Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 156217 times)

Sleyana

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #255 am: 16.11.2022 14:24 »
Das ist mir bewusst, war aber nicht davon die Rede den 2 und 4 Jahres Turnus komplett abzuschaffen und pauschal 3 Jahre zu machen? War das nicht mal geplant oder verwechsle ich da was?

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #256 am: 16.11.2022 14:35 »
Eigentlich hieß es immer nur, dass die neue Stufe 1 und 2 auch auf 3-Jahres-Rhythmus gesetzt werden. Die diversen Verbände haben zwar versucht, dagegen zu argumentieren, aber es blieb dabei.


Es sind Stufe 1 und 2 weggefallen, dazu wurden hinten welche angefügt.
Somit sieht es auf dem Papier schlechter aus, aber in den Tabellen wird’s dann wieder warm ums Herz.

Die Tabellen sind auf den LBV Seiten verfügbar.

...es wurde "nur" vorne gekappt, neue Stufen kamen nicht hinzu: vorher 12, jetzt 10.

Sleyana

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #257 am: 16.11.2022 14:41 »
Ah... ja... 1-4 = 2 Jahre. Jetzt flat 3 bis später 4.

Ein wenig shady...

Aber jetzt verstanden. Hatte ne falsche Annahme. Mein Fehler

Fluppe

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #258 am: 16.11.2022 14:48 »
Hallo,
ich bin hier neu registriert, obwohl ich schon lange mitlese. Vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos hier.

Vielleicht könnt Ihr mir direkt weiterhelfen, denn es ergibt sich mir bei den Tabellen folgendes Mysterium:

Wenn man Beamter A7 Stufe 1 (neu) ist und mit A11 Stufe 1 (neu) jeweils mit zwei Kindern vergleicht, dann bekommt der A11er weniger raus?

A7 S1A11 S1
Grundgehalt2769,203587,36
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0025,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00302,73
Zusatzzuschlag Kind 1387,750,00
Zusatzzuschlag Kind 2387,750,00
Summe4322,384192,77


Habe ich einen massiven Denkfehler oder ist der Vergleich aus einem anderen Grund nicht zulässig?

Ebenso lohnt sich für den A7er der Stufenaufstieg nicht:
A7 S1A7 S8
Grundgehalt2769,203298,44
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0050,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00354,74
Zusatzzuschlag Kind 1387,75118,37
Zusatzzuschlag Kind 2387,75118,37
Summe4322,384217,6

« Last Edit: 16.11.2022 15:05 von Fluppe »

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #259 am: 16.11.2022 15:04 »
Hallo,
ich bin hier neu registriert, obwohl ich schon lange mitlese. Vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos hier.

Vielleicht könnt Ihr mir direkt weiterhelfen, denn es ergibt sich mir bei den Tabellen folgendes Mysterium:

Wenn man Beamter A7 Stufe 1 (neu) ist und mit A11 Stufe 1 (neu) jeweils mit zwei Kindern vergleicht, dann bekommt der A11er weniger raus?

A7 S1A11 S1
Grundgehalt2769,203587,36
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0025,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00302,73
Zusatzzuschlag Kind 1387,750,00
Zusatzzuschlag Kind 2387,750,0
Summe4322,384192,77

Habe ich einen massiven Denkfehler oder ist der Vergleich aus einem anderen Grund nicht zulässig?

Ebenso lohnt sich für den A7er der Stufenaufstieg nicht:
A7 S1A7 S8
Grundgehalt2769,203298,44
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0050,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00354,74
Zusatzzuschlag Kind 1387,75118,37
Zusatzzuschlag Kind 2387,75118,37
Summe4322,384217,6

...also ich weiß nicht, was du da rechnest, aber die Zuschläge stimmen so nicht meiner Meinung nach.

Woher hast du denn dieses Zusatzzuschlag? Wenn das das ist, was ganz unten aufgeführt wird: darüber ist zu lesen, dass es das nur einmalig im Dezember gibt.

Sleyana

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #260 am: 16.11.2022 15:10 »
Hallo,
ich bin hier neu registriert, obwohl ich schon lange mitlese. Vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos hier.

Vielleicht könnt Ihr mir direkt weiterhelfen, denn es ergibt sich mir bei den Tabellen folgendes Mysterium:

Wenn man Beamter A7 Stufe 1 (neu) ist und mit A11 Stufe 1 (neu) jeweils mit zwei Kindern vergleicht, dann bekommt der A11er weniger raus?

A7 S1A11 S1
Grundgehalt2769,203587,36
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0025,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00302,73
Zusatzzuschlag Kind 1387,750,00
Zusatzzuschlag Kind 2387,750,0
Summe4322,384192,77

Habe ich einen massiven Denkfehler oder ist der Vergleich aus einem anderen Grund nicht zulässig?

Ebenso lohnt sich für den A7er der Stufenaufstieg nicht:
A7 S1A7 S8
Grundgehalt2769,203298,44
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0050,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00354,74
Zusatzzuschlag Kind 1387,75118,37
Zusatzzuschlag Kind 2387,75118,37
Summe4322,384217,6

...also ich weiß nicht, was du da rechnest, aber die Zuschläge stimmen so nicht meiner Meinung nach.

Woher hast du denn dieses Zusatzzuschlag? Wenn das das ist, was ganz unten aufgeführt wird: darüber ist zu lesen, dass es das nur einmalig im Dezember gibt.

Hinweis:
Der Familienzuschlag für 1. und 2. Kinder erhöht sich im Dezember 2022 für die Besoldungsgruppen A7-
A10 zusätzlich um die in Artikel 34 des BVAnpG-ÄG 2022 geregelten Erhöhungsbeträge ab 01.01.2022.

Jap... da ist der Wurm. Überfliegen und Lesen sind 2 paar Schuh.


Fluppe

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #261 am: 16.11.2022 15:11 »
Dass dieser Zuschlag einmalig ist, wird mir aus dem Hinweis nicht klar.
Ich verstehe es so, dass dieser Zuschlag einmalig zusätzlich um die Erhöhungsbeträge aus Artikel 34 BVAnpG-ÄG 2022 erhöht wird.

Fluppe

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #262 am: 16.11.2022 15:12 »
Ok, jetzt habe ich es geblickt...

Danke!

Also ist die Aussage "Stufenaufstieg/Gruppenaufstieg lohnt sich nicht" nur für den einen Monat richtig, aber nicht allgemein.

Sleyana

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #263 am: 16.11.2022 15:13 »
Dass dieser Zuschlag einmalig ist, wird mir aus dem Hinweis nicht klar.
Ich verstehe es so, dass dieser Zuschlag einmalig zusätzlich um die Erhöhungsbeträge aus Artikel 34 BVAnpG-ÄG 2022 erhöht wird.

Wäre er nicht einmalig, dann würde dort ab Dezember 2022 stehen. So würde es mehr Sinn machen. Das ist ne Einmalzahlung wie die Corona-Sonderzahlung von 1300

Ist mir aber auch nicht direkt aufgefallen, aber ich mach nebenbei noch anderen Stuff...

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #264 am: 16.11.2022 15:25 »
Ok, jetzt habe ich es geblickt...

Danke!

Also ist die Aussage "Stufenaufstieg/Gruppenaufstieg lohnt sich nicht" nur für den einen Monat richtig, aber nicht allgemein.

Also der Aufstieg lohnt sich schon noch, wird aber etwas gemindert durch die abschmelzenden Beträge für Kind 2 (und irgendwann auch für Kind 1).

Die Tabelle dort enthält die Nachzahlungsbeträge für 2022 - anscheinend bekommt man die Nachzahlung dann auch noch für Dezember, obwohl es da schon erhöhte Zuschläge gibt. Vermutlich weil man das auf den Monat runtergebrochen hat...

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #265 am: 16.11.2022 15:30 »

Maier

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #266 am: 16.11.2022 15:59 »
Der Landkreistag BW hat ein FAQ zu diesem Thema veröffentlicht.
Liegt mir leider nur als PDF vor...
Finde dort werden bereits sehr viele Fragen gut beantwortet

Wilhermine

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #267 am: 16.11.2022 16:12 »
Dass dieser Zuschlag einmalig ist, wird mir aus dem Hinweis nicht klar.
Ich verstehe es so, dass dieser Zuschlag einmalig zusätzlich um die Erhöhungsbeträge aus Artikel 34 BVAnpG-ÄG 2022 erhöht wird.

Wäre er nicht einmalig, dann würde dort ab Dezember 2022 stehen. So würde es mehr Sinn machen. Das ist ne Einmalzahlung wie die Corona-Sonderzahlung von 1300

Ist mir aber auch nicht direkt aufgefallen, aber ich mach nebenbei noch anderen Stuff...

Ist mir auch aufgefallen, aber wie passt das zu den in Artikel 34 genannten Beträgen, wo es heißt, erhöht sich jeweils um den Monatsbeitrag.

Ich bin ne Niete in Juristerei…jedoch bleibt die Frage der Nachzahlung…200€ oder 7200€ für die Jahre 2020-2022….:)

Drehleiterkutscher

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« Antwort #268 am: 16.11.2022 16:22 »


Ist mir auch aufgefallen, aber wie passt das zu den in Artikel 34 genannten Beträgen, wo es heißt, erhöht sich jeweils um den Monatsbeitrag.

Ich bin ne Niete in Juristerei…jedoch bleibt die Frage der Nachzahlung…200€ oder 7200€ für die Jahre 2020-2022….:)

Das eine bezieht sich auf die Nachzahlungen bis November 2022 - da gibts monatlich einen Betrag pro Kind gemäß Tabelle.

Und es gibt eben einmalig für Dezember 2022 diesen Betrag oben drauf - also zusätzlich zu den erhöhten Zuschlägen, die ab Dezember 2022 gelten, da das neue Gesetz hier schon in Kraft ist.

Zumindest verstehe ich das so....

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #269 am: 16.11.2022 19:49 »