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[BW] 4-Säulen-Programm

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Archivsekretärin:
Hallo ihr Lieben,

wollte mal eure Meinung zum 4-Säulen-Programm hören: glaubt ihr, dass es gerade im mittleren Dienst jetzt einen Beförderungsstop gibt weil die Ministerien erst abwarten wollen?
Und ich wäre auch so über Meinungen und Informationen zum Thema dankbar. Beim allgemeinen Thema zum Gesetzesbeschluss kommt man ja kaum mit Lesen hinterher  :o

PhRTurtle:
Zur Beförderung im mittleren Dienst kann man nur mutmaßen. Wenn eine Beförderung z.Bsp von A8 auf A9 sowieso ansteht warum sollte man damit warten ? Die wird ja vermutlich nicht betroffen sein vom neuen Gesetz im Herbst. Beförderungen vom Eingangsamt nach oben, werden ja per Gesetz vermutlich automatisch stattfinden im Herbst, da könnte man also jetzt noch ein paar Monate sparen, sollte eine Beförderunge vorher angedacht gewesen sein.
Prinzipiell werden ja laut dem bisherigen Plan auch die unteren Stufen (1 und 2) gestrichen in einigen Besoldungsgruppen.

Zum 4 Säulen Modell allgemein:
Die (erneute-)Verbesserung der Beihilfe/ Rücknahme der Verschlechterung ist natürlich gut.  Aber Verfassungskonform ist das vermutlich so noch nicht.  Das Gefüge innerhalb der Laufbahnen wird gestaucht, die Ausdifferenzierung nimmt ab.  Der höhere Dienst wird gar nicht mitgenommen was das Abstandsgebot auch verletzt. Begründet wird auch hier aus "Finanzieller Sicht für den Haushalt" eine solche Begründung wurde in den Urteilen die im "Großen Thread" so genannt wurden ja auch als nicht statthaft eingestuft, wenn ich das richtig im Kopf habe.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

hallo1188:
Hallo. Verstehe ich das richtig dass praktisch alle Beamte des mittleren Dienstes bis zum Herbst "befördert "werden sollen. Also 8 zu 9 und 9 zu 10 und 9z zu 10z.

PhRTurtle:
Meine Interpretation:
Also das Eingangsamt im mittleren Dienst soll angehoben werden
"Anhebung.... Eingangsamts mittlerer Dienst von A 7 nach A 8. "
Daraus müsste automatisch eine Beförderung für alle im Eingangsamt stattfinden.

"Die derzeitige Stellenstruktur soll durch Hebungen von A 8 nach A 9 abgebildet werden.:"
Das dient vermutlich dem sozialen Frieden derer die bisher befördert wurden auf A8 und den Kollegen neiden die das jetzt geschenkt bekommen. Deshalb werden die nochmal ein Station weiter befördert.

"Anhebung des Endamts des mittleren Dienstes von A 9 nach A 10 bzw. A 9 Z nach A 10 Z."
Hier muss nicht zwingend befördert werden. Nur wird als letztes mögliches Beförderungsamt im mittleren Dienst jetzt A 10 / A10z definiert. Was zumindest die Möglichkeit für A9 bietet irgendwann nochmal regulär befördert zu werden.

Und zum zeitlichen Rahmen: Bisher gibt es noch keinen Gesetzentwurf. Selbst wenn der bis zum Herbst beschlossen würde ist noch nicht klar wann er den vollzogen wird /in Kraft tritt. Bisher ist der Plan ja im gleichen Gesetz auch die Übernahme der TV-L Ergebnisse zu regeln. Das tritt ja bisher erst zum 1.12.2022 in Kraft.

Archivsekretärin:
Also wenn von A8 auf A9 "geschoben" wird und meine Dienststelle wartet, bis ich auf A8 geschoben werde, finde ich das schon ein starkes Stück!

Ich wurde 2017 mit A6 verbeamtet und 2019 auf A7 befördert (ein paar Monate bevor das Eingangsamt ohnehin angehoben wurde). Wenn ich jetzt nur hoch "geschoben" werde, tingle ich ja seit 5 Jahren im Eingangsamt rum. Das ist zwar mehr Geld aber keine wirkliche Beförderung im eigentlichen Sinne. Da ich aber mehr als genug Aufgaben seitdem übernommen habe, würde ich gerne dagegen vorgehen. Wie mache ich das? Einspruch, Anwalt? Hat da jemand einen Rat?

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