Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 156242 times)

Wilhermine

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #300 am: 21.11.2022 12:51 »
Dazu gibt es schon Absprachen, die dann denke ich umgesetzt und bestehende Verträge angepasst werden. Wirkt sich direkt netto aus, aber reduziert natürlich nur den eigenen Beitrag und hauptsächlich den Teil, den man steuerlich geltend machen kann. Ich bin gespannt um wieviel mein Beitrag dann zum 1.1. tatsächlich sinkt.

Bisher 428€ ab 01.01.23 278€….bisher 50/50 dann 70/30.
das spürt man doch schon deutlich. Klar sinkt die Erstattung der lohnsteuer beim Ausgleich, jedoch ist das mehr netto durchaus nett.

Abrechnungen in kw46….da haben sie vergessen, die Jahreszahl anzugeben….

Dann hast du von den 428€ ca. 250€ Basiskosten und 178 € zusatzgeschichten zum Beihilfe ergänzen. Je nach Grenzsteuersatz musst du dann von den 150 € ersparnis halt wieder 50 € abgeben.

Bei mir sind alleine ca. 1/3 der Kosten Kinderbeiträge, an denen sich nichts ändert, von daher wird es bei mir leider nicht so viel ausmachen.

Die genaue Aufschlüsselung hab ich net im Kopf, allerdings hab ich mich letzte Woche mit meinem Debeka-Mensch zusammengesetzt…dabei kam eben alt/ neu zustande.

Bisher waren die Kinder bei meiner Frau in der Familienversicherung.
Aber das ändert sich nun zum Januar 2023. :)

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #301 am: 21.11.2022 14:09 »
Hab gerade gesehen, dass sich meine PKV um ganze 8 € verringert hat... Das Da kann ich mir ja sogar wieder die Markenbutter leisten  ::)

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #302 am: 21.11.2022 14:12 »
Hab gerade gesehen, dass sich meine PKV um ganze 8 € verringert hat... Das Da kann ich mir ja sogar wieder die Markenbutter leisten  ::)

Naja, wenn sich deine Beihilfe nicht ändert, sollte sich deine PKV auch nicht signifikant vergünstigen. Wenn sich deine Beihilfe ebenfalls von 50% auf 70% ändert, dann zahlst du bei 8€ Ersparnis bisher nur 20 Euro im Monat für die Basisabsicherung, was dann schon auch ein guter Deal wäre!

MitleserBW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #303 am: 21.11.2022 14:15 »
Hi zusammen,

ich habe mich mit dem Thema Beihilfe bislang nie befasst, da ich der Meinung war, dass wenn man vor dem Stichtag dieser 50% Regelung eingestellt wurde sich nichts ändert. Liege ich da etwa falsch? :-)


Drehleiterkutscher

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« Antwort #304 am: 21.11.2022 14:18 »
Hab gerade gesehen, dass sich meine PKV um ganze 8 € verringert hat... Das Da kann ich mir ja sogar wieder die Markenbutter leisten  ::)

Kann es sein, dass das nur der Änderungsbetrag bei der Pflegeversicherung ist?

Geometer

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #305 am: 21.11.2022 14:19 »
Hallo zusammen,
die 8 Euro Ersparniss kommen daher das der Corona Zuschlag zum 1. Januar wegfällt!!!

Ich musst mich , da meine eine Tochter aus dem Familienzuschlag herausgefallen ist, bei der Debeka mit 20 % mehr (50 % statt 30 %) versichern, hat bei mir rund 100 € ausgemacht.

MinaVX

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #306 am: 21.11.2022 14:19 »
Das könnte vielleicht auch noch interessant sein:
Ich bin Beamtin nach "neuem Recht" ohne Kinder und habe mal die Auskunft meiner Debeka-Beraterin bekommen, dass die Tarife nach "altem Recht" u. A. auch deshalb günstiger waren, da aufgrund der höheren Bemessungssätze dafür keine Altersrückstellungen gebildet werden mussten. Sie meinte daher, dass sich die Beiträge insgesamt reduzieren sollten, wenn einmal wieder das alte Recht gelten sollte.

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #307 am: 21.11.2022 14:20 »
Hi zusammen,

ich habe mich mit dem Thema Beihilfe bislang nie befasst, da ich der Meinung war, dass wenn man vor dem Stichtag dieser 50% Regelung eingestellt wurde sich nichts ändert. Liege ich da etwa falsch? :-)

Da ändert sich einiges zum 01.01. - quasi auf vor-2011: 70% im Ruhestand, 70% bei 2 Kindern, dauerhaft 70% bei 3 und mehr Kindern

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #308 am: 21.11.2022 14:38 »
Hi zusammen,

ich habe mich mit dem Thema Beihilfe bislang nie befasst, da ich der Meinung war, dass wenn man vor dem Stichtag dieser 50% Regelung eingestellt wurde sich nichts ändert. Liege ich da etwa falsch? :-)

Da ändert sich einiges zum 01.01. - quasi auf vor-2011: 70% im Ruhestand, 70% bei 2 Kindern, dauerhaft 70% bei 3 und mehr Kindern

Ja, aber halt nur, wenn man das nicht schon hat. Aber außer den %sätzen ändert sich doch nichts, oder? Bedeutet das was in Bezug auf die Altersrückstellungen?
Der Vorteil, dass ich jetzt 70% statt 50% Beihilfe in der Pension haben werde, ist natürlich enorm.

Archivsekretärin

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« Antwort #309 am: 21.11.2022 14:44 »
Hallo zusammen,
die 8 Euro Ersparniss kommen daher das der Corona Zuschlag zum 1. Januar wegfällt!!!

Ok, danke für die Erinnerung!!!!!!

MinaVX

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« Antwort #310 am: 21.11.2022 14:45 »
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden  :)

Stuttgarter1987

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #311 am: 21.11.2022 14:49 »
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden  :)

Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.

Drehleiterkutscher

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« Antwort #312 am: 21.11.2022 14:50 »

Ja, aber halt nur, wenn man das nicht schon hat. Aber außer den %sätzen ändert sich doch nichts, oder? Bedeutet das was in Bezug auf die Altersrückstellungen?
Der Vorteil, dass ich jetzt 70% statt 50% Beihilfe in der Pension haben werde, ist natürlich enorm.

Das wird man abwarten müssen - die beschäftigen für sowas hochdotierte Versicherungsmathematiker  ;)

Die 70% im Ruhestand sind ganz essentiell - und eines habe ich vergessen: Ehepartner haben auch wieder Anspruch auf 70%! Je nach Familienplanung waren die 50% eine Ansage, zumal Ehefrauen (die sind es ja meist) nicht unbedingt eine Anwartschaft haben und eventuell erst spät in die PKV kommen. Ein Minijob allein kam hier schon mal eher nicht infrage...

Drehleiterkutscher

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« Antwort #313 am: 21.11.2022 14:51 »


Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.

Genau darüber spekulieren wir gerade... mal sehen, was die PKVen daraus machen.

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #314 am: 21.11.2022 14:58 »
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden  :)

Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.

Ja wird berücksichtigt. Macht vielleicht ein paar Euro aus.