Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 156125 times)

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #30 am: 10.05.2022 07:59 »
Ab A14 geht man also leer aus?
Ist hier das Abstandsgebot eingehalten?

A14 0-1 Kind geht leer aus bis auf die Pension, oder? 2. Kind bedeutete Beihilfeerhöhung, 3. Kind bedeutet Zuschlag erhöhung.
Das Abstandsgebot bezieht sich ja auf die Grundgehälter, der Gesetzesentwurf behauptet jedenfalls, dies sei noch eingehalten (S. 81/82).

SwenTanortsch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #31 am: 10.05.2022 08:15 »
@Neuer12
hab irgendwo gelesen, dass es eben nicht eingehalten wird. Das wird bestimmt auch das Bundesverfassungsgericht irgendwann entscheiden und schwubdiwub ehe du dich versiehst, wird es 10 Jahre später auch korrigiert  :P.

Da ich persönlich als A7 auch prozentuale Erhöhungen für nicht fair halte, hält sich für A14er auch mein Mitleid in Grenzen. Mehr Geld gönne ich trotzdem aber jedem.

Ob die aktuelle rechtliche Regelung verfassungskonform ist, hängt immer von ihrer jeweiligen Formulierung ab, also in welchen Regelungsbereich sie wie eingreifen will und ob sie den Eingriff sachgerecht begründet. Dabei muss sie im Konzert der weiteren rechtlichen Regelungen betrachtet werden, in das sie eingepasst ist. Da die rechtliche Regelung in ein Konzert materiell vielfach unzureichender rechtlicher Regelungen eingepasst wird, die darüber hinaus wiederholt nicht sachgerecht begründet sind, kann sie als solche keinen Bestand haben. Da sich das Bundesverfassungsgericht in der für dieses Jahr angekündigten Entscheidung neben der materiellen Dimension insbesondere auch - jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit - mit der prozeduralen beschäftigen wird, wird es - jedenfalls sofern die noch zu verabschiedende rechtliche Regelung zeitnah beklagt wird - nicht mehr zehn Jahre dauern, bis sie vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig betrachtet wird.

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird sich das Bundesverfassungsgericht - so vermute ich - in der anstehenden Entscheidungsbegründung so äußern, dass der verfassungswidrige Gehalt der in den letzten beiden Jahren vielfach kreativ zutage getretenen Neuregelungen ersichtlich wird. Wenn dem so wäre, würde es die prozeduralen (Begründungs-)Pflichten des Gesetzgebers weiter konkretisieren. Ob die Besoldungsgesetzgeber das dann in der kommenden Zeit berücksichtigen werden, ist eine andere Frage. Die Länge der Verfahrensdauer liegt kaum in der Verantwortung des Bundesverfassungsgerichts, das mit jeder weiteren Einschränkung des weiten Entscheidungsspielraums, über den der Gesetzgeber nicht nur in der Besoldungsgesetzgebung verfügt, verfassungsrechtliches Neuland betritt - und das nun in der aktuellen Entscheidung mit dem Blick auf das Feld der prozeduralen Bedingungen, das zwischen dem ersten und zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren stark umstritten warund bislang weiterhin ist.

Kingrakadabra

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #32 am: 11.05.2022 10:58 »
Guten Morgen,

das ist (momentan) wsl. nur für BaWü geplant?

VG

hallo1188

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #33 am: 13.05.2022 06:28 »
Hallo in die Runde,
hat jemand herauslesen können wie es sich mit der Dienstaltersstufe verhält, dh. die neueinstufung in die Erfahrungsstufen??
danke

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #34 am: 13.05.2022 07:59 »
Guten Morgen,

wenn ich das richtig verstehe, wird man eben um die 2 Stufen versetzt. Die bisherigen Erfahrungszeit soll angerechnet werden.

Die Gewerkschaften schrieben ja, das sich daraus für fast alle eine Verbesserung ergibt. Das ist mir jetzt noch nicht klar, wie das passieren soll - wenn ich mal von mir ausgehe: ich war bislang Stufe 8 und bin dann Neu-6. Wenn man rein von der Laufzeit ausgeht, müsste ich eigentlich in Neu-7 landen.

Neu: Stufe 1-6 hat je 3 Jahre Laufzeit, Stufe 7 bis 10 haben je 4 Jahre.

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #35 am: 13.05.2022 16:21 »
Guten Morgen,

wenn ich das richtig verstehe, wird man eben um die 2 Stufen versetzt. Die bisherigen Erfahrungszeit soll angerechnet werden.

Die Gewerkschaften schrieben ja, das sich daraus für fast alle eine Verbesserung ergibt. Das ist mir jetzt noch nicht klar, wie das passieren soll - wenn ich mal von mir ausgehe: ich war bislang Stufe 8 und bin dann Neu-6. Wenn man rein von der Laufzeit ausgeht, müsste ich eigentlich in Neu-7 landen.

Neu: Stufe 1-6 hat je 3 Jahre Laufzeit, Stufe 7 bis 10 haben je 4 Jahre.

Ich glaube, man geht eben nicht von der bisherigen Erfahrung in Jahren aus, sondern die noch zu leistenden Jahre bis in die Endstufe bleibt gleich. Aber ich sehe nur Augenwischerei. Die Besoldungsgruppen, die überhaupt in 1 anfangen würden, entfallen doch, und die, die in 2 gestartet hätten, starten jetzt in 3, was zunächst nett ist. Aber Stufe 3 und 4 zu durchlaufen, dauert jetzt jeweils 1 Jahr länger, also dauert es insgesamt wieder genau so lange, bis man Stufe 5 ist. Nur ist man am Anfang eben nicht unteralimentiert.
Irgendwann starten halt alle in Stufe 9, und der Aufstieg zu Stufe 10 dauert 30 Jahre. Problem gelöst...

HansDampf123

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #36 am: 18.05.2022 17:40 »
Guten Abend,

Da ich leider bisher nicht in den Genuss kam den Gesetzentwurf irgendwo einzusehen, und die Informationen nur Häppchenweise von diversen Gewerkschaftsseiten oder Foren rauslesen könnte, habe ich eine paar kleine Frage:

Ich bin A9, Erfahrungsstufe 4, und habe 3 Kinder. Mit wieviel "mehr" kann ich im Winter etwa rechnen?
Kann man das anhand des Entwurfes schon rauslesen?
Kann man den Gesetzentwurf mittlerweile irgendwo legal im Internet nachlesen?
Zukünftige Erfahrungsstufen werden mir in Zukunft finanziell wenig bringen, oder?

Viele Grüße!  :D

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #37 am: 18.05.2022 19:00 »
Hallo!

Wenn es denn so kommt:
Überleitung in A10 Stufe 2 - 3395 Euro
Strukturzulage +2,8%
Familienzuschlag Stufe 1 - 158,80
1. Kind - 188,84 (138,82 + 50 Euro)
2. Kind - 476,02 (138,84 + 337,18 A10 Stufe 2)
3. Kind - 750,44 Euro

Gesamt: ungefähr und ohne Gewähr 4903,30 Euro

Bislang wäre es 3964,62, zumindest laut Rechner. Also knapp 1000 Euro Brutto mehr.
« Last Edit: 18.05.2022 19:08 von Drehleiterkutscher »

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #38 am: 18.05.2022 19:06 »
für die Zukunft: die Zahlung für Kind 2 verringert sich von 337,18 in Stufe 2 auf 181,62 Euro in Stufe 9 (zukünftige Endstufe).

Das sind ungefähr 250 Euro, wobei das Grundgehalt von 3395 Euro in Stufe 2 auf 4260 Euro in Stufe 9 steigt. Also etwa 800 Euro, Kind Nummero 2 "klaut" dir also 250 Euro von den Erfahrungsstufen.

Also ich könnte damit leben  ;)

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #39 am: 18.05.2022 19:24 »
...und noch ein Nachtrag: falls du nach 2013 verbeamtet wurdest, sinkt auch dein PKV Beitrag, da die Beihilfe nun 70% übernimmt. Früher war es so, dass das bei 3 Kindern dann dauerhaft so blieb - ob das wieder so kommt habe ich jetzt noch nicht rausgelesen.

Geometer

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #40 am: 18.05.2022 20:47 »
Ich habe schon mal angedeutet, das man in unserem Landratsamt das kein Automatismus bei der Ämterhebung kommen soll. Man spricht von einem Fehler im Ressortentwurf. Hoffe der Gesetzesentwurf kommt demnächst und bringt mehr Klarheit. Aber das, wäre ja schon der Hammer vom Finanzministerium wenn das so stimmen sollte.
Bei uns heißt es du kommst nur in die nächste Gehaltsstufe wenn die Stellenbewertung das auch her gibt. Und da ist man bei uns im Haus sehr kreativ, im negativen Sinn, leider.
Nun ja warten und hoffen ist angesagt.
Schönen Abend allen.

HansDampf123

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #41 am: 19.05.2022 08:56 »
 :D
Wow, vielen Dank für die Antworten.
Dann kann ich ja jetzt schon mal einen Porsche leasing Vertrag abschließen...

Im Ernst, wenn das so durchgeführt wird, werde ich als Viel-Vater ordentlich davon profitieren.

Hast du in deiner Rechnung die beschlossene Besoldungserhöhung um 2,8 Prozent schon eingerechnet oder meint die "Strukturzulage" etwas anderes?

Ich meine gelesen zu haben, dass für die Jahre 2021 und 2022 kein Widerspruch zur Besoldung notwendig war und die Nachzahlungen "automatisch" erfolgen. Steht dies auch irgendwo im Gesetzentwurf?

Drehleiterkutscher

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« Antwort #42 am: 19.05.2022 11:30 »
Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

bendosg

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #43 am: 19.05.2022 13:49 »
Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

Hallo Drehleiterkutscher,

könntest du mir auch Informationen zu den Tabellen (Nachzahlungen) ab 2020 via PN zukommen lassen? Zwar hatte ich den Entwurf auch vorliegen, aber inzwischen wurde die Datei aus dem Cache geleert. Habe leider vergessen, mir den Entwurf zu speichern.

Danke & Gruß
bendosg

sapere aude

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #44 am: 19.05.2022 15:14 »
Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

Erfolgt die Nachzahlung bis 2014 nach den selben Parametern? Also gilt dort auch ab A14 Pech gehabt?