Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tätigkeitsänderungen
Johann:
Noch eine Anmerkung: Bei uns wurde frisch heute eine Stelle für Sachbearbeitung für den Bereich Arbeitssicherheit ausgeschrieben. Laut Rechtsmeinung des Arbeitgebers führen entsprechende Tätigkeiten zu einer eingruppierung in EG 9a.
Ändert aber nichts am bisher Geschriebenen.
WasDennNun:
Nur das der AG da dann ja noch mehr Geld rauswirft, wenn er dafür einen EG13-14 bezahlt.
Aber was soll man von den Personaler anderes erwarten.
Da wäre es doch günstiger diese Tätigkeiten dem Hausmeister zu übertragen, der ist EG5
clarion:
Gerade bei den Daueraufgaben wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit halte ich es für wenig weitsichtig, diese Aufgabe dem befristeten wissenschaftlichen Personal zu übertragen.
In Bezug auf den TV-L halte ich die Übertragung für unkritisch.
Lars73:
Das es sich um befristetes wissenschaftliches Personal handelt wurde hier nicht geschildert.
Wenn es um einen befristetet beschäftigte Person geht könnte diese prüfen ob dies die Befristungsbegründung ins wanken bringt... Das mag die Begeisterung für die Aufgabe erhöhen.
WasDennNun:
Und dann erhalten sie eine 20%ige EG9a Stelle :-X
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