Autor Thema: Wer muß sich kümmern bei Absonderung?  (Read 24288 times)

LizzyB

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #90 am: 19.02.2022 11:40 »
Bloß daß es keine Mindestanforderung an Selbstverantwortung ist, sich für 10 Tage zu bevorraten, was Deinen gesamten Vortrag sinnentleert und wertlos macht.
Einfache BBK Empfehlung, wenn es die eigene Vernunft schon nicht her gibt. Von daher halte ich Leute, die nicht mal das Umsetzen können- was Schmitti hier auch zu Recht als normal klassifiziert- für schlicht nicht lebensfähig. Das ist eine ganz komische Vollkaskomentalität. Der Staat ist doch nicht dein Kindergärtner.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #91 am: 19.02.2022 11:45 »
Mir sind BBK-Empfehlungen völlig egal. Für Katastrophen bevorraten muß sich nur der, der zu schwach zum plündern ist. Hier geht es aber nicht um eine Katastrophe, sondern um eine staatlich angeordnete Freiheitsbeschränkung. Für die ist der Staat im Gegensatz zu Katastrophen verantwortlich, denn er hat sie im Gegensatz zu Katastrophen angeordnet. Wer das verkennt, ist intellektuell nicht satisfaktionsfähig.

was_guckst_du

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #92 am: 19.02.2022 14:28 »
...es gibt Menschen, die in dem Moment, wo sie dringend aufs Klo müssen, vor einer roten Ampel stehen bleiben und dann vom Staat erwarten, dass er mit ner Rolle Scheisshauspapier bereit steht... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #93 am: 19.02.2022 14:32 »
Bestimmt gibt es sie. Wo ist der Zusammenhang zum diskutierten Sachverhalt?

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #94 am: 19.02.2022 16:17 »
Es ist die gleich Denkweise, wie jene, welche die Gurtpflicht als legitim bezeichnen.

was_guckst_du

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #95 am: 19.02.2022 16:34 »
...ok...aber der greift der Staat zumindest mit seinen Feuerwehrbeamten ein, wenn die einen Körper, der durch die Windschutzscheibe gegen einen Baum gelandet ist, weider zusammensuchen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #96 am: 19.02.2022 16:50 »
...ok...aber der greift der Staat zumindest mit seinen Feuerwehrbeamten ein, wenn die einen Körper, der durch die Windschutzscheibe gegen einen Baum gelandet ist, weider zusammensuchen...

Wieder Thema verfehlt.

Keeper83

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #97 am: 21.02.2022 08:38 »
...ok...aber der greift der Staat zumindest mit seinen Feuerwehrbeamten ein, wenn die einen Körper, der durch die Windschutzscheibe gegen einen Baum gelandet ist, weider zusammensuchen...

In der Regel handelt es sich bei den Feuerwehrleuten allerdings um Menschen die dies Freiwillig tun und nicht um Staatsbedienstete.

Hain

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #98 am: 21.02.2022 11:11 »
Mir sind BBK-Empfehlungen völlig egal. Für Katastrophen bevorraten muß sich nur der, der zu schwach zum plündern ist. Hier geht es aber nicht um eine Katastrophe, sondern um eine staatlich angeordnete Freiheitsbeschränkung. Für die ist der Staat im Gegensatz zu Katastrophen verantwortlich, denn er hat sie im Gegensatz zu Katastrophen angeordnet. Wer das verkennt, ist intellektuell nicht satisfaktionsfähig.

Sich in der Katastrophe über 125a eine staatliche Verpflegung zu sichern ist natürlich auch ein Weg...

Davon abgesehen habe ich hier nichts gesehen, woraus rechtlich die uneingeschränkte Versorgungspflicht des Staates abzuleiten wäre.

Für einen Teil der TBC Kranken und deren Kontaktpersonen gibt es diese Maßnahmen schon sehr lange und auch in der Abstufung Einschränkung der Freiheit durch Absonderung und bei fehlender Einsicht Entziehung der Freiheit (auch geschlossene Unterbringung). Ersteres mit Hilfsangeboten die zugegeben engmaschiger sind als im Kontext Corona (dauern länger an, aber erfolgen auch dort von Sozialarbeitern und nicht von Caterern), zweiteres in speziellen Einrichtungen.

Anderes Beispiel: Der Staat legt eine Schulpflicht fest. Junge Menschen müssen für einen Zeitraum einen Ort aufsuchen, um beschult zu werden. Trotz einer umfangreichen Rechtsprechung in diesem Feld kenne ich kein Urteil, dass daraus ein Pflicht ableitet, dass der Staat ab Haustür eine Beförderung für alle Schüler stellen muss. Schüler müssen ihren Beitrag leisten, soweit nicht Haltestelle oder Start der Sonderbeförderung an der Haustür liegen.

Weiteres Beispiel: Grundstückseigentümer haften als Zustandsstörer beispielsweise im Umweltrecht, wenn ein Verhaltensstörer nicht ermittelt werden kann. Zwar nicht ganz uneingeschränkt, aber soweit, dass die Rechte aus Artikel 14 nicht ungeingeschränkt bleiben.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #99 am: 21.02.2022 11:19 »
Mir sind BBK-Empfehlungen völlig egal. Für Katastrophen bevorraten muß sich nur der, der zu schwach zum plündern ist. Hier geht es aber nicht um eine Katastrophe, sondern um eine staatlich angeordnete Freiheitsbeschränkung. Für die ist der Staat im Gegensatz zu Katastrophen verantwortlich, denn er hat sie im Gegensatz zu Katastrophen angeordnet. Wer das verkennt, ist intellektuell nicht satisfaktionsfähig.

Sich in der Katastrophe über 125a eine staatliche Verpflegung zu sichern ist natürlich auch ein Weg...

Entschuldigender Notstand.

Zitat
Davon abgesehen habe ich hier nichts gesehen, woraus rechtlich die uneingeschränkte Versorgungspflicht des Staates abzuleiten wäre.

Eine uneingeschränkte Versorgungspflicht hat auch niemand behauptet.

Zitat
Für einen Teil der TBC Kranken und deren Kontaktpersonen gibt es diese Maßnahmen schon sehr lange und auch in der Abstufung Einschränkung der Freiheit durch Absonderung und bei fehlender Einsicht Entziehung der Freiheit (auch geschlossene Unterbringung). Ersteres mit Hilfsangeboten die zugegeben engmaschiger sind als im Kontext Corona (dauern länger an, aber erfolgen auch dort von Sozialarbeitern und nicht von Caterern), zweiteres in speziellen Einrichtungen.

Da gibt es also Versorgung?

Zitat
Anderes Beispiel: Der Staat legt eine Schulpflicht fest. Junge Menschen müssen für einen Zeitraum einen Ort aufsuchen, um beschult zu werden. Trotz einer umfangreichen Rechtsprechung in diesem Feld kenne ich kein Urteil, dass daraus ein Pflicht ableitet, dass der Staat ab Haustür eine Beförderung für alle Schüler stellen muss. Schüler müssen ihren Beitrag leisten, soweit nicht Haltestelle oder Start der Sonderbeförderung an der Haustür liegen.

Weiteres Beispiel: Grundstückseigentümer haften als Zustandsstörer beispielsweise im Umweltrecht, wenn ein Verhaltensstörer nicht ermittelt werden kann. Zwar nicht ganz uneingeschränkt, aber soweit, dass die Rechte aus Artikel 14 nicht ungeingeschränkt bleiben.

Ich sehe in keinem der Beispiele einen Zusammenhang zum Diskussionsgegenstand. Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?

WasDennNun

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #100 am: 21.02.2022 11:57 »
Für einen Teil der TBC Kranken und deren Kontaktpersonen gibt es diese Maßnahmen schon sehr lange und auch in der Abstufung Einschränkung der Freiheit durch Absonderung und bei fehlender Einsicht Entziehung der Freiheit (auch geschlossene Unterbringung). Ersteres mit Hilfsangeboten die zugegeben engmaschiger sind als im Kontext Corona (dauern länger an, aber erfolgen auch dort von Sozialarbeitern und nicht von Caterern), zweiteres in speziellen Einrichtungen.
Und, das bedeutet, dass, wenn das Gesundheitsamt das Verbot ausspricht, dass man nicht mehr außer Haus gehen darf, dass dann wer angesprochen werden kann, damit man versorgt wird?

Davon ab: Wenn ich in Q geschickt werden würde, würde ich halt einkaufen fahren und mir den notwendigen Kram für die nächsten Woche besorgen.
Und wenn ich dann eine Strafzettel erhalten sollte, dann würde ich mit der Bezahlung desselben warten, bis das Verwaltungsgericht diesen bestätigt.

Schmitti

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #101 am: 21.02.2022 12:52 »
Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?
Dazu führt eine Absonderungsanordnung nicht, nur die Wege der Selbstversorgung werden eingeschränkt.

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #102 am: 21.02.2022 12:52 »

Davon ab: Wenn ich in Q geschickt werden würde, würde ich halt einkaufen fahren und mir den notwendigen Kram für die nächsten Woche besorgen.
Und wenn ich dann eine Strafzettel erhalten sollte, dann würde ich mit der Bezahlung desselben warten, bis das Verwaltungsgericht diesen bestätigt.

Und aus diesem Grund ist die Regelungslücke nicht wirklich zuvörderst von individuellem Interesse, sondern aus Gründen des Infektionsschutzes wichtig.

Wer jedoch bei laufenden Kontaktbeschränkungen zig Millionen Menschen in Apotheken schickt, weil es das Zertifikat nicht direkt in der Impfstation gibt, nimmt es wohl damit ehe nicht so ernst.

Hain

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #103 am: 21.02.2022 12:59 »
Für einen Teil der TBC Kranken und deren Kontaktpersonen gibt es diese Maßnahmen schon sehr lange und auch in der Abstufung Einschränkung der Freiheit durch Absonderung und bei fehlender Einsicht Entziehung der Freiheit (auch geschlossene Unterbringung). Ersteres mit Hilfsangeboten die zugegeben engmaschiger sind als im Kontext Corona (dauern länger an, aber erfolgen auch dort von Sozialarbeitern und nicht von Caterern), zweiteres in speziellen Einrichtungen.
Und, das bedeutet, dass, wenn das Gesundheitsamt das Verbot ausspricht, dass man nicht mehr außer Haus gehen darf, dass dann wer angesprochen werden kann, damit man versorgt wird?

Davon ab: Wenn ich in Q geschickt werden würde, würde ich halt einkaufen fahren und mir den notwendigen Kram für die nächsten Woche besorgen.
Und wenn ich dann eine Strafzettel erhalten sollte, dann würde ich mit der Bezahlung desselben warten, bis das Verwaltungsgericht diesen bestätigt.
Bei TBC ist bei Absonderungswilligen der nächste Schritt die Unterbringung in einer abgeschlossenen Einrichtung nach § 30 II iVm dem FamFG.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #104 am: 21.02.2022 13:00 »
Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?
Dazu führt eine Absonderungsanordnung nicht, nur die Wege der Selbstversorgung werden eingeschränkt.

Inwiefern führte sie nicht dazu? Wenn im Sachverhalt die Kirchengemeinde nicht eingetreten wäre, welche Wege der Selbstversorgung hätten denn noch bestanden?