Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 153842 times)

Bastel

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #105 am: 29.06.2022 11:43 »
Auf keinen Fall, da ein Kind ja mehr als 750€ kostet wäre es ja ein Minus Geschäft.

Die Kosten kann man bestimmt drücken. Was sagt die Harzi Tabelle? Round about 400€?

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #106 am: 29.06.2022 13:10 »
Wahrscheinlich kriegt man das über die Freibeträge ja steuerfrei plus 250 € Kindergeld, wären also immerhin schon 1000 €. Wenn es studiert sind es bis 25 300.000 €. Immer noch die Frage, ob man plus macht, das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich denke, so lange sie ins Haus passen und ins Auto könnten die Mehrkosten geringer sein als 1000 €, aber nicht für beliebig viele Kinder in beliebigem Abstand.

Ich glaube nicht, dass es ein finanzieller Vorteil gegenüber Beamten ohne Kinder ist, aber je nach Kinderzahl kann die Wirtschaft da sicherlich nicht mehr mithalten (mal davon abgesehen, wie produktiv man noch ist, wenn man mit 10 Kindern zu Hause Vollzeit arbeiten geht!?).

WasDennNun

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #107 am: 29.06.2022 13:45 »
Laut BVerG kann es ja kein Vorteil sein.
Wenn es ein Vorteil wäre würde das ja gegen das GG verstoßen.

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #108 am: 29.06.2022 21:31 »
Dann... dann wäre ja das Ganze ehm verfassungswidrig?

WasDennNun

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #109 am: 30.06.2022 08:52 »
Dann... dann wäre ja das Ganze ehm verfassungswidrig?
Das BVerG hat festgestellt, dass ein Beamter mit 3 Kindern nicht weniger für sich haben darf, als eine Beamter mit 2 Kinder.
Somit sind alle Besoldungsgesetzte, die nicht auf einen gleichen Netto Zuschlag ab Kind 3 abzielen im Grund verfassungswidrig.
Oder anders gesagt: Der Brutto-Kinderzuschlag für das 3. Kind muss bei A5 kleiner sein als bei A16, wg. Steuerprogression.

Wenn jemand also ab Kind 3 mehr oder weniger für sich hat ist das ganze verfassungswidrig.
Und wieviel ein 3. Kind an Ausgaben verursacht wurde da ja auch festgestellt, dass wiederum ist natürlich wg. Wohnkosten ortsabhängig.

Die 750€ dürften aber reichen diese Marke zu erreichen und wenn man sein Kind nur ein H4 Niveau an soziale Teilhabe etc. gönnt, dürfte man damit auch keine Mehrausgaben haben 8)

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #110 am: 30.06.2022 20:03 »
Naja, selbst mit einem Kinderzuschlag von 100.000 Euro für das 3. Kind hat der Beamte mit 3 Kindern nicht weniger für sich, als ein Beamter mit zwei Kindern, oder sehe ich das falsch? Das Kriterium ist also erfüllt. Oder meintest du, ein Beamter mit 3 Kindern darf auch nicht mehr haben für sich als ein Beamter mit zwei Kindern?

sapere aude

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #111 am: 30.06.2022 20:43 »
Zusammenfassung: Nicht weniger aber auch nicht mehr!

WasDennNun

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #112 am: 30.06.2022 20:45 »
Naja, selbst mit einem Kinderzuschlag von 100.000 Euro für das 3. Kind hat der Beamte mit 3 Kindern nicht weniger für sich, als ein Beamter mit zwei Kindern, oder sehe ich das falsch? Das Kriterium ist also erfüllt. Oder meintest du, ein Beamter mit 3 Kindern darf auch nicht mehr haben für sich als ein Beamter mit zwei Kindern?
Genau. Der Beamter mit 3 Kinder darf nicht mehr und nicht weniger für sich haben. so ist es zu verstehen.

Neuer12

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #113 am: 01.07.2022 09:11 »
Das Gesetz wird auf alle Fälle in fast allen Kommentaren und Bewertungen zu diesen auseinandergenommen:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/

M.m.n berechtigterweise.
Eigentlich müsste dann ja etwas geändert werden, denn welcgen Sinn hatte ansonsten die Möglichkeit der Kommentierung?

Geometer

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #114 am: 01.07.2022 09:56 »
Ich bin auf die Kommentare der Landkreise, Städte und Kommunen gespannt und natürlich auf unsere Interessenvertretungen, Beamtenbund und DGB/Verdi.


Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #115 am: 01.07.2022 10:56 »
Das Gesetz wird auf alle Fälle in fast allen Kommentaren und Bewertungen zu diesen auseinandergenommen:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/

M.m.n berechtigterweise.
Eigentlich müsste dann ja etwas geändert werden, denn welcgen Sinn hatte ansonsten die Möglichkeit der Kommentierung?

Da kann ich nur aus dem Beteiligungsportal zitieren:

Zitat
Beteiligungsprojekte wie der Filder-Dialog zu Stuttgart 21 haben gezeigt, dass Bürgerbeteiligung kein Wunschkonzert ist. Was Bürgerbeteiligung leisten kann, hängt immer von den Rahmenbedingungen ab. Je weiter die Planungen eines Projekts vorangeschritten sind und je weiter bereits wesentliche Eckpunkte beschlossen wurden, desto eingeschränkter ist eine Mitwirkung.

Das Gesetz will zeitnah beschlossen werden, da zumindest die 2,8% zum 1.12. ja "zugesagt" waren und rechtzeitig umgesetzt werden soll. Da wird es eine Antwort der Landesregierung geben und dann wird es so umgesetzt.

LehrerBW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #116 am: 04.07.2022 23:25 »
Das mit dem zweiten Kind verstehe ich nicht.
Wie kann ich nun dessen Höhe berechnen?

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #117 am: 05.07.2022 07:43 »
Guten Morgen,

das steht in Anlage 12. Es gibt einen Sockelbetrag von 138,84 Euro.

Dieser erhöht sich dann nach der Tabelle je nach Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe von A7/1 450 Euro und endet bei A13/5 (24,84) bzw. A14/3 (46,46).

Die Tabelle richtet sich logischerweise nach den neuen Stufen - gehe mal von deiner alten Stufe minus 2 aus. Bspw. A13/7 ist dann A13/5.

LehrerBW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #118 am: 05.07.2022 22:23 »
Guten Morgen,

das steht in Anlage 12. Es gibt einen Sockelbetrag von 138,84 Euro.

Dieser erhöht sich dann nach der Tabelle je nach Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe von A7/1 450 Euro und endet bei A13/5 (24,84) bzw. A14/3 (46,46).

Die Tabelle richtet sich logischerweise nach den neuen Stufen - gehe mal von deiner alten Stufe minus 2 aus. Bspw. A13/7 ist dann A13/5.

Ich finde da irgendwie keine Anlage 12 :/
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/

Geometer

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #119 am: 06.07.2022 06:07 »
Guten Morgen,

Seite 71 sollte es sein :-)

LG