Autor Thema: [NW] Beurteilungs- und Beförderungsrunden  (Read 681 times)

smiteme

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Hallo zusammen,

Gibt es eigentlich zeitliche Fristen für Beurteilungs- und Beförderungsrunden?

Muss nach jeder Beurteilungsrunde eine Beförderungsrunde starten?

Wenn eine Beföderungsrunde ansteht gibt es da fristen, wie lange diese dauern darf?
« Last Edit: 04.02.2024 00:51 von Admin2 »

FalconeNRW

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Antw:Beurteilungs- und Beförderungsrunden NRW
« Antwort #1 am: 03.02.2024 15:26 »
In NRW gibt es - zumindest in der allgemeinen inneren Verwaltung - einen Regelbeurteilungszeitraum, der z.B. in der LG 2.1 3 Jahre beträgt.. Je nach Ergebnis der Beurteilung, also dem erzielten Punktwert, in manchen Behörden kommt auch noch ein Urteil über die Beförderungseignung hinzu (sehr gut geeignet, gut geeignet, geeignet, oh Gott oh Gott), wird ein Ranking innerhalb der Vergleichsgruppe erstellt. Im Zweifel werden noch Hilfskriterien hinzugezogen.

 Daneben gibt es auch noch Anlassbeurteilungen. Zum Beispiel, wenn spontan Planstellen zugewiesen werden.

Eine Beförderung ergibt sich nicht automatisch daraus, es muss eine Planstelle der Wertigkeit vorhanden sein. Diese gibt es z.B. per Erlass von der obersten Dienstbehörde oder - je nach Behörde - direkt durch den Landtag/Haushaltsplan. Es gibt keinen Beförderungsanspruch.

Die Stelle geht dann an die Beamtin oder den Beamten, der die beste Eignung, Leistung und Befähigung hat.