Autor Thema: Wer muß sich kümmern bei Absonderung?  (Read 28935 times)

Wdd3

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #195 am: 23.02.2022 07:57 »
Du kannst rumnölen, soviel Du willst. Das kennt man von Dir. Man weiß aber auch, daß ansonsten nichts kommt. Und wenn doch, dann ist es eh falsch, weil Du Dich mit nichts auskennst, zu dem Du Dich äußerst,

Da muss ich dir widersprechen. Ich bin bereits seit meiner Kindheit mit der Funktion und Bedienung von Telefonen vertraut.
Ich könnte auch ohne Internet überleben.

Schon zwei Dinge die ich dir voraus habe. Plus Verwandte, Freunde, Nachbarn, Bekannte und auch Arbeitskollegen auf die ich mich verlassen kann.  ;D

Das sind bloße Behauptungen, die jeder, der sich anhand Deiner Forenbeiträge ein Bild von Dir machen konnte, lachend ins Land der Legenden verweist.

Nein, ich hab dich beim Lügen erwischt und du glaubst mit Füßchen stampfen und Diskreditierungen davon ablenken zu können.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #196 am: 23.02.2022 07:59 »
Nein. Da liegst Du falsch. Wie üblich.

Wdd3

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #197 am: 23.02.2022 08:02 »
Also behauptest du, dass ein Krankenhaus nicht in der Lage wäre eine medizinisch einwandfreie Absonderung zu organisieren.


Eine Unterbringung besteht nicht nur aus einer Unterbringung, sondern auch aus dem Transport.

Die Fahrer/Sanitäter sind durch FFP2 Masken geschützt, im KH gibt es gesonderte Covid Stationen.

Wdd3

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #198 am: 23.02.2022 08:22 »

Insbesondere da das höchste Ziel doch ist die KH nicht zu überlasten


Das Ziel ist es die Intensivstationen nicht zu überlasten. Die meisten an Covid Erkrankten liegen auf normalen (separierten) Stationen.

Schmitti

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #199 am: 23.02.2022 08:27 »
Es ist doch eine Diskussion zu einem real existierendem Ereignis. Auch wenn es selten ist.
Gehen wir einfach mal von dieser realen Existenz aus, und auch von der Seltenheit der Gesamtfälle. Auch dieser Kandidat ist ja entgegen aller kollegialen Bemühungen nicht verhungert, sondern es haben sich offenbar welche von denen, die als Nachbarn o.ä. keinerlei Bezug zum Abgesonderten haben, daran erinnert, dass sie für gute Taten auch wieder mehr sündigen dürften, und haben sich als "Kirchengemeinde" dann doch noch um den armen Mann gekümmert (oder es war eine bezahlte Kraft dieser Gemeinde, auch egal). Also wurde das vom Staat angeblich ausgeblendete Szenario doch ausreichend bewältigt, zwar durch eine externe Organisation, aber ja doch einer solchen, die sich in derartigen Szenarien doch gerne einspannen lässt (zur Anfangszeit der Pandemie sind die hier praktisch für alle über 70 einkaufen gerannt, nur damit die daheim blieben), und für die der Staat ansonsten ja auch das ein oder andere aus Organisationssicht positive übernimmt, alleine schon monetär. Also blenden wir die Frage, wie sich jeder selbst vorbereiten sollte, mal aus, und fragen, ob man als Staat angesichts der Anzahl zu erwartender Problemfälle davon ausgehen kann, dass irgendwelche kirchlichen/sozialen Initiativen das schon soweit aufgefangen bekommen, dass sich der Staat damit schon nicht weiter beschäftigen muss, auch nicht durch Ausklügeln irgendwelcher detailierter Regelungen. Ich meine ja.

Keeper83

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #200 am: 23.02.2022 08:31 »
Aus aktuellem Anlass.
Staatliches Handeln wird dazu führen, dass ich ab 1. März das dreifache für mein Erdgas bezahlen muss.
Hat Olaf da was nicht zu Ende gedacht heut Mittag oder ist da was geregelt?
Nee, das war vor Olaf, als man einen freien Markt beim Gas haben wollte.
Jetzt hat man ihn den Markt und auch wieder scheisse.

Ich bin mir relativ sicher, dass die Gaspreise Richtung Frühling-Sommer mit Beruhigung der Pandemiesituation, sowie der Inbetriebnahme von Nord-Stream 2 wieder sinken würden. Das hätte mit meinem jetzt auslaufenden günstigen Vertrag einigermaßen gepasst.

Der "freie Markt" hat Nordstream 2 hervorgebracht. Der Staat mischt sich jetzt ein. Die Kosten für diese Einmischung trage ich?
Ach ja sicher. Ich beziehe ja kein Wohngeld oder ALII, daher kann ich mir eine Verdreifachung der Heizkosten ja locker leisten.
Außerdem könnte ich ja die 100 Jahre alte Hütte auch mal eben energetisch sanieren. Die fertige Finanzierung hat auch der Staat kurz mal über Nacht zerschossen. Wieder umplanen. Wieder Zeit verloren um vor dem nächsten Winter mit der Sanierung fertig zu sein.

Aber dafür habe ich mit dazu beigetragen, dass wir im Januar Rekordsteuereinnahmen hatten. #HeldderArbeit




Hain

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #201 am: 23.02.2022 08:34 »
In Deutschland werden nicht behandlungsbedürftige Personen nicht in Krankenhäusern abgesondert. Hier wurden für Personen, die in einer für die Absonderung ungeeigneten Unterkunft wohnen oder keine Unterkunft haben, Objekte angemietet.

WasDennNun

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #202 am: 23.02.2022 08:47 »
Der "freie Markt" hat Nordstream 2 hervorgebracht. Der Staat mischt sich jetzt ein. Die Kosten für diese Einmischung trage ich?
Was hat den Nordstream 2 mit der derzeitigen Gaspreislage zu tun.
Der freie Markt hat es versäumt sich rechtzeitig um Bevorratung zu kümmern und / oder entsprechende ausreichende längerfristige Lieferverträge abzuschließen, nicht mehr und nicht weniger.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #203 am: 23.02.2022 08:51 »
Es ist doch eine Diskussion zu einem real existierendem Ereignis. Auch wenn es selten ist.
Gehen wir einfach mal von dieser realen Existenz aus, und auch von der Seltenheit der Gesamtfälle. Auch dieser Kandidat ist ja entgegen aller kollegialen Bemühungen nicht verhungert, sondern es haben sich offenbar welche von denen, die als Nachbarn o.ä. keinerlei Bezug zum Abgesonderten haben, daran erinnert, dass sie für gute Taten auch wieder mehr sündigen dürften, und haben sich als "Kirchengemeinde" dann doch noch um den armen Mann gekümmert (oder es war eine bezahlte Kraft dieser Gemeinde, auch egal). Also wurde das vom Staat angeblich ausgeblendete Szenario doch ausreichend bewältigt, zwar durch eine externe Organisation, aber ja doch einer solchen, die sich in derartigen Szenarien doch gerne einspannen lässt (zur Anfangszeit der Pandemie sind die hier praktisch für alle über 70 einkaufen gerannt, nur damit die daheim blieben), und für die der Staat ansonsten ja auch das ein oder andere aus Organisationssicht positive übernimmt, alleine schon monetär. Also blenden wir die Frage, wie sich jeder selbst vorbereiten sollte, mal aus, und fragen, ob man als Staat angesichts der Anzahl zu erwartender Problemfälle davon ausgehen kann, dass irgendwelche kirchlichen/sozialen Initiativen das schon soweit aufgefangen bekommen, dass sich der Staat damit schon nicht weiter beschäftigen muss, auch nicht durch Ausklügeln irgendwelcher detailierter Regelungen. Ich meine ja.

Also soll sich der Staat zurücklehnen und einfach hoffen, daß es schon irgendwie glattgeht. Wird schon jeder ohne sonstige soziale Kontakte Mitglied in irgendeiner Kirche sein, die sich kümmert. Und ansonsten wird man ja wohl eh lange brauchen, bis man denjenigen findet.

Es werden Gesetze, Verordnungen und Verfügungen ohne Sinn und Verstand erlassen, von damaligen Ausgangssperren, bei denen man raus durfte, um Tiernahrung zu kaufen, aber nicht, um Babynahrung zu kaufen, über Verordnungen, an denen im Tagesrhythmus herumgedoktert wird, über die genannte Allgemeinverfügung des MAGS NRW bis hin zum IfsG, dessen Covid-Novelle ja auch bereits wenige Tage nach dem Inkrafttreten in wesentlichen Teilen abgeändert werden mußte. Trotz permanentem Krisenmodus und aufgeblähter Ministerialbürokratie bekommt man es nicht hin, vernünftige Regelungen zu treffen, die einem nicht sofort auf die Füße fallen. Und genau das ist das Problem. Und zwar auch in dem hier diskutierten Sachverhalt!

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #204 am: 23.02.2022 08:58 »
...Ich meine ja.
Ich meine auch nicht grundsätzlich nein, in den weit überwiegenden Teil der Fälle regelt sich das.
Es ist dennoch falsch, dass der Staat sich damit nicht beschäftigen muss und die Konsequenzen seiner angeordneten, freiheitsentziehenden Maßnahmen (ungeachtet einer gegebenen medizinischen Notwendigkeit) auf Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtler abwälzt oder gar dem Zufall überlässt. Und bei der freiheitsentziehenden Maßnahme "Knast" beschäftigt man sogar Ärzte mit der Zusammenstellung der Nahrungsversorgung...

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #205 am: 23.02.2022 09:01 »


Die Fahrer/Sanitäter sind durch FFP2 Masken geschützt, im KH gibt es gesonderte Covid Stationen.

Wann also eine Erhöhung der Kontakte scheinbar nicht so problematisch ist, warum dann eine staatlich angeordnete Quarantäne?

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #206 am: 23.02.2022 09:04 »
ob man als Staat angesichts der Anzahl zu erwartender Problemfälle davon ausgehen kann, dass irgendwelche kirchlichen/sozialen Initiativen das schon soweit aufgefangen bekommen, dass sich der Staat damit schon nicht weiter beschäftigen muss, auch nicht durch Ausklügeln irgendwelcher detailierter Regelungen. Ich meine ja.

Darum geht es nicht. Zumindest mir fehlt die Kommunikation zum Sujet. Es wäre schon weit befriedigender nur den klar ausgesprochenen Satz zu haben: "wir regeln da bewusst nichts". Den dies lässt dem Bürger zumindest erkennen, daß man hinschaut und nachdenkt.

Allerdings ist hier die Versorgung in Q denke ich das kleinste Problem.

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #207 am: 23.02.2022 09:05 »
In Deutschland werden nicht behandlungsbedürftige Personen nicht in Krankenhäusern abgesondert. Hier wurden für Personen, die in einer für die Absonderung ungeeigneten Unterkunft wohnen oder keine Unterkunft haben, Objekte angemietet.

Die bei uns nicht mit einer Versorgung der Untergebrachten unterfüttert sind.

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #208 am: 23.02.2022 09:08 »

Trotz permanentem Krisenmodus und aufgeblähter Ministerialbürokratie bekommt man es nicht hin, vernünftige Regelungen zu treffen, die einem nicht sofort auf die Füße fallen. Und genau das ist das Problem. Und zwar auch in dem hier diskutierten Sachverhalt!

Krisenmodus und vernünftige Regelungen schließen sich mE aus. Daher habe ich bis Herbst 2020 keine Regelungen offen kritisiert. Aber spätestens nach ein oder zwei Jahren erwarte ich belastbare und reliiable Regelungen.

Hain

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #209 am: 23.02.2022 09:23 »
In Deutschland werden nicht behandlungsbedürftige Personen nicht in Krankenhäusern abgesondert. Hier wurden für Personen, die in einer für die Absonderung ungeeigneten Unterkunft wohnen oder keine Unterkunft haben, Objekte angemietet.

Die bei uns nicht mit einer Versorgung der Untergebrachten unterfüttert sind.
Es gibt dort nicht die Möglichkeit gegen Geld Verpflegung zu erhalten?