Autor Thema: Eingruppierung / Stufen  (Read 2692 times)

SH

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Eingruppierung / Stufen
« am: 15.02.2022 13:46 »
Moin,

nachdem ich 3,5 Jahre bei einer Kommune gearbeitet habe, bin ich zum Land SH gewechselt.
Ich habe eine Ausbildung zur Bürokauffrau und in verschiedenen Branchen gut 20 Jahre Berufserfahrung gesammelt.
Die Stelle auf die ich mich beworben hatte, war mit E8 ausgeschrieben.
Im Vorstellungsgespräch wurde mir dann gesagt, das wie üblicherweise gehandhabt, ich während der Probezeit / Einarbeitung in E6 eingruppiert werde. Aber man stufte mich großzügigerweise in die Stufe 4 ein.
Nach dem halben Jahr wurde mir nun die E8 gewährt, aber natürlich wurde ich in die Stufe 3 heruntergestuft.
Das an sich finde ich schon grenzwertig, denn wenn man mir gleich (wie ausgeschrieben) die E8 gegeben hätte, hätte ich auch die Stufe 4 bekommen. Aber na gut.
Ich habe nun von der Kollegin die ich ab Mai komplett ersetzen soll (sie geht in Rente) erfahren, dass sie die E9 bekommt! Sie arbeitet in Teilzeit und ich in Vollzeit, habe also sogar noch weitere Aufgaben dazu bekommen. Unsere Tätigkeiten sind also mind. gleichwertig.

Was kann ich machen, um auch die E9 zu bekommen und am besten mit Stufe 4?

Danke für euch Hilfe.


XTinaG

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Antw:Eingruppierung / Stufen
« Antwort #1 am: 15.02.2022 13:50 »
Diese Prämisse "Sie arbeitet in Teilzeit und ich in Vollzeit, habe also sogar noch weitere Aufgaben dazu bekommen. Unsere Tätigkeiten sind also mind. gleichwertig." halte ich bereits für falsch. Hinzu kommt, daß es im TV-L keine E9 gibt.

SH

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Antw:Eingruppierung / Stufen
« Antwort #2 am: 15.02.2022 13:52 »
Sie hat nur E9 gesagt und leider nicht spezifiziert ob a oder b.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung / Stufen
« Antwort #3 am: 15.02.2022 14:21 »
Wenn deine Tätigkeiten die dir übertragen wurden oder werden zur E6/8/9 führen, dann kannst du nicht viel machen.
Wenn deine Kollegin in der EG9a/b aufgrund ihrer Tätigkeit eingruppiert ist (und nicht aufgrund irgendwelcher Überleitungen oder aufgrund einer fehlerhaften Rechtsmeinung seitens des AGs /  Eingruppierungs-Irrtums ) und du vollumfänglich diese Tätigkeiten übernimmst, dann wirst du aller Wahrscheinlichkeit ebenfalls in der EG9a/b eingruppiert sein/werden.

Frage: Welche Tätigkeitsänderungen wurden dir (schriftlich) übertragen nach den 6 Monaten, so dass du höher gruppiert wurdest?

Hinweis: Wenn du in der EG8 auch ein Entgelt der S4 haben willst, dann fordere vom AG eine entsprechende Zulage nach §16.5 oder kündige.

SH

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Antw:Eingruppierung / Stufen
« Antwort #4 am: 15.02.2022 14:28 »
Mir wurde nach den 6 Monaten schriftlich mitgeteilt, dass ich ja jetzt diese Aufgabe eigenverantwortlich durchführen kann und deshalb in die E8 eingestuft werde. Im Gespräch wurde mir von meiner Vorgesetzen gesagt, das ich in die E9 nur kommen kann, wenn ich noch mehr eigenverantwortliche Aufgaben übernehme. Dies siehe Sie aber zur Zeit nicht.
Diese Aufgaben werden nur von meiner Kollegin und jetzt mir gemacht. Ich habe ab Mai also nicht mal mehr ne Vertretung.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung / Stufen
« Antwort #5 am: 15.02.2022 14:38 »
Und diese Übertragung von Tätigkeiten die selbständige Leistung benötigen betrifft nur ein drittel deiner Tätigkeiten? ->EG8 Stufe 3
wenn  50% -> Eg9a Stufe 2

SH

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Antw:Eingruppierung / Stufen
« Antwort #6 am: 15.02.2022 14:40 »
Wieso ein drittel?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung / Stufen
« Antwort #7 am: 15.02.2022 15:39 »
Wegen der Entgeltordnung, wenn du 6 Monate "alles" vorlegen musstest und gemeinsam mit Kollegen erarbeitet hast, dann ist es halt keine sL :

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

Nr. 5 Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen
entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung
einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung / Stufen
« Antwort #8 am: 15.02.2022 15:42 »
Was kann ich machen, um auch die E9 zu bekommen und am besten mit Stufe 4?
Womit man diese Frage so beantworten kann:
EG9a dazu musst du "nur" nachweisen, dass die Übertragenden Tätigkeiten zu 50% sL benötigen.
Dann bist du in EG9a

Allerdings in der Stufe 2 da du dich ja in EG6 Stufe 4 hast einstellen lassen.
Da kann man nichts mehr machen.
Allerdings könnte der AG dir eine Zulage nach §16.5 zahlen, so dass du das Entgelt der Stufe 4 ausbezahlt bekommst.

SH

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Antw:Eingruppierung / Stufen
« Antwort #9 am: 15.02.2022 17:18 »
Ein Schelm da da Böses denkt: habe gerade noch einmal in den Bewertungsbogen geschaut.
Mir wurden 45% selbständiges arbeiten bescheinigt! Und eine wichtige Aufgabe wurde gar nicht erwähnt.
Ich denke da werde ich das Gespräch mit meiner Vorgesetzten suchen müssen. Danke für die Antwort.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung / Stufen
« Antwort #10 am: 15.02.2022 21:53 »
Ein Schelm da da Böses denkt: habe gerade noch einmal in den Bewertungsbogen geschaut.
Mir wurden 45% selbständiges arbeiten bescheinigt! Und eine wichtige Aufgabe wurde gar nicht erwähnt.
Ich denke da werde ich das Gespräch mit meiner Vorgesetzten suchen müssen. Danke für die Antwort.
Oder die Arbeitsvorgänge die angeblich 45% ausmachen nach Ablauf der Zeit liegen lassen, bis der Turm bis Babel reicht.
Und immer schön Cheffe am Mittwoch fragen: Was soll ich jetzt machen, die 45 % sind voll und sonst habe ich nichts zu tun.

Verwaltung wird mit Verwaltung geschlagen!