedürftige handelt.
Dieses "Rundherum Wohlfühlprogamm" erwarten auch nur die klassischen Baumanns und Causens des öD. ;)
Deine selbstgegebene Antwort auf Dein "Warum" ist (natürlich) falsch. Die korrekte Antwort ist: Es gibt dazu gesetzliche Regelungen, u.a. im SGB XI. Daß Du das nicht wußtest, war natürlich klar. Du wußtest ja auch nicht, daß es für die Pflichtzur Absonderung keiner Mitteilung durch das Gesundheitsamt bedarf. Da kommst Du auch mit Deinem Genöle nicht heraus. Du weißt also ziemlich wenig, deshalb verstehst Du auch ziemlich wenig und deshalb kommen Dir recht simple Sachverhalte leicht mal "absurd" vor. Denn tatsächlich geht es ja genau um das Fehlen einer Regelung im Sachverhalt.

ProfTii

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #122 am: 22.02.2022 07:23 »
Ist die Versorgung während der Absonderung denn ein tatsächliches Problem?
Jeder vernunftbegabte Erwachsene sollte in der Lage sein sich auch zu versorgen, wenn er das Haus nicht verlassen darf. Wer das nicht kann, sollte sowieso in Betracht ziehen, ob es nicht sinnvoll wäre einen Betreuer einzusetzen.

Ich verstehe auch nicht warum gefordert wird, dass der Staat hier einspringen müsse. Es folgt doch klar dem Subsidiaritätsprinzip, dass er das eben nicht tut, solange es andere Möglichkeiten gibt. Und seien wir ehrlich, die gibt es zu Hauf.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #123 am: 22.02.2022 07:41 »
Ich kann an meinem Wohnort zwischen gut 50 Lieferdiensten wählen, 3 Vollsortimenter/Supermärkte bieten einen Lieferdienst an, zudem balgen sich Caritas, DRK, Johanniter, AWO usw. mit gleich mehreren Ortsvereinen um die Versorgung Hilfebedürftiger. Zudem wohnen meine Eltern, die meines Mannes sowie meine Schwester mit ihrer Familie in der Nähe. Und dann gibt es eben Orte in Deutschland, an die Lieferdienste nicht oder bestenfalls mal an nachfrageschwachen Tagen liefern, wo kein Supermarktlieferdienst hinfährt, wo es bestenfalls in der weit entfernten Kreisstadt eine der karitativen Organisationen gibt (und die Ehrenamtlichen Helfer keine ewig lange Fahrt auf sich nehmen). Orte, an denen auch das Internet nicht schnell genug ist für die Zwei-Faktor-Authentifizierung und wo sich die typische Webshop-Seite eher in Minuten als in Millisekunden aufbaut. Und Menschen, die weitab ihrer Familie wohnen und sich mit Nachbarn zerstritten haben. Bist Du unter solchen Umständen immer noch der Auffassung, eine Versorgung sei in Absonderung problemlos möglich? Der Staat hat die Freiheitsbeschränkung verfügt, also ist er auch dafür verantwortlich, wenn aufgrund eben dieser Freiheitsbeschränkung Selbstversorgung nicht mehr funktioniert. Dafür hat er Vorsorge mindestens durch eine Regelung zu treffen und das nicht etwa den ohnehin völlig überforderten Ortsbehörden zu überlassen.

ProfTii

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #124 am: 22.02.2022 07:50 »
Man muss das Problem aber nicht größer machen als es ist. Diese Personengruppe die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst versorgen kann - und wenn es nur die Organisation von Hilfe ist - ist doch marginal und für die Grundforderung zu vernachlässigen.

Es gibt doch zig Sachverhalte, bei denen man unverschuldet der Störer ist und keine entsprechende Kompensation für daraus resultierende Aufwendungen erhält, wieso sollte das hier anders sein?

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #125 am: 22.02.2022 08:01 »
Man ist aber kein in Anspruch genommener Störer, man ist das Objekt einer freiheitsbeschränkenden (oder, falls man sich nicht freiwiliig absondert, freheitsentziehenden) Maßnahme. Man muß sich zwar in dem einen oder anderen mexikanischen Gefängnis selbst versorgen, hierzulande liegt das aber naheliegenderweise in staatlicher Verantwortung. Auch wenn man per Zwangseinweisung in die Geschlossene kommt, ist der Staat für die Versorgung verantwortlich. Es geht ja auch nicht darum, daß der Staat die Kosten dafür tragen soll. Der Versorgte soll dafür sehr wohl in Anspruch genommen werden. Das ändert aber nichts an der staatlichen Verantwortung.

WasDennNun

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #126 am: 22.02.2022 08:18 »
Man muss das Problem aber nicht größer machen als es ist. Diese Personengruppe die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst versorgen kann - und wenn es nur die Organisation von Hilfe ist - ist doch marginal und für die Grundforderung zu vernachlässigen.
Es geht im Kern darum, dass einmal mehr der Staat versagt mit seinen Verordnungen, weil er die Dinge nicht zu Ende denkt und regelt.
Ob es relevant ist, sei dahin gestellt, es zeigt aber nur die Qualität die wir inzwischen in diesem Bereich haben.
(und nach 2 Jahren Erfahrung mit der "extrem" Situation immer noch haben)

Und wenn ich als H4er plötzlich 20% mehr für mein Futter bezahlen muss, weil der Staat mich nicht einkaufen lässt, dann ist das durchaus relevant.

ProfTii

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #127 am: 22.02.2022 08:30 »
Der Staat überlässt die Menschen der Selbstverantwortung in einem Bereich in dem das problemlos möglich ist. Denn auch wenn die Absonderung eine freiheitsbeschränkende Maßnahme ist, ist sie bei weitem nicht vergleichbar mit der Situation eine Gefängnisses oder einer geschlossenen Anstalt, da der Kontakt zur "Außenwelt" weiterhin sehr einfach möglich ist.

Ich sehe das so, dass der Staat sich hier endlich mal aus einer Sache raushält, bei der der Mensch ganz gut selbst klar kommt. Sollte er meiner Meinung nach viel öfter und in viel mehr Bereichen tun.
Schafft es jemand nicht sich so adäquat zu versorgen, wie er es vor der Absonderung getan hat, liegt hier in meinen Augen mehr selbstverschuldetes Leid als Staatsversagen vor.

Schmitti

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #128 am: 22.02.2022 08:35 »
Diese Personengruppe die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst versorgen kann - und wenn es nur die Organisation von Hilfe ist - ist doch marginal und für die Grundforderung zu vernachlässigen.
Ich bleibe dabei, dass genau die gleichen Versorgungsengpässe auch aus Gründen eintreten können, die der Staat nicht verursacht hat. Ja, gleich kommt wieder blablaunbeachtlichblabla, aber wenn die Konsequenz die gleiche ist wie für die staatliche Maßnahme, kann Staat sehr wohl davon ausgehen, dass der Bürger in irgendeiner Form vorgesorgt hat/versorgt wird. Wer darin durch seine individuelle Ausprägung der Vollkaskomentalität oder des Sozialverhaltens zu stark eingeschränkt ist, hat mit einem 23-Einwohner-Ort im Übrigen auch eine exzellente Wohnsitzwahl getroffen. Wenn man solche Fälle in staatlichen Verordnungen vollständig geregelt haben will, verdoppeln wir den ö.D. und unser Bürokratismus explodiert.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #129 am: 22.02.2022 08:46 »
Der Staat überlässt die Menschen der Selbstverantwortung in einem Bereich in dem das problemlos möglich ist. Denn auch wenn die Absonderung eine freiheitsbeschränkende Maßnahme ist, ist sie bei weitem nicht vergleichbar mit der Situation eine Gefängnisses oder einer geschlossenen Anstalt, da der Kontakt zur "Außenwelt" weiterhin sehr einfach möglich ist.

Ich sehe das so, dass der Staat sich hier endlich mal aus einer Sache raushält, bei der der Mensch ganz gut selbst klar kommt. Sollte er meiner Meinung nach viel öfter und in viel mehr Bereichen tun.
Schafft es jemand nicht sich so adäquat zu versorgen, wie er es vor der Absonderung getan hat, liegt hier in meinen Augen mehr selbstverschuldetes Leid als Staatsversagen vor.
Auch im Gefängnis oder in der Geschlossenen kann man mit der Außenwelt in Kontakt treten.

Der Staat hat sich hier aber nicht herausgehalten. Seine Maßnahme ist ja ursächlich für die Situation. Schildere mir doch gern einmal, was der Kollege an seiner Situation selbstverschuldet hat. Ich denke, in einem winzigen Kaff am Arsch der Welt mit 56k-Internet fernab von der Familie und ohne soziale Binungen vor Ort würdest Du kleinere Brötchen backen.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #130 am: 22.02.2022 08:49 »
Diese Personengruppe die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst versorgen kann - und wenn es nur die Organisation von Hilfe ist - ist doch marginal und für die Grundforderung zu vernachlässigen.
Ich bleibe dabei, dass genau die gleichen Versorgungsengpässe auch aus Gründen eintreten können, die der Staat nicht verursacht hat. Ja, gleich kommt wieder blablaunbeachtlichblabla, aber wenn die Konsequenz die gleiche ist wie für die staatliche Maßnahme, kann Staat sehr wohl davon ausgehen, dass der Bürger in irgendeiner Form vorgesorgt hat/versorgt wird. Wer darin durch seine individuelle Ausprägung der Vollkaskomentalität oder des Sozialverhaltens zu stark eingeschränkt ist, hat mit einem 23-Einwohner-Ort im Übrigen auch eine exzellente Wohnsitzwahl getroffen. Wenn man solche Fälle in staatlichen Verordnungen vollständig geregelt haben will, verdoppeln wir den ö.D. und unser Bürokratismus explodiert.

Die einzige Frage ist: hat der Staat durch seine freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahme dafür gesorgt, daß jemand sich nicht mehr selbst versorgen kann? Wenn die Antwort "Ja" lautet, ist er auch in der Verantwortung dafür.

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #131 am: 22.02.2022 08:51 »

Ich sehe das so, dass der Staat sich hier endlich mal aus einer Sache raushält, bei der der Mensch ganz gut selbst klar kommt. Sollte er meiner Meinung nach viel öfter und in viel mehr Bereichen tun.
Schafft es jemand nicht sich so adäquat zu versorgen, wie er es vor der Absonderung getan hat, liegt hier in meinen Augen mehr selbstverschuldetes Leid als Staatsversagen vor.

Er hält sich ja nicht raus, er schafft Regelungen. Und du findest es prosperierend, wenn man sich innerhalb von "neuen" Regelungen in Teilbereichen raushält? Und dies nicht offen kommuniziert? Kein Wunder, das es mit diesem Land bergab geht. ;)

Schmitti

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #132 am: 22.02.2022 09:11 »
Ich denke, in einem winzigen Kaff am Arsch der Welt mit 56k-Internet fernab von der Familie und ohne soziale Binungen vor Ort würdest Du kleinere Brötchen backen.
Ja sicher. Und zwar soviele, dass ich damit auch mal ne Woche so über die Runden kommen würde, egal aus welchem Grund das erforderlich wird.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #133 am: 22.02.2022 09:13 »
Wenn Du die entsprechenden Lebensmittel daheim hast, ist das ja toll. Dann braucht der Staat sich ja nicht um Dich zu kümmern. Dann können wir ja wieder den Fokus auf diejenigen legen, die das nicht haben. Denn um die geht es hier.

ProfTii

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #134 am: 22.02.2022 09:14 »
Der Staat hat sich hier aber nicht herausgehalten. Seine Maßnahme ist ja ursächlich für die Situation. Schildere mir doch gern einmal, was der Kollege an seiner Situation selbstverschuldet hat. Ich denke, in einem winzigen Kaff am Arsch der Welt mit 56k-Internet fernab von der Familie und ohne soziale Binungen vor Ort würdest Du kleinere Brötchen backen.

Genau das hat der Kollege ja selbstverschuldet, seine Situation. Die "Ich habe niemanden den ich um Hilfe bitten kann"-Situation fasse ich unter selbstverschuldetes Leid.


Es wurde eine Regelung getroffen, bei der eine Konsequenz ungeregelt blieb. Hier hat der Staat sich rausgehalten, wie der Einzelne mit seiner Absonderung umgeht. Die Konsequenz die sich hieraus ergibt ist in meinen Augen sehr erträglich. Die Einzelschicksale für die das Probleme bedeutet bewegen sich in einem vernachlässigbaren Bereich. Und auch der H4-Empfänger muss keinen 20% mehr bezahlen, wenn er den netten Jungen aus der Nachbarschaft, die Caritas, den Lokalpolitiker auf Stimmenfang oder halt die verrückte Schreckschraube von nebenan fragt, ob er/sie für ihn einkaufen geht.