Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 153856 times)

HansDampf123

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #345 am: 23.11.2022 14:21 »
...

Hat jemand eine solche Nachzahlung erhalten?

Wurden bei jemandem die vier- fünfstelligen Nachzahlungen für DRITTE u. weitere Kinder geleistet?

Habe Nachzahlungen von rd 19t brutto erhalten.
Bin jetzt A10, Stufe 2 mit 3 Kindern (seit 2021).

Stuttgarter1987

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #346 am: 23.11.2022 14:29 »
Beamter A13, 2 Kinder. Für mich gabs keinerlei Nachzahlung. Ist das korrekt? Ich dachte für 1. und 2. Kind gäbe es wenigstens rund 25€ jeweils oder gibts die nur ab sofort und nicht rückwirkend? Wäre ja nict viel, aber zumindest ein paar hunderter. Weiß das jemand?

Glückwunsch an die Kinderreichen und Stufenaufsteiger ;-)

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #347 am: 23.11.2022 14:31 »
Für Kind 1 und 2 gibt es nur Nachzahlung bis maximal A10 in den ersten Stufen.

Kind 3 - 99999 gibt es für alle, da wird übrigens auch an Pensionäre nachgezahlt (siehe KVBW homepage).

Stuttgarter1987

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #348 am: 23.11.2022 14:34 »
Für Kind 1 und 2 gibt es nur Nachzahlung bis maximal A10 in den ersten Stufen.

Kind 3 - 99999 gibt es für alle, da wird übrigens auch an Pensionäre nachgezahlt (siehe KVBW homepage).

Ärgerlich  >:( Aber danke für die Info!

MitleserBW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #349 am: 23.11.2022 14:55 »
 Was ich nicht verstehe ist, das die Erfahrungsstufen nun angepasst wurden und die Wartezeit zur nächsten Stufe einfach neu vergeben wurde.

Tatsächlich muss man doch aber die Jahre die anzurechnen sind addieren und dann ausrechnen, in welcher Stufe man nach der neuen Besoldungstabelle ist und wann man laut dieser neuen in die nächste Stufe kommt. Sonst wäre es in meinem Fall so, dass ich in Stufe 8 erst mit 26 Dienstjahren komme, während ein "Neuer" diese Stufe bereits nach 23 Jahren erreicht.

Oder habe ich da einen Denkfehler? Im Gesetz steht irgendwo, dass Wartezeiten angerechnet werden, aber nicht, dass die Berechnung der Erfahrungszeiten geändert wird.

haeggi

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #350 am: 23.11.2022 14:59 »
Hallo,
gerade beim aufmachen meiner Gehaltsbeschneinigung für 12/22 fast vom Stuhl gekippt. (Massiv Nachzahlung beim Kinderzuschlag)
Bei der Recherche wo das her kommt habe ich dieses Forum gefunden.
Steht hier irgendwo eine Erklärung dazu ohne den ganzen Thread zu lesen?

Für so viel Nachzahlung kann man erwarten, dass man auch etwas liest.

Hatte zuerst Artikel 35 gefunden, das hat aber von den Zahlen nicht gepasst. Außerdem war ich kein Kläger.
Hab nun noch folgendes gefunden, muss mal nachrechnen ob es damit passt. Das müssten die Nachzahlungen für Kind 3,4,5 für 2019,2020,2021 sein, korrekt?


Also wenn man in den Fußnoten liest, findet man folgendes:

Zitat
Zu Artikel 19 (Nachzahlungen für dritte und weitere Kinder)
Dieser Artikel soll die auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beru-henden Nachzahlungsansprüche für die Jahre 2010 bis 2019 regeln. Für diesen Zeit-raum sollen Nachzahlungen nur an diejenigen erfolgen, die insoweit einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben, über den noch nicht bestandskräftig entschieden wor-den ist. Nachzahlungen für Jahre, die vor der erstmaligen Geltendmachung des An-spruchs liegen, sollen nicht geleistet werden. Die Ermittlung der jeweiligen Beträge ist im allgemeinen Teil dargestellt. In Absatz1 Satz 2 wird klargestellt, dass die beim Familienzuschlag geltenden besonderen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte sowie die Regelungen für begrenzt Dienstfähige auch hinsichtlich der Nachzahlungsbe-träge Anwendung finden.
Die Nachzahlungen für Zeiträume ab 2020 werden in Artikel 2 Nummern 13 bis 15 geregelt, da sie nicht von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abhängig gemacht wer-den sollen.
Diese Nachzahlungen betreffen nicht nur Beamtinnen und Beamte sowie Richterin-nen und Richter, sondern ebenfalls Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Im Artikel 2 Nummer 13 bis 15 werden die Beträge für Kind 3 und weitere rückwirkend angehoben:

Zitat
13. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 2 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 395) wird die Zahl „402,15“ durch die Zahl „673,00“ ersetzt.
14. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 3 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 402) wird die Zahl „407,78“ durch die Zahl „704,00“ ersetzt.
15. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 3 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 402), die durch Artikel 2 Nr. 14 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Zahl „2021“ durch die Zahl „2022“ und die Zahl „704,00“ durch die Zahl „730,00“ ersetzt.

Also ich schätze mal, dass dann wirklich alle  im Zeitraum ab 2020 diesen Differenzbetrag nachgezahlt bekommen... davor nur Kläger und Widerspruchsführer.

Drehleiterkutscher

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« Antwort #351 am: 23.11.2022 15:04 »
Nochmal:

Kind 1 und 2 für die Jahre 2020, 2021 und 2022 bis A10 nach Tabelle

Kind 3 und weitere Jahre 2020, 2021, 2022 wohl für alle

Alles davor nur mit Widerspruch oder Klage.

Picard

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« Antwort #352 am: 23.11.2022 16:05 »
Nochmal:

Kind 1 und 2 für die Jahre 2020, 2021 und 2022 bis A10 nach Tabelle

Kind 3 und weitere Jahre 2020, 2021, 2022 wohl für alle

Alles davor nur mit Widerspruch oder Klage.
Aber Widerspruch oder Klage konnte heute noch nicht kommen. Das soll erst in 2023 nachgezahlt werden.

Picard

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #353 am: 23.11.2022 17:47 »
Kann mir jemand sagen, wie hoch bei ihm/ihr der Betrag für die Nachzahlung drittes Kind 20/21/22 ist? Bei mir teilt sich der Betrag mit meiner Frau, weil wir die Kindergeldberechtigung gewechselt haben und ich kann ihn nicht ganz nachvollziehen. Vielen Dank!

endsport

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« Antwort #354 am: 23.11.2022 18:11 »
...

Hat jemand eine solche Nachzahlung erhalten?

Wurden bei jemandem die vier- fünfstelligen Nachzahlungen für DRITTE u. weitere Kinder geleistet?

Habe Nachzahlungen von rd 19t brutto erhalten.
Bin jetzt A10, Stufe 2 mit 3 Kindern (seit 2021).

So viel Nachzahlung? Ich habe 3 Kinder (seit 2019), jetzt A10, Stufe 5 und habe 10t Brutto erhalten. Macht die Stufe so einen großen Unterschied aus?🤔

Drehleiterkutscher

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« Antwort #355 am: 23.11.2022 18:21 »
Ja und es ist übrigens ganz leicht, sich die Tabelle selbst anzugucken  ;)

staatler

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« Antwort #356 am: 24.11.2022 06:23 »
Moin zusammen.
Auch ich war gestern betroffen - jedoch habe ich ein kleines Problem und hoffe jemand kann helfen.

Bin (neu) A9 Stufe 5 mit 2 Kindern.
laut Tabelle sollte ich 649,83€ FamZuschKinder haben. (138,84+50 + 138,84+322,15)
In meiner Abrechnung habe ich nun 819,95€ stehen - und egal was ich rechne, ich komme nicht auf diesen Betrag.

Ich danke schonmal und wünsche ´nen guten Start in den Tag


Drehleiterkutscher

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« Antwort #357 am: 24.11.2022 06:37 »
Moin zusammen.
Auch ich war gestern betroffen - jedoch habe ich ein kleines Problem und hoffe jemand kann helfen.

Bin (neu) A9 Stufe 5 mit 2 Kindern.
laut Tabelle sollte ich 649,83€ FamZuschKinder haben. (138,84+50 + 138,84+322,15)
In meiner Abrechnung habe ich nun 819,95€ stehen - und egal was ich rechne, ich komme nicht auf diesen Betrag.

Ich danke schonmal und wünsche ´nen guten Start in den Tag

Wenn du verheiratet bist, hast du diese 158,80 Euro vergessen...

Und im Dezember 2022 ist der Betrag einmalig um die Nachzahlung erhöht.

staatler

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #358 am: 24.11.2022 06:53 »
Moin zusammen.
Auch ich war gestern betroffen - jedoch habe ich ein kleines Problem und hoffe jemand kann helfen.

Bin (neu) A9 Stufe 5 mit 2 Kindern.
laut Tabelle sollte ich 649,83€ FamZuschKinder haben. (138,84+50 + 138,84+322,15)
In meiner Abrechnung habe ich nun 819,95€ stehen - und egal was ich rechne, ich komme nicht auf diesen Betrag.

Ich danke schonmal und wünsche ´nen guten Start in den Tag

Wenn du verheiratet bist, hast du diese 158,80 Euro vergessen...

Und im Dezember 2022 ist der Betrag einmalig um die Nachzahlung erhöht.

die 158,80€ sind extra als FamZuschEheg ausgewiesen.
ebenso sollte die Nachzahlung auch in der rechten Spalte bei Nachzahlung und nicht bei laufende Bezüge stehen?.

Drehleiterkutscher

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« Antwort #359 am: 24.11.2022 07:06 »


die 158,80€ sind extra als FamZuschEheg ausgewiesen.
ebenso sollte die Nachzahlung auch in der rechten Spalte bei Nachzahlung und nicht bei laufende Bezüge stehen?.

Denke nicht, da das LBV separat darauf hinweist. Das wären bei dir je Kind 85,06 Euro:

649,83 + 85,06 - 85,06 = 819,95 Euro

Zitat LBV Gehaltstabelle:
Zitat
Hinweis:
Der Familienzuschlag für 1. und 2. Kinder erhöht sich im Dezember 2022 für die Besoldungsgruppen A7-
A10 zusätzlich um die in Artikel 34 des BVAnpG-ÄG 2022 geregelten Erhöhungsbeträge ab 01.01.2022.