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[Allg] Form bei der Bekanntgabe einer Korrektur der Besoldung
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Fridolin:
Guten Tag,
gibt es eine vorgeschrieben Form, in der einem Beamten ein Fehler bei der Berechnung der Erfahrungsstufe bekanntgegeben werden muss? Reicht telefonisch/ per E-Mail?
Lars73:
Für die Bekanntgabe des Fehlers sehe ich keine Formvorschriften.
Ansonsten kommt es auf die Rechtsfolgen ab:
Für Verwaltungsakte zur Korrektur ist dann normales Verwaltungsrecht anzuwenden. Da spielt es dann eine Rolle ob belastender Verwaltungsakt etc.
Fridolin:
Vielen Dank. Das beantwortet meine Frage.
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