Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 156106 times)

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #315 am: 21.11.2022 15:01 »
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden  :)

Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.

Ja wird berücksichtigt. Macht vielleicht ein paar Euro aus.

Die Frage ist für mich auch, zahle ich jetzt weniger Rückstellungen, oder bekomme ich bei den gleichen Rückstellungen später mehr Ermäßigung?

Zitat
Die 70% im Ruhestand sind ganz essentiell - und eines habe ich vergessen: Ehepartner haben auch wieder Anspruch auf 70%! Je nach Familienplanung waren die 50% eine Ansage, zumal Ehefrauen (die sind es ja meist) nicht unbedingt eine Anwartschaft haben und eventuell erst spät in die PKV kommen. Ein Minijob allein kam hier schon mal eher nicht infrage...

Das könnte für uns tatsächlich zeitweise relevant werden, vor der letzten Elternzeit hatte meine Frau extra einen Midijob...
Freiwillig gesetzlich versichern ist unter den Umständen ggf. sogar teurer, die Kindern sind ohnehin schon in der PKV...

Jackson1336

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« Antwort #316 am: 21.11.2022 15:07 »
Die Debeka rechnet mit einem um ca. 10% geringeren monatlichen Beitrag. Bei der vorgestellten Beispielsrechnung ging es von 330€ auf 300€ runter. Auch Nachfrage wurde gesagt, dass man das auch bei anderen Versicherungen annehmen kann.
In diesem Beispielfall ging es lediglich um die Änderung der Beihilfe in der Pension von 50% auf 70%.

MinaVX

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« Antwort #317 am: 21.11.2022 15:13 »
Die Debeka rechnet mit einem um ca. 10% geringeren monatlichen Beitrag. Bei der vorgestellten Beispielsrechnung ging es von 330€ auf 300€ runter. Auch Nachfrage wurde gesagt, dass man das auch bei anderen Versicherungen annehmen kann.
In diesem Beispielfall ging es lediglich um die Änderung der Beihilfe in der Pension von 50% auf 70%.

Danke! Das allein macht dann schon was aus, vor allem auf die Dauer gesehen.

Poincare

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« Antwort #318 am: 21.11.2022 15:21 »
Die Debeka rechnet mit einem um ca. 10% geringeren monatlichen Beitrag. Bei der vorgestellten Beispielsrechnung ging es von 330€ auf 300€ runter. Auch Nachfrage wurde gesagt, dass man das auch bei anderen Versicherungen annehmen kann.
In diesem Beispielfall ging es lediglich um die Änderung der Beihilfe in der Pension von 50% auf 70%.

Naja, wenn meine PKV bisher 50% abdeckt, und danach 30%, dann reduzieren sich die Leistungen im Basisbereich auf 30%/50% = 0,6 oder 60%. Daher müsste auch der Beitrag entsprechend um 60% sinken. Alles was beihilfeergänzend ist oder Kinderbeiträge wären natürlich unbeeinflusst. 10% finde ich aber dann schon arg wenig.
Ohne Kinder würde das bedeuten, dass ich in meinem Tarif nur ca. 25% für die Grundabsicherung bezahle und ca. 75% Beihilfeergänzung wäre.

Organisator

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« Antwort #319 am: 21.11.2022 15:55 »
Daher müsste auch der Beitrag entsprechend um 60% sinken.

Sicher? Ich würde sagen auf 60 %...

Poincare

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« Antwort #320 am: 21.11.2022 16:12 »
Daher müsste auch der Beitrag entsprechend um 60% sinken.

Sicher? Ich würde sagen auf 60 %...

Du hast natürlich Recht, so habe ich es auch gerechnet, die Formulierung ist aber schlicht falsch. Ich bin nicht bei der Debeka, aber selbst für Debekaverhältnisse fände ich 75% für Ergänzungstarife viel.

Jackson1336

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« Antwort #321 am: 22.11.2022 09:27 »
10% finde ich aber dann schon arg wenig.

Wie gesagt: Bei diesen 10 % handelt es sich um die Änderung der Beihilfesätze für Pensionäre. Da die PKV für die Zeit in der Pension nun weniger Kosten hat, müssen weniger Rückstellungen gebildet werden. Dadurch sinkt der Beitrag ein wenig.

Stuttgarter1987

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« Antwort #322 am: 22.11.2022 10:07 »
10% finde ich aber dann schon arg wenig.

Wie gesagt: Bei diesen 10 % handelt es sich um die Änderung der Beihilfesätze für Pensionäre. Da die PKV für die Zeit in der Pension nun weniger Kosten hat, müssen weniger Rückstellungen gebildet werden. Dadurch sinkt der Beitrag ein wenig.


Das ist schon klar und soweit plausibel, wenn man die Beiträge mit denen Beamter anderer Bundesländer vergleicht, deren Pensionsbeihilfe nie abgesenkt wurde. Was mich stört ist, dass dementsprechend teils jahrelang  zu viel gezahlt wurde und dieser zu viel gezahlte Betrag m.E. nicht oder kaum Berücksichtigung findet. Bin gespannt, ob eine transparente Kalkulation dazu veröffentlicht wird. Wahrscheinlich aber nicht, schätze ich.

Poincare

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« Antwort #323 am: 22.11.2022 10:11 »
10% finde ich aber dann schon arg wenig.

Wie gesagt: Bei diesen 10 % handelt es sich um die Änderung der Beihilfesätze für Pensionäre. Da die PKV für die Zeit in der Pension nun weniger Kosten hat, müssen weniger Rückstellungen gebildet werden. Dadurch sinkt der Beitrag ein wenig.

Das ist schon klar und soweit plausibel, wenn man die Beiträge mit denen Beamter anderer Bundesländer vergleicht, deren Pensionsbeihilfe nie abgesenkt wurde. Was mich stört ist, dass dementsprechend teils jahrelang  zu viel gezahlt wurde und dieser zu viel gezahlte Betrag m.E. nicht oder kaum Berücksichtigung findet. Bin gespannt, ob eine transparente Kalkulation dazu veröffentlicht wird. Wahrscheinlich aber nicht, schätze ich.

Mir ist es noch nicht klar. Die PKV in der Pension sinkt voraussichtlich im Durchschnitt zusätzlich um 10% wegen "zu viel" gebildeter Altersrückstellungen? Oder die PKV in der Pension sinkt im Durchschnitt um 10% wegen der Beihilfeanhebung auf 70% für alle? Oder die PKV sinkt während man noch im Dienst ist zusätzlich zu der Beitragsreduktion durch jetzt schon erhöhte Beihilfe um durchschnittlich 10% aufgrund der weniger zu bildenden Altersrückstellungen?

Picard

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« Antwort #324 am: 22.11.2022 13:17 »
Och Leute, ein wenig Geduld - ich gehe doch davon aus, dass morgen früh die Gehaltsmitteilungen im LBV Portal abrufbar sein werden. Dann sollte die (Neu)gier befriedigt sein!

Es ist morgen früh,  habe keine Gehaltsmitteilung. Bitte nacharbeiten!

Also...ich habe immer noch nichts. Das geht diesmal aber wirklich sehr lange...

Poincare

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« Antwort #325 am: 22.11.2022 14:52 »
Und keine Rückmeldung von "Hans" zu seinen leeren Versprechungen! 21. war bisher bei mir das Späteste, aber es ist auch mein erstes BVAnp-ÄG.

BW123

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« Antwort #326 am: 22.11.2022 17:51 »
Hat zufällig jemand die Begründung des Gesetzgebers parat, warum kinderlose Beamte keine Nachzahlung erhalten? Deren Besoldung war doch ebenfalls verfassungswidrig?

Ozymandias

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« Antwort #327 am: 22.11.2022 17:58 »
Hat zufällig jemand die Begründung des Gesetzgebers parat, warum kinderlose Beamte keine Nachzahlung erhalten? Deren Besoldung war doch ebenfalls verfassungswidrig?

Weil zu teuer.

Zitat
Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Das Land versucht winkeljuristisch mit einer "Ämterneubewertung" das Abstandsgebot zu umgehen, ob es damit durchkommt, ist noch offen. Dagegen müssen sich vor allem die höheren Besoldungsgruppen wehren. Die "niedrigeren" Alleinstehenden wurden immerhin eine Besoldungsgruppe höher eingestuft.

Wilhermine

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« Antwort #328 am: 22.11.2022 18:08 »
Hat zufällig jemand die Begründung des Gesetzgebers parat, warum kinderlose Beamte keine Nachzahlung erhalten? Deren Besoldung war doch ebenfalls verfassungswidrig?

Weil zu teuer.

Zitat
Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Das Land versucht winkeljuristisch mit einer "Ämterneubewertung" das Abstandsgebot zu umgehen, ob es damit durchkommt, ist noch offen. Dagegen müssen sich vor allem die höheren Besoldungsgruppen wehren. Die "niedrigeren" Alleinstehenden wurden immerhin eine Besoldungsgruppe höher eingestuft.

Es ist nun wirklich so, ohne Kinder stehst du genauso blöd da wie vorher.
Durchaus sinnvoll ist es ja, Familien zu unterstützen. Ohne Frage bin ich ein Profiteur, auch dank des „Rammlerzuschalg“ für Kind 3.
Viel Glücklicher wäre ich trotzdem mit einer Anpassung der Ämter, denn sobald die Kinder aus dem Familienzuschalg fallen, fehlen (absehbar und auch planbar) tausende Euros in der Kasse.

Nachdem nun das Bürgergeld abgenickt wird, ist die nächste Erhöhung im zweistelligen % Bereich ja schon vorprogrammiert.

Schön gedacht, aber kurzsichtig am falschen Ende gespart.

Trotzdem freue ich mich für alle niederen Besoldungsguppen die sich, keinesfalls unverdient, auf ein kleines Vermögen freuen können.
Besonders freut es mich für die „ehemals einfacher Dienst“. Gute Arbeit für wenig Geld. Hier wird man sich sicher über das Weihnachtsgeld freuen.
Im übrigen wäre es auch Zeit, diese Kollegen entsprechend zu integrieren. Das Land sollte sich keine Beamten ohne Laufbahnprüfung mehr leisten.
Just my two words… 

Nordlicht97

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« Antwort #329 am: 22.11.2022 21:06 »


Zitat
Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/


Ich finde es immer wieder erschreckend.
Weil es also zu viel Geld kostet, wird die Besoldung weiterhin verfassungswidrig gehalten.
Dieses Argument wird dann ja in Zukunft jedes Mal kommen, wenn es um die verfassungsgemäße Besoldung geht...

Wie ein vom Gericht verurteilter Straftäter, der zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, aber nur 2 Jahre sitzt, weil das sonst zu große negative Auswirkungen auf sein Leben hätte.

Ich hoffe wirklich, das BVerfG wird mal ein konsequentes Urteil sprechen, damit sowas aufhört.
Die Minister schwören schließlich einen Eid, dass sie das Grundgesetz und die Gesetze wahren und verteidigen:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Vielleicht sollte Eidbruch oder die  bewusste Verabschiedung von Gesetzen, die offensichtlich verfassungswidrig sind (wie beispielsweise in S-H) unter Strafe gestellt werden.