Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Schmitti:
--- Zitat von: XTinaG am 16.02.2022 11:05 ---Und weiter geht’s mit dem Geschwurbel…
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--- Zitat von: Schmitti am 16.02.2022 13:00 ---Wieviele Absonderungspflichtige sind denn eigentlich schon verhungert?
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Wdd3:
--- Zitat von: XTinaG am 22.02.2022 07:08 --- Denn tatsächlich geht es ja genau um das Fehlen einer Regelung im Sachverhalt.
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Das blockiert uns. Ein fehlender Sachverhalt, das falsch gesetzte Gendersternchen, der Passierschein A38...anstatt einfach mal pragmatisch zu sein muss alles staatlich geregelt sein.
--- Zitat von: XTinaG am 22.02.2022 07:41 --- 3 Vollsortimenter/Supermärkte bieten einen Lieferdienst an, zudem balgen sich Caritas, DRK, Johanniter, AWO usw. mit gleich mehreren Ortsvereinen um die Versorgung Hilfebedürftiger. Zudem wohnen meine Eltern, die meines Mannes sowie meine Schwester mit ihrer Familie in der Nähe. Und dann gibt es eben Orte in Deutschland, an die Lieferdienste nicht oder bestenfalls mal an nachfrageschwachen Tagen liefern, wo kein Supermarktlieferdienst hinfährt, wo es bestenfalls in der weit entfernten Kreisstadt eine der karitativen Organisationen gibt (und die Ehrenamtlichen Helfer keine ewig lange Fahrt auf sich nehmen). Orte, an denen auch das Internet nicht schnell genug ist für die Zwei-Faktor-Authentifizierung und wo sich die typische Webshop-Seite eher in Minuten als in Millisekunden aufbaut. Und Menschen, die weitab ihrer Familie wohnen und sich mit Nachbarn zerstritten haben. Bist Du unter solchen Umständen immer noch der Auffassung, eine Versorgung sei in Absonderung problemlos möglich? Der Staat hat die Freiheitsbeschränkung verfügt, also ist er auch dafür verantwortlich, wenn aufgrund eben dieser Freiheitsbeschränkung Selbstversorgung nicht mehr funktioniert. Dafür hat er Vorsorge mindestens durch eine Regelung zu treffen und das nicht etwa den ohnehin völlig überforderten Ortsbehörden zu überlassen.
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Die Antwort hast du selbst gegeben oder kann man die Lieferdienste der Supermärkte nicht per Telefon erreichen?
Außerdem hast du gelogen was den Sinn meiner vorhergehenden Aussage betrifft.
Auch wenn du noch so fest mit deinen Füßchen auf den Boden stapfst wird aus deiner Lüge keine Wahrheit.
XTinaG:
Was genau an "wo kein Supermarktlieferdienst hinfährt" hast Du nicht verstanden? Ach ja, Du verstehst ja sowieso nichts und kannst auch nichts. Dafür bist Du ja forenbekannt.
WasDennNun:
--- Zitat von: ProfTii am 22.02.2022 09:57 ---Vor dem verhungern beendet man die Quarantäne selbstständig und wird im Zweifel mit einer Freiheitsstrafe bestraft, während der man bestens versorgt wird
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Also geht man am zweiten Tag einkaufen, und legt gegen die Strafe Widerspruch ein und bezahlt nichts, da man ja nicht verhungern darf und der Gesetzgeber hier eine Regelunglücke hat.
So einfach ist das.
XTinaG:
Die Gefahr für Leib und Leben besteht aber erst nach einigen Tagen ohne Nahrung.
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