Stufenzuordnung nach höherer Eingruppierung

Begonnen von Stefan2002, 17.02.2022 11:43

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Stefan2002

Hallo miteinander,
mir wurde Anfang des Jahres mitgeteilt, dass mir neue Aufgaben übertragen werden und ich daher in die Entgeltgruppe E13 eingeordnet werde. Aktuell bin ich in E11 mit Stufe 3 eingruppiert.

Wenn ich die Infoseite dieser Webseite richtig verstanden habe, muss bei der Überspringung einer Entgeltgruppe zweimal verglichen werden, wie die neue Stufeneinordnung erfolgt:
1. Ausgangspunkt: E11/3:    4064€
2. Sprung in E12: E12/2: 3930€ -> Weniger als zuvor, daher Einstufung in E12/3 (4478€)
3. Sprung in E13: E13/2: 4385€ -> Weniger als E12/3, daher finale Einordnung in E13/3.

Falsch wäre demnach: Vergleich E13/2 mit E11/3 und daher Einordnung in E13/2.

Ist das soweit korrekt? Gibt es Gründe, weshalb bei einer neuen Tätigkeitsbeschreibung maximal die Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe gewährt werden kann?

Danke und Gruß
Stefan

XTinaG

Ja, das ist korrekt.

Stufen werden nicht gewährt. Sie stehen zu. Welche zusteht, ergibt sich bei Höhergruppierung aus §17 Abs. 4 TV-L. Daraus ergibt sich, wie von Dir im Ergebnis zutreffend dargestellt, bei Dir Stufe 3.