Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 153817 times)

Archivsekretärin

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[BW] 4-Säulen-Programm
« am: 17.02.2022 07:24 »
Hallo ihr Lieben,

wollte mal eure Meinung zum 4-Säulen-Programm hören: glaubt ihr, dass es gerade im mittleren Dienst jetzt einen Beförderungsstop gibt weil die Ministerien erst abwarten wollen?
Und ich wäre auch so über Meinungen und Informationen zum Thema dankbar. Beim allgemeinen Thema zum Gesetzesbeschluss kommt man ja kaum mit Lesen hinterher  :o

PhRTurtle

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #1 am: 21.02.2022 08:16 »
Zur Beförderung im mittleren Dienst kann man nur mutmaßen. Wenn eine Beförderung z.Bsp von A8 auf A9 sowieso ansteht warum sollte man damit warten ? Die wird ja vermutlich nicht betroffen sein vom neuen Gesetz im Herbst. Beförderungen vom Eingangsamt nach oben, werden ja per Gesetz vermutlich automatisch stattfinden im Herbst, da könnte man also jetzt noch ein paar Monate sparen, sollte eine Beförderunge vorher angedacht gewesen sein.
Prinzipiell werden ja laut dem bisherigen Plan auch die unteren Stufen (1 und 2) gestrichen in einigen Besoldungsgruppen.

Zum 4 Säulen Modell allgemein:
Die (erneute-)Verbesserung der Beihilfe/ Rücknahme der Verschlechterung ist natürlich gut.  Aber Verfassungskonform ist das vermutlich so noch nicht.  Das Gefüge innerhalb der Laufbahnen wird gestaucht, die Ausdifferenzierung nimmt ab.  Der höhere Dienst wird gar nicht mitgenommen was das Abstandsgebot auch verletzt. Begründet wird auch hier aus "Finanzieller Sicht für den Haushalt" eine solche Begründung wurde in den Urteilen die im "Großen Thread" so genannt wurden ja auch als nicht statthaft eingestuft, wenn ich das richtig im Kopf habe.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/
« Last Edit: 21.02.2022 08:28 von PhRTurtle »

hallo1188

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #2 am: 21.02.2022 12:21 »
Hallo. Verstehe ich das richtig dass praktisch alle Beamte des mittleren Dienstes bis zum Herbst "befördert "werden sollen. Also 8 zu 9 und 9 zu 10 und 9z zu 10z.


PhRTurtle

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #3 am: 21.02.2022 16:09 »
Meine Interpretation:
Also das Eingangsamt im mittleren Dienst soll angehoben werden
"Anhebung.... Eingangsamts mittlerer Dienst von A 7 nach A 8. "
Daraus müsste automatisch eine Beförderung für alle im Eingangsamt stattfinden.

"Die derzeitige Stellenstruktur soll durch Hebungen von A 8 nach A 9 abgebildet werden.:"
Das dient vermutlich dem sozialen Frieden derer die bisher befördert wurden auf A8 und den Kollegen neiden die das jetzt geschenkt bekommen. Deshalb werden die nochmal ein Station weiter befördert.

"Anhebung des Endamts des mittleren Dienstes von A 9 nach A 10 bzw. A 9 Z nach A 10 Z."
Hier muss nicht zwingend befördert werden. Nur wird als letztes mögliches Beförderungsamt im mittleren Dienst jetzt A 10 / A10z definiert. Was zumindest die Möglichkeit für A9 bietet irgendwann nochmal regulär befördert zu werden.

Und zum zeitlichen Rahmen: Bisher gibt es noch keinen Gesetzentwurf. Selbst wenn der bis zum Herbst beschlossen würde ist noch nicht klar wann er den vollzogen wird /in Kraft tritt. Bisher ist der Plan ja im gleichen Gesetz auch die Übernahme der TV-L Ergebnisse zu regeln. Das tritt ja bisher erst zum 1.12.2022 in Kraft.

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #4 am: 22.02.2022 13:04 »
Also wenn von A8 auf A9 "geschoben" wird und meine Dienststelle wartet, bis ich auf A8 geschoben werde, finde ich das schon ein starkes Stück!

Ich wurde 2017 mit A6 verbeamtet und 2019 auf A7 befördert (ein paar Monate bevor das Eingangsamt ohnehin angehoben wurde). Wenn ich jetzt nur hoch "geschoben" werde, tingle ich ja seit 5 Jahren im Eingangsamt rum. Das ist zwar mehr Geld aber keine wirkliche Beförderung im eigentlichen Sinne. Da ich aber mehr als genug Aufgaben seitdem übernommen habe, würde ich gerne dagegen vorgehen. Wie mache ich das? Einspruch, Anwalt? Hat da jemand einen Rat?

Bastel

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #5 am: 22.02.2022 13:19 »
Gegen was möchtest du vorgehen?

Du hast prinzipiell kein Recht auf Beförderung.

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #6 am: 22.02.2022 13:26 »
Kein Recht auf Beförderung aber die Praxis, die in meinem Fall angewendet werden würde, kann auch nicht richtig sein. Auf jeden Fall würde ich die zusätzlichen Arbeiten wieder abgeben und nur noch strikt arbeiten, wofür ich ursprünglich eingestellt und später verbeamtet wurde. Und ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt würde ich trotzdem vereinbaren wollen.
Auch wenn man kein Recht auf Beförderung hat, muss man sich doch nicht alles gefallen lassen.

PhRTurtle

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #7 am: 22.02.2022 13:28 »
Für die Zunahme an Erfahrung und Kompetenzen gibt es ja innerhalb der Ämter die Erfahrungsstufen die völlig automatisch nach Jahren getaktet kommen.
Ob dir der Dienstherr ein neues Amt überträgt kann ja von sehr vielen Faktoren abhängen. Wie mein Vorredner schon schrieb gibt es kein Anrecht auf Beförderung. Selbst wenn man unter anderem eine Tätigkeit ausübt die formal einem höheren Amt zugeordnet wäre, ist das allein erstmal kein Anspruch.
Leider. Da unterscheidet sich das Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherr nun mal von dem zwischen Angestellten und Arbeitgebern.
Deinen Frust kann ich voll nachvollziehen. Vor allem als jemand aus dem höheren Dienst der bisher ja völlig unbeachtet bleibt im 4 Säulen Modell.
Ein Widerspruch gegen die Alimentation lohnt sich denke ich sowieso. Wenn du klagst könntest du evtl auch der Präzedenzfall sein der für alle anderen gleich aufdeckt dass auch das 4-Säulenmodell nicht verfassungskonform ist. Auf jeden Fall viel Erfolg !
« Last Edit: 22.02.2022 13:34 von PhRTurtle »

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #8 am: 22.02.2022 13:34 »
Ja gut, dass der höhere Dienst vom 4-Säulen-Modell ausgeschlossen ist, ist ja auch schon ein dickes Ding an sich.

Für mich bleibt dann halt die Konsequenz, mich woanders hin zu bewerben. Stellen gibt es genug, die meisten auch besser eingruppiert.

Rheini

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #9 am: 22.02.2022 15:58 »
........ Ein Widerspruch gegen die Alimentation lohnt sich denke ich sowieso. Wenn du klagst könntest du evtl auch der Präzedenzfall sein der für alle anderen gleich aufdeckt dass auch das 4-Säulenmodell nicht verfassungskonform ist. Auf jeden Fall viel Erfolg !

Es würde mich wundern wenn bei einer so grundlegenden Sache, keine Klagen eingelegt werden. Und zwar gegen alles und jeden .....

hallo1188

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #10 am: 28.02.2022 09:14 »
Das Finanzministerium legte am
14. Februar 2022 den Ressortentwurf
zum Vier-Säulen-Modell
und zur Besoldungsanpassung
2022 vor. Alle aktuell im
mittleren Dienst befindlichen
Polizeibeamten/Polizeibeamtinnen
(POM aufwärts) sollen zum
1. Dezember 2022 in ein höheres
Amt übergeführt werden. Im
mittleren Dienst soll es einen
„Ersten Polizeihauptmeister“ in
der Besoldungsgruppe A10 geben.
Für den „Ersten Polizeihauptmeister“
ist eine Zulage in
Höhe von ca. 155 Euro vorgesehen.
Nach aktuellen Einschätzungen
werden alle Überleitungen
zum 1. Dezember 2022 auch
sofort ruhegehaltfähig. Es wird
eine neue Besoldungstabelle
geben, mit neuen Zeiten in den
Erfahrungsstufen. Auch der Familienzuschlag
wird für Beamte/
Beamtinnen mit einem und
mehr Kindern erhöht. Ebenso
gibt es Planungen im Beihilferecht
und im Versorgungsrecht.
Insgesamt sollen im öffentlichen
Dienst mehr als 30 000
Beamte/Beamtinnen in ein höheres
Amt übergeleitet werden.
Das Gesetzgebungspaket umfasst
182 Seiten und wird aktuell
aufgearbeitet. Die DPolG
kann bis zum 3. März 2022 dazu
vorab Stellung nehmen.
Nachdem aktuell (noch) keine
Verbesserungen in den Besoldungsämtern
ab A 10 vorgesehen
sind, ist die DPolG bereits in
Verhandlungen und Gesprächen
für Verbesserungen im gehobenen
und höheren Dienst.

aktuell letzte Seite des Polizeispiegels März 2022 -Dpolg

bendosg

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #11 am: 28.02.2022 16:01 »
Kommt man irgendwie an den Ressortentwurf? Mich würde der Bereich Justiz interessieren (falls das Dokument überhaupt nach Bereichen aufgeteilt ist). Außerdem würde mich interessieren, wie die Nachzahlungen abgehandelt werden sollen.

SpeedyG

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #12 am: 28.02.2022 17:01 »
Fällt dann das Eingangsamt vom gehobenen Dienst von A9 auf A10 und man wird automatisch befördert?
Gibt es für den gehobenen Dienst auch einen Entwurf wie den oben genannten für den mittleren Dienst?

Neuer12

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #13 am: 28.02.2022 22:23 »
Da ist vom Abstandsgebot zu 99,99 Prozent nicht verfassungsgemäß und wird denen um die Ohren fliegen.
Widerspruch einlegen und notfalls klagen


Auf Interessenverbände wie den Beamtenbund kann man sich nicht verlassen, da diese nichts tun.
Eine Schande.

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #14 am: 01.03.2022 07:43 »
@bendosg
Ich glaube, einen richtigen Entwurf im Detail gibt es noch nicht. Aber auf den Infoseiten des Beamtenbundes steht, dass es im März im Landtag losgehen soll.

@SpeedyG So wie ich das verstanden habe, wohl schon. Aber ich denke, wir müssen warten, bis das Finanzministerium die Details veröffentlicht