Sehr geehrte Kollegen und Interessierte,
auf der Homepage des LfF Koblenz existiert ein Vordruck "Vergütung für Zustelltätigkeiten"(LFF12_DST018_(09/20)
(
https://www.lff-rlp.de/service/vordrucke/details/verguetung-fuer-zustelltaetigkeit)
Da ich in meinem Amt zustellberechtigt bin, hatte ich die LfF und meine Dienststelle vor 6 Monaten angefragt, für wen dieser Vordruck zutrifft, welche Gesetzesgrundlage greift und wieviel Vergütung ausbezahlt wird.
Bis dato, konnte mir weder die LfF noch meine Dienststelle diese Frage beantworten. Da es sich um Vergütung handelt, greift, wie wir alle wissen auch eine Verjährungsfrist, wenn Vergütung nicht geltend gemacht wird.
Meine Frage an alle: Kennt jemand dieses Formular? Kann mir jemand diese Fragen beantworten?
Danke im Voraus