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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

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Herbert Meyer:

--- Zitat ---...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...

--- End quote ---

Meine homöopathische, kaum messbare und zumeist wirkungslose Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung würde ich ohne zu Zögern gegen einen höheren Grad der Selbstbestimmung eintauschen. Denn dann kann ich tatsächlich über mein Leben selbst bestimmen und muss mich nicht über sinnlose Gängelungen ärgern - beginnend, bei einer für mich nutzlosen Rentenzwangsversicherung bis hin zur Entscheidung, wann ich mein Gesicht verhüllen möchte und wann nicht.

Kaiser80:
Stimmt ja alles. Aber wo ging es um Kosten? Es geht um die Frage ob aus Zwang eine Pflicht resultiert.

WasDennNun:

--- Zitat von: XTinaG am 16.02.2022 09:17 ---Ich sehe es wie Lars73 und Kaiser80, der Staat ist bei einem solchen Zwangsakt in der Verantwortung. Ich finde es bedenklich, daß hier keine explizite Regelung getroffen worden ist. Bis man bei den völlig überforderten Ortsbehörden überhaupt jemand auch nur erreichte und dann auch noch ne Entscheidung herbeigeführt hätte, wäre man wohl längst verhungert.

--- End quote ---
Ich sehe es ganz pragmatisch.
Wenn jemand abgesondert wird und er sich nicht selbst versorgen kann oder konnte (wg. fehlende Infrastruktur, sprich keine sozialen Kontakt und keine Möglichkeit etwas geliefert zu bekommen) und dann zum einkaufen geht, dann dürfte das im Nachgang straffrei ausgehen, da ja der Staat ihm die Unterstützung verwehrt hat.

Wenn der Staat jemanden in den Knast steckt, muss er auch (im Zweifel) die Versorgung organisieren.

Aber da - wie so oft - der Staat halbgare Verordnungen von sich gibt, müssen es halt die Verwaltungsgerichte wieder ordnen.

Wäre zumindest für mich ein Großer Spaß, wenn ich vom Gesundheitsamt angerufen werden würde und die mich in die Absonderung schicken wollen.:
GA: "Sie müssen jetzt 14Tage zuhause bleiben und dürfen das Haus nicht verlassen."
ICH: " Alles klar: Also ich hätte dann gerne Montag morgens Eier und Speck, Mittags die Pizza Alberto, abends Obstsalat, Dienstag Müsli und frisch gepressten O-Saft, Gnocci a la Chef, ... wann werden hierfür die Zutaten geliefert, oder bereiten sie das Mahl für mich zu, oder wie kommen die Waren zu mir?"
GA: "????"
ICH:" Ach so, das organisieren sie nicht, ok, dann bitte ich sie den Bäcker Müller von 7:20-7:30 für den öffentlichen Verkehr für mich zu sperren, 8:00-8:30 den REWE , .... damit ich da Risikofrei einkaufen kann"
GA: "????"

Mal sehe was die darauf antworten  8)

Johann:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.02.2022 10:03 ---Mal sehe was die darauf antworten  8)

--- End quote ---

Das Problem dabei wäre ja, dass du erst ca. 14 Tage nach der bestätigten Infektion kontaktiert werden würdest und darauf hingewiesen wirst, dass du dich in den letzten 14 Tagen in häusliche Isolation hättest begeben müssen. ;D

Kaiser80:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.02.2022 10:03 ---
Wenn der Staat jemanden in den Knast steckt, muss er auch (im Zweifel) die Versorgung organisieren.


--- End quote ---

Wenn ich an meine Kumpel denke die im Strafvollzug gearbeitet habe, meine ich mich erinnern zu können, dass es (bundesweit??) sogar geregelt und durch Ärzte überwacht wird, WIE (Nährwerte etc.) mit Nahrung zu versorgen ist.

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