Autor Thema: Angeordnete Überstunden als Corona-Prämie steuerfrei?  (Read 1249 times)

honoiboy

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Ich bin gebunden an den Tarifvertrag der BA. Im Zuge des erhöhten Aufwandes durch Corona wurden nun bis ende April freiwillige Überstunden an Samstagen angeordnet/angeboten. Diese kommen nicht auf das Zeitkonto sondern werden ausbezahlt.

In einer ersten Simulation der Gehaltsabrechnung konnte ich keine Überstunden bereits sehen. Diese stehen als Zusatz Brutto unter der Lohnart 190 als Corona-Leistung in der Gehaltsabrechnung. Soweit ich das herauslesen kann wurden dort keine Steuern oder SV abgezogen. Damit habe ich nicht gerechnet. Kann es sein das diese Überstunden quasi als Corona-Prämie gerechnet werden und Steuerfrei sind?

McOldie

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Antw:Angeordnete Überstunden als Corona-Prämie steuerfrei?
« Antwort #1 am: 15.02.2022 12:59 »
Dazu wurde einmal folgende Aussage getroffen (galt für 2020):
"Das Bundesfinanzministerium vertritt hier folgende Ansicht: Die Steuerfreiheit ist zu bejahen, wenn vor dem 1.3.2020 kein Anspruch auf eine Vergütung von Überstunden bestand, also lediglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs gegeben war. Verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten einer Corona-Prämie auf einen Freizeitausgleich von Überstunden bzw. werden die Überstunden gekürzt, ist das Kriterium „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erfüllt."

Ob dies heute noch gilt weiß ich nicht

honoiboy

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Antw:Angeordnete Überstunden als Corona-Prämie steuerfrei?
« Antwort #2 am: 16.02.2022 12:17 »
Ich denke das wird es sein.

Die Steuerfreiheit ist befristet bis 31.03.2022. Da stellt sich mir die nächste Frage. Auf was bezieht sich diese Befristung? Auszahlungszeitpunkt? Zeitpunkt zu dem die Prämie entstanden ist?

Unsere Corona-Überstunden werden/können erst mit der übernächsten Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden. Überstunden die jetzt im Februar anfallen werden erst mit der Märzabrechnung ausgezahlt. Was passiert mit den Corona-Überstunden die am 26.03.2022 anfallen? Die Ableistung dieser Corona-Leistung liegt innerhalb der Frist. Die Auszahlung aber mit ende April außerhalb der Frist. Steuerfrei? Ja/Nein?

Gerda Schwäbel

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Antw:Angeordnete Überstunden als Corona-Prämie steuerfrei?
« Antwort #3 am: 16.02.2022 13:17 »
Es kommt auf den Auszahlungszeitpunkt an. Das ist der Wortlaut von § 3 Nr. 11a EStG:

Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro;