Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 153827 times)

PurpleandGold

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #375 am: 24.11.2022 13:20 »
Ach, versprechen tu ich mir hier doch schon gar nichts mehr.... :)


Und ehrlich gesagt.....ich schäme mich direkt dafür, nicht genau genug nachgelesen zu haben.....in meinem Alter sollte man es doch besser wissen.....

Und nun schauen wir doch erstmal, wann die ersten Muster-Widersprüche vorliegen und wie verfassungskonform die Besoldung nach der Erhöhung von ALG2/Bürgergeld überhaupt noch ist.....

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #376 am: 24.11.2022 13:26 »
Naja - wenn Seiten diverser Gewerkschaften nicht irgendwelche Flyer aufgetaucht wären und in der StZ mal ein ominöser Artikel erschienen wäre, wüsste ich jetzt wahrscheinlich noch nichts vom Gesetz. Damals hab ich halt begonnen, hier zu lesen.

Meine Nachzahlung für ein Kind ist in der Höhe von vielleicht 5 Tankfüllungen, nachdem was man anfangs zu lesen bekam, hatte ich auch mit etwas mehr gerechnet.

Insofern: kein Vorwurf!  ;D

Finanzer

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #377 am: 24.11.2022 13:57 »
Lesen Sie einfach ein bisschen Bild-Klopapier-Substitut, dann können Sie sich gleich richtig reich fühlen.

zammthing

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #378 am: 24.11.2022 14:55 »
Gibt es schon irgendwo einen Musterwiderspruch gegen das abstandsgebot?

und schon was herausgefunden?

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #379 am: 24.11.2022 15:07 »
Gibt es schon irgendwo einen Musterwiderspruch gegen das abstandsgebot?

Einfach das Jahr beim letzten Widerspruch ändern....
oder selber noch etwas hinzufügen.

Die Gewerkschaften in BW bewegen sich absolut nicht.

Versuch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #380 am: 24.11.2022 17:38 »
Man müsste aber speziell etwas zum abstandsgebot schreiben.
Jemand eine Idee?

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #381 am: 24.11.2022 17:48 »
Man müsste aber speziell etwas zum abstandsgebot schreiben.
Jemand eine Idee?

Wenn man eine amtsangemessene Alimentation verlangt, beinhaltet das bereits das Abstandsgebot.

Oder halt einfach kurz halten:
Zitat
Das 4-Säulen-Modell erfüllt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht, insbesondere ist weiterhin das Abstandsgebot verletzt.

Oder einfach warten bis sich eine Gewerkschaft erbarmt, einen Musterwiderspruch zu veröffentlichen.

Naturbursche

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #382 am: 30.11.2022 13:59 »
Hallo zusammen,
 
ich hätte eine Frage zur Stufeneinordnung im Rahmen des BVAnp-ÄG 2022 und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
 
Ich habe im September 2015 meine Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst begonnen und im Frühjahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Ich wurde dann im März 2018 als PM (A 7) wiedereingestellt, im Dezember 2019 zum POM (A 8 ) befördert, und im September 2022 zum PHM (A 9) befördert. Nun erfolgt die Anhebung zum EPHM (A 10).
 
Bezüglich der Stufenzuordnung ist Art. 33 Abs. 2 BVAnp-ÄG 2022 auf mich anzuwenden, da ich mich am 30.11.2022 in Besoldungsgruppe A 9, Stufe 3 befinde bzw. befunden habe. Gemäß Art. 33 Abs. 2 BVAnp-ÄG 2022 werde ich gemäß meiner bisher erbrachten Erfahrungszeiten sowie berücksichtigungsfähigen Zeiten nach § 32 LBesGBW den Stufen 1 oder 2 meiner ab 1. Dezember 2022 maßgeblichen Besoldungsgruppe zugeordnet.
 
Zum 01.12.2022 habe ich seit meiner Wiedereinstellung im März 2018 eine Erfahrungszeit von 4 Jahren und 9 Monaten. Nach meiner Auffassung des Art. 33 Abs. 2 BVAnp-ÄG 2022 müsste ich mich mit dieser Erfahrungszeit ab Dezember in Besoldungsgruppe A 10, Stufe 2 befinden. Ein Aufstieg in Stufe 3 müsste erfolgen, sobald ich die 6 Jahre Erfahrungszeit erreiche, d.h. im März 2024.
 
Gem. Gehaltsmitteilung 12/22 befinde ich mich ab Dezember in Besoldungsgruppe 10, Stufe 02. Ein Aufstieg in die nächste Stufe ist jedoch erst für 12/25 vorgesehen.
 
Da ich davon ausgegangen bin, dass es sich um einen Fehler handelt, habe ich mich über das Kundenportal an das LBV gewandt. Von dort habe ich folgende Antwort erhalten: „Sehr geehrter Herr XXX, mit Bescheid vom 17.03.2021 wurde aufgrund Ihrer Beförderung von A7 in A8 Ihre Erfahrungszeit neu festgesetzt. In dem Bescheid wurde der Erfahrungszeitbeginn ab 01.12.2019 auf den 01.12.2019 festgesetzt. Der nächste Steigerungstermin ist daher korrekt am 01.12.2025. Mit freundlichen Grüßen.“
 
Die neue Festsetzung der Erfahrungszeit erfolgte, da nach alter Besoldungstabelle A 7 in Stufe 1 begann, A 8 jedoch erst in Stufe 2 begann. Somit erfolgte mit der Beförderung von A 7 nach A 8 automatisch eine Steigerung der Erfahrungsstufe. Völlig logisch, dass eine erneute Steigerung der Erfahrungsstufe erst nach zwei Jahren erfolgen kann und somit der Beginn auf den 01.12.2019 festgesetzt wurde.
 
Mit Umsetzung des BVAnp-ÄG 2022 dürfte die damalige Festsetzung meiner Meinung nach allerdings keine Relevanz mehr haben. Gemäß Art. 33 Abs. 2 BVAnp-ÄG 2022 werden Beamtinnen und Beamte, die sich am 30. November 2022 in Stufe 2 oder 3 einer der Besoldungsgruppen A 8, A 9 oder A 10 befunden haben, gemäß ihrer bisher insgesamt erbrachten Erfahrungszeiten sowie berücksichtigungsfähigen Zeiten nach § 32 LBesGBW den Stufen 1 oder 2 ihrer ab 1. Dezember 2022 maßgeblichen Besoldungsgruppe zugeordnet.
 
Das LBV hat ja selber in der Gehaltsmitteilung als Anlage geschrieben, dass die Stufenzuordnung Regelungen erfordert, um ungerechtfertigte Überholungseffekte oder Nachteile für Betroffene zu vermeiden und verweist auf Art. 33 BVAnp-ÄG 2022.
 
Sollte die Einstufung des LBV so korrekt sein, finden allerdings solche Überholungseffekte statt. Bei Kollegen aus meinem Ausbildungsjahrgang, welche später als ich zum POM (A 8 ) befördert wurden und somit bereits während ihrer Zeit als PM (A 7) in Erfahrungsstufe 2 aufgestiegen sind, war eine Festsetzung der Erfahrungszeit nicht notwendig. Diese Kollegen befinden sich laut deren Gehaltsmitteilung nach Umsetzung des BVAnp-ÄG 2022 ebenfalls in Stufe 2, ein Aufstieg in Stufe 3 ist jedoch bereits für 3/24 vorgesehen.
 
Somit wäre ich durch meine frühere Beförderung diesen Kollegen gegenüber finanziell schlechter gestellt, und zwar für den Rest meiner Beamtenlaufbahn bzw. bis zum Erreichen der Endstufe, da ich immer erst ein Jahr und neun Monate später in die nächsthöhere Stufe aufsteigen würde.
 
Meiner Meinung nach liegt hier ein Fehler des LBV in der Umsetzung des 33 BVAnp-ÄG 2022. Wie seht ihr das Ganze und was würdet ihr mir in meiner Situation raten?
 
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

bigbroen

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #383 am: 30.11.2022 15:18 »
Wegen Widerspruch. Kann man gegen die Nachzahlung Widerspruch einlegen. Ich meine in dem Sinn das Bw ja zugesichert hatte ab 2020 alle "konfom" nachzuzahlen. Jetzt ist das wegen Abstandsgebot möglicherweise gar nicht konform nachgezahlt worden?
Bis wann müsste man wegen "laufendem  Haushaltsjahr" spätestens?

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #384 am: 30.11.2022 15:53 »
Ich hab 2014 bei meiner jetzigen Behörde angefangen und wurde 2017 verbeamtet. Mir wurden Erfahrungsjahre "weggenommen", um die Probezeit zu verkürzen. Hätte ich zwar so nicht gewollt aber mir wurde keine Wahl gelassen. Vielleicht war das ja bei dir auch der Fall nach der Ausbildung? Kann das sein?

Jepsen

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #385 am: 04.12.2022 20:26 »
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #386 am: 04.12.2022 20:59 »
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?

Absolut keinen Vorteil, außer höherer Beihilfe in der Pension, wenn man nach dem 31.12.2012 eingestellt wurde. Da war glaube ich aber auch ein Verfahren anhängig, was nicht gut für das Land aussah.

Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt.  ;D

Sleyana

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #387 am: 04.12.2022 21:08 »


Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt.  ;D

Aber nur wenn die Bälger keine Ansprüche haben ;)

Jepsen

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #388 am: 05.12.2022 01:10 »
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?

Absolut keinen Vorteil, außer höherer Beihilfe in der Pension, wenn man nach dem 31.12.2012 eingestellt wurde. Da war glaube ich aber auch ein Verfahren anhängig, was nicht gut für das Land aussah.

Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt.  ;D

Meine schlechte Laune bezüglich dieser Ungleichbehandlung im Vergleich zu besonders fruchtbaren Beamten-Familien hat sich durch den 911er-Kommentar temporär sehr aufgehellt - danke!  ;) :D ;D

Der Obelix

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #389 am: 05.12.2022 08:21 »
Nun, es ist ja auch eine Art Leistungsprämie.

Je nach Anzahl der Kinder ist es ja auch immer weiter ein Stück schwieriger:

- 1 Kind : Kriegt jeder hin
- 2 Kinder: joah, halt knapp überm Schnitt. Keine Große Leistung
- 3 Kinder: Solides Mittelfeldspiel mit etwas fummeln im Strafraum
- 4 Kinder: Mehrfaches intensives Auftreten im Strafraum mit guter Torabschlussqoute
- 5 Kinder: Oberklasse, Lob-verdächtig
- 6 Kinder: Master-Modus

usw.

Ist doch klar dass da auch die Zuschläge angehoben gehörten.