Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 156738 times)

SwenTanortsch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #180 am: 15.10.2022 17:32 »
Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.

Genau mein Humor und gut, dass Du gegen den demografischen Wandel anstinken möchtest. Irgendjemand muss ja später auch mal meine Rente bezahlen  ;D

Das werden auch Beamte, nix gibts ;)

Ich sehe, ihr beide gewinnt dem Lebenszeitprinzip eine ganz neue Bedeutung ab: Nicht der Dienstherr alimentiert den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen, sondern der Beamte hat die Verpflichtung, seinen Nachwuchs lebenslang dem Dienstherr zur Verfügung zu stellen.

Aber was ich hier schreibe, ist natürlich Quatsch. Denn daran ist ja nichts neu, sondern das ist ein gutes altes Prinzip - man nannte das früher: Leibeigenschaft (und das hat - bzw. hatte - ja dann gar nichts mit Beamten zu tun). Der Sportwagen ist übrigens dem Dienstherrn zu vererben, Bastel, da er unzweifelhaft Teil des Familieneinkommens ist, Papa Staat bei Beamten Teil der Familie ist (s. Familienergänzungszuschlag) und sich der Nachwuchs dereinst in Anbetracht seiner zu erwartenden Alimentation sowieso nicht genügend Sprit mehr wird leisten können, um ihn zu bewegen.

SpeedyG

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #181 am: 15.10.2022 20:37 »
Geht hier noch um das 4-Säulen-Programm?   ???

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #182 am: 16.10.2022 19:48 »
Ich denke, angemessene Entlohnung für Lehrkräfte muss sein. Und ich denke, das sollte ohne Beamtenverhältnis passieren können.

Wie sollte das ohne Beamtenverhältnis passieren können? Es bliebe dann nur der TV-L.

Ein neu eingestellter Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg verdient ab Dezember 2022 in A 13Z, Stufe 3 genau 3680,82 Euro netto vor PKV. Abzüglich ca. 300 Euro PKV kann man von 3380,82 Euro ausgehen.

In TV-L E 13, Stufe 1 verdient ein beschäftigter Gymnasiallehrer bei identischer Tätigkeit 2538,06 Euro netto, also 842,76 Euro weniger als der verbeamtete.

Bei Grundschullehrern ist die Differenz zwischen A 12 und EG 11 ähnlich. (Alle Angaben für ledige Kinderlose, als GKV wurde die TK gewählt.)

Wie wollen Sie eine angemessene Entlohnung im Beschäftigtenverhältnis herstellen? Alle Lehrer in EG 15 eingruppieren (selbst dann käme man oft mit A 13/Z besser weg)? Und was machte man dann mit den Inhabern von Funktionsstellen und Schulleitern? In die nicht existenten Entgeltgruppen EG 16, EG 17 und EG 18 eingruppieren?

Aber das ist doch genau der Punkt: Lehrer werden verbeamtet, nicht wegen der hoheitlichen Aufgaben, sondern damit man überhaupt Lehrer findet wegen der Besoldung. Und dann hat man einen aufgeblähten höheren Dienst und kann das ganze System nicht verfassungsmäßig aufrecht erhalten.
Wie genau das gehen kann und soll, kann ich dir natürlich nicht sagen. Wahrscheinlich könnten sie analog TV-ÖD Sue eben einen TVL - Schuldienst machen?

Kommt jetzt ein Bisschen vom Thema 4 Säulen weg, aber Anlass war ja der Kommentar der FDP zum 4-Säulen-Modell. Im Landtag hat man schon gemerkt, dass die auch wissen, dass es Quatsch ist, aber den Quatsch von der eigenen Partei hat man halt durchzuwinken.

Geometer

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #183 am: 19.10.2022 17:39 »
Hallo zusammen,

anbei mal wieder was neues zum Thema.

https://www.btbkomba.de/artikel-bw/aktueller-stand-zum-vier-saeulen-modell.html

Schönen Abend allen!!

Daniel82NRW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #184 am: 20.10.2022 08:57 »
Wann werden denn mal die kleinen A5 er ohne Kinder in NRW berücksichtigt? Ich lese hier von Familienzuschlag Erhöhung höherer Eingruppierung ab A7 usw. Aber eine Anpassung an A5 ist nichts in Aussicht ?

Danke schon mal für eine Rückmeldung

MitleserBW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #185 am: 20.10.2022 09:04 »
Wann werden denn mal die kleinen A5 er ohne Kinder in NRW berücksichtigt? Ich lese hier von Familienzuschlag Erhöhung höherer Eingruppierung ab A7 usw. Aber eine Anpassung an A5 ist nichts in Aussicht ?

Danke schon mal für eine Rückmeldung

Naja, ich bezweifle das in BW die Beamten aus NRW berücksichtigt werden  ;) Da hast du dich ggf. im Thread vertan.

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #186 am: 26.10.2022 13:55 »
Hola,

die zweite Beratung im Landtag ist für den 9.11. angesetzt, die pauschale Beihilfe für den 10.11.

Tagesordnungen: https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/tagesordnungen.html

Vorlage ist noch die Version vom 27.09.2022.

Versuch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #187 am: 26.10.2022 19:18 »
Mich ärgert am meisten, dass man Kommentare für das Gesetz will, dann schreiben fast alle, dass es weiter nicht verfassungsgemäß ist...aber dem Land ist das egal.
Das ist eine Farce.

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #188 am: 26.10.2022 20:05 »
Mich ärgert am meisten, dass man Kommentare für das Gesetz will, dann schreiben fast alle, dass es weiter nicht verfassungsgemäß ist...aber dem Land ist das egal.
Das ist eine Farce.
Ja und der Landtag winkt es einfach so durch, weil es von der Zeitschiene her anders nicht mehr machbar scheint. Willkommen in der Demokratie.

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #189 am: 27.10.2022 07:10 »
Heißt, weiter Widerspruch einreichen und warten bis ein neuer Gerichtsbeschluss zu einer Gesetzesänderung zwingt - in so 5-10 Jahren...


Picard

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #190 am: 27.10.2022 22:29 »
Heißt, weiter Widerspruch einreichen und warten bis ein neuer Gerichtsbeschluss zu einer Gesetzesänderung zwingt - in so 5-10 Jahren...
Bzgl. Widerspruch: Ich bin unsicher, ob mein Widerspruch ausreicht. Im Jahr 2017 habe ich Widerspruch gegen den Familienzuschlag für das dritte Kind eingelegt. Das LBV hat mir dies auch mit einem Brief bestätigt mit dem Kommentar "bitten Sie höflich bis auf Weiteres von weiteren Anfragen abzusehen. [...] werden wir unaufgefordert auf Ihr Schreiben zurückkommen."

Bin ich jetzt für diese Jahre "mit dabei"?

Und was ist mit den Widersprüchen gg die Abschaffung der vermögenswirksamen Leistungen? Gibt es da Neuigkeiten dazu?

Vielen Dank für Eure Antwort.

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #191 am: 28.10.2022 07:12 »
"wir bitten Sie höflich"... verlass dich nicht darauf, was die sagen und leg weiter Widerspruch ein. Die werden dir jedes mal das selbe Schreiben schicken. Also viel Arbeit machst du denen damit nicht.

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #192 am: 28.10.2022 10:40 »
...was aktuell von Verdi kommt:

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++35e843d8-5554-11ed-9f9a-001a4a160111

Zitat
Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg. im Landtag angelaufen.
Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg. im Landtag angelaufen.

 Inzwischen wurde der Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezügen, der das sog.
„4 – Säulen Modell“ des Finanzministerium umsetzt, in den Landtag eingebracht. In einem straffen Zeitplan wird der Gesetzentwurf bis Mitte November alle Lesungen sowie Ausschussberatungen durchlaufen haben.

Folgt der Landtag dem eingebrachten Entwurf, so tritt das Gesetz zum 01.12.2022 in Kraft.

Wie in unserer letzten Brandheiß vom Juli 22 geschrieben, ist ver.di nochmals aktiv geworden, um die Problematik der Aufsteiger in den gD, die sich im November noch in der Besoldung A10 befinden, zu thematisieren.

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen (Grüne und CDU) ist den Forderungen von ver.di (auch den gD insgesamt anzuheben) nicht gefolgt. Änderungen in der Besoldung beziehen sich nur auf den Status der Beamten im mittleren Dienst, sowie im Einstiegsamt des gehobenen Dienstes.

Auf unsere letzten Einwendungen wurde in Bezug auf die Problematik der Aufsteiger jedoch positiv reagiert. Über entsprechende Zulagen in der Besoldung und der Versorgung soll sichergestellt werden, dass jemand, der den Aufstieg in den gD gemacht hat, nicht weniger Verdienst hat, als jemand, der im mD verblieben ist und nun durch die Stellenhebung profitiert.

Die durch das Gesetz verursachte Problematik bzw. Verwerfungen im System der Stellenbewertung (Dienstpostenbewertung) wurde seitens der Landesregierung nicht aufgegriffen. Hier sind ab dem 01.12.22 die Amtsleitungen, Personalräte und ver.di Betriebsgruppen gefragt, die dann bestehenden Ungerechtigkeiten im Zuge von Stellenbewertungen und Gemeinderatsbeschlüssen auszumerzen.

Der ver.di Fachvorstand Feuerwehr plant zu dem Thema Stellenbewertung von Beamtenstellen der Feuerwehr Anfang 2023 eine feuerwehrpolitische Konferenz. Der Termin wird in den nächsten Wochen festgelegt und veröffentlich.
 

Fragen zur Umsetzung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetztes -  FAQ

·         Immer wieder wird uns berichtet, das Personalstellen oder Leitungsebenen gegenüber ihren Beamten die Aussage treffen, dass die Gemeinde kein Geld hat, die Hebungen zu vollziehen und man ja sowieso dagegen ist … u.s.w.

In dieser Hinsicht sagen wir schon einmal pauschal allen ver.di-Mitgliedern Unterstützung zu.

Das Gesetz ist von den Kommunen umzusetzen. – ohne Einschränkung. Es gibt in diesem Gesetz auch keine Regelungen, die als Kann-Bestimmung ausgebildet wurden und bei denen die Dienstherren einen Entscheidungsspielraum haben.

Da das Gesetz erst Ende November beschlossen wird, und zum 01.12.22 in Kraft tritt, kann dieses in der Bezügeabrechnung nicht unbedingt zum 01.12.22 umgesetzt sein. Es ist auch wahrscheinlich, das die Umsetzung erst im laufe der nächsten Monate vollzogen wird, da ja eine Unmenge an Nachberechnungen bei den Kinderzuschlägen zu erfolgen hat.

Wir gehen davon aus, dass – wie üblich - alle ihr Geld, rückwirkend zum 01.12.22 erhalten werden.

Die Verjährungsfrist - innerhalb der man seine Ansprüche geltend gemacht haben muss - beträgt 3 Jahre … somit ist sichergestellt, dass genügend Zeit besteht, um eventuelle Fehlinterpretationen seitens der Dienstherren zu klären, ohne das Ansprüche verfallen.

·         Wird die Höherstufung wie eine Beförderung mit Verleihung und Annahme einer Beförderungsurkunde umgesetzt ?

Nein. Die Höherstufung erfolgt per Gesetz und ist sofort gültig. Wartefristen, wie nach einer Beförderung (mindestens 1 Jahr bis zur nächsten Beförderung), oder 2 Jahre bis zur Ruhegehaltsfähigkeit gibt es aufgrund der Anhebung per Gesetz nicht.

 

Sollten hier Fragen aufkommen, stehen wir Euch hier gerne zur Verfügung.

Teacher91

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #193 am: 31.10.2022 14:15 »
Ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser. Nun habe ich mich doch hier im Forum angemeldet, um mich mit euch austauschen zu können. Zunächst erst einmal ein herzliches Hallo von mir an alle. Ich freue mich auf einen angenehmen Austausch mit euch.

Ich habe eine Frage zur geplanten Umsetzung zum 4-Säulen-Modell ab Dezember. Die geplante Umsetzung ist ja zum 01.12.22 geplant. Die Besoldung für uns Beamte ist ja immer im Voraus. Erhalte ich dann, sollte es wie geplant umgesetzt werden, dann nachträglich noch für den Dezember oder gilt dann die erste „neue“ Besoldung dann erst mit der Auszahlung Ende Dezember für Januar?

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #194 am: 02.11.2022 14:31 »
Ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser. Nun habe ich mich doch hier im Forum angemeldet, um mich mit euch austauschen zu können. Zunächst erst einmal ein herzliches Hallo von mir an alle. Ich freue mich auf einen angenehmen Austausch mit euch.

Ich habe eine Frage zur geplanten Umsetzung zum 4-Säulen-Modell ab Dezember. Die geplante Umsetzung ist ja zum 01.12.22 geplant. Die Besoldung für uns Beamte ist ja immer im Voraus. Erhalte ich dann, sollte es wie geplant umgesetzt werden, dann nachträglich noch für den Dezember oder gilt dann die erste „neue“ Besoldung dann erst mit der Auszahlung Ende Dezember für Januar?

So wie ich es verstehe, wird für die Zeit ab dem 1.12.22 nachgezahlt, wenn der Entwurf so verabschiedet wird. Ob das dann schon mit dem Dezembersold (sehr unwahrscheinlich), oder wer weiß wann erst passiert, bleibt offen und hängt bestimmt vom Bearbeitungsaufwand ab. Hängt möglicherweise auch davon ab, wie es einen genau betrifft (Kinderzuschläge, Sold, Änderungen an der Besoldungsgruppe etc.).