Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 156807 times)

Finanzer

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #390 am: 05.12.2022 09:14 »
Nun, es ist ja auch eine Art Leistungsprämie.

Je nach Anzahl der Kinder ist es ja auch immer weiter ein Stück schwieriger:

- 1 Kind : Kriegt jeder hin
- 2 Kinder: joah, halt knapp überm Schnitt. Keine Große Leistung
- 3 Kinder: Solides Mittelfeldspiel mit etwas fummeln im Strafraum
- 4 Kinder: Mehrfaches intensives Auftreten im Strafraum mit guter Torabschlussqoute
- 5 Kinder: Oberklasse, Lob-verdächtig
- 6 Kinder: Master-Modus

usw.

Ist doch klar dass da auch die Zuschläge angehoben gehörten.

... und schon wieder brauche ich eine neue Tastatur wegen Kaffeeschäden :-D

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #391 am: 05.12.2022 11:46 »
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?

Absolut keinen Vorteil, außer höherer Beihilfe in der Pension, wenn man nach dem 31.12.2012 eingestellt wurde. Da war glaube ich aber auch ein Verfahren anhängig, was nicht gut für das Land aussah.

Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt.  ;D

Wer das schreibt, versorgt wohl keiner Kinder. Und wer Kinder in die Welt setzt, um den Familienzuschlag zu verjubeln, merkt auch bald, was er davon hat.
Ich finde die Zuschläge sind eine absolute Besserstellung gegenüber Tarifbeschäftigten oder sogar Arbeitsnehmern in der freien Wirtschaft, die Kinder haben. Im Vergleich mit denen, kann sich der Beamte dann theoretisch mehr Porsche leisten (bzw. wohl eher mehr VW Sharan). Aber im Vergleich mit Beamten der gleichen Besoldungsgruppe ohne Kinder, ist nicht mehr Porsche drin.
Einer Bekannten, der in der Kommune die Verbeamtung versprochen und dann nicht umgesetzt wurde, entgehen jetzt satte 23000 Euro Brutto (auf Vollzeit gerechnet).

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #392 am: 05.12.2022 14:16 »
Es wird dann aber hauptsächlich nach Kindern bezahlt und nicht mehr nach Amt und der dazugehörigen Leistung. Kindergeld gibt es ja noch oben drauf. Wenn Kinder so teuer sind, müsste man das Kindergeld für alle erhöhen. Dann kann man sich auch einen solchen besoldungsverzerrenden Bestandteil sparen.

Das Abstandsgebot wurde aber auch ohne Kinder zu berücksichtigen eingeebnet.

xap

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #393 am: 05.12.2022 14:24 »
Dann schlagt das doch vor. Wäre doch ein leichtes das KiGe zu erhöhen. Dann müsste man als Beamter auch nicht bis vors BVerfG ziehen und könnte sich die Neiddebatten hier im Forum sparen.

pedius87

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #394 am: 05.12.2022 15:06 »
Dann schlagt das doch vor. Wäre doch ein leichtes das KiGe zu erhöhen. Dann müsste man als Beamter auch nicht bis vors BVerfG ziehen und könnte sich die Neiddebatten hier im Forum sparen.

So langsam spricht es sich im Kollegenkreis herum, dass Beamte mit Kinder z.T fünfstellige Nachzahlungen erhalten haben und sich die Zuschläge massiv erhöht haben. Auch die Höherstufung des mittleren Dienstes sowie der Beginn in A10 im gehobenen Dienst wird überrascht zur Kenntnis genommen. Ich denke den meisten Beamten war das Thema nicht bekannt. Aber die Umsetzung durch BW führt jetzt doch zu einigem Unmut. Wenn Kollegen für die gleiche Leistung jetzt hunderte Euro zusätzlich bekommen (und dazu noch Kindergeld) fragt mancher sich schon ob das gerecht ist. Und bei den Angestellten, die außer Kindergeld keine Unterstützung für Kinder bekommen ist die Reaktion entsprechend negativ.

Der Obelix

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #395 am: 05.12.2022 15:11 »
Zum Thema Kindergeld kam ja auch der Hinweis, dass der Staat natürlich das Kindergild erhöhen kann. Das wäre sehr förderlich.

Aber der Staat will es nun mal nicht in dem Maße. Die Überlegung war also schon da. Insofern braucht man kein Faß in der Richtung aufmachen.

Und der Landesbesoldungsgesetzgeber will halt die Alimentation nur auf dem Zuschlagswege verfassungsgemäß gestalten.

Also kann das Blame-and-Shame spiel gerne Richtung Besoldungsgesetzgeber starten aber nicht gegen die Eltern.

pedius87

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #396 am: 05.12.2022 15:43 »
Ich haben selbst zwei Kinder und bekomme daher auch mehr Geld. Ungerecht empfinde ich die Lösung durch BW trotzdem. Insbesondere finde ich mein Studium langsam aber sicher entwertet. Ich bin im gehobenen Dienst und der mittlere Dienst wird immer näher an diesen herangeführt.
Mir ist schon klar, warum die Zuschläge für jede Besoldungsgruppe abhängig von der Stufe gewährt werden.Das Land will einfach sparen. Aber eigentlich sollte jedes Kind gleich viel wert sein. Egal ob 1. oder 3 Kind, egal ob Eltern in A8 oder A 12.
Wenn ich mir die Stimmung unter den Kollegen so anhöre, wird der Frust größer.

Versuch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #397 am: 05.12.2022 18:13 »
Das Gesetz wird vor einem Gericht höchstwahrscheinlich auch nicht Stand halten, Stichwort abstandsgebot.
Deswegen Widerspruch einlegen.
Je mehr es machen, desto größer wird der Druck.

zammthing

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #398 am: 05.12.2022 20:09 »
Widerspruch definitiv zumindest in den höheren Besoldungsstufen, aber gibts nun irgendwo einen ordentlch formulierten Widerspruchstext?

"Ein paar blumige Worte, dass man gegen seine Amtsangemessene Alimentation Widerspruch einlegt, ist hier sicher nichts wert."
Ein Widerspruch sollte schon begründet und mit dem ein oder anderen §XYZ untermauert werden.

Die Gewerkschaften werden hierzu nichts formulieren, die feiern sich doch noch immer für das neue Modell.

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #399 am: 05.12.2022 20:41 »
§XYZ gibt es eben nicht. Verletzt wird Art. 33 Abs. 5 GG.
Wichtig ist der richtige Antrag und Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation, dieser Antrag hat sich zu den Vorjahren aber nicht geändert.

Die Begründung kann jederzeit nachgeschoben und erweitert werden, auch im Klageverfahren. Auch die Begründung hat sich zum Vorjahr nicht groß geändert. Ob man hier noch rumweint, dass das Abstandsgebot auch im 4-Säulen-Modell verletzt wird hat jetzt keine riesige Auswirkung darauf, ob der Widerspruch ruhend gestellt wird oder ob es Widerspruchsbescheide seitens des LBV hagelt.

Man kann es auch ganz kurz machen: Das 4-Säulen-Modell bietet keine amtsangemessene Alimentation und verletzt das Abstandsgebot. In die 2021 Version kopieren und fertig.
Ob das dann auch wirklich der Fall ist, müssen eh Gerichte entscheiden...

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #400 am: 06.12.2022 08:01 »
Um es noch mal klar zu stellen: Auch ich empfinde die Lösung in bw als unzulänglich und am Problem vorbei, mit dem Ziel ein paar Euro einzusparen. Vor allem, ein bei Beförderung oder Höherstufung abschmelzender Betrag ist ja der Gipfel der Absurdität.
Dennoch habe ich den Eindruck, dass immer wieder Leute die Grundsätze des Berufsbeamtentums verkennen. Dass sich die Besoldung an der vierköpfigen Familie mit Alleinverdiener orientiert, bedeutet ja nicht, dass Kind 1 und 2 "weniger Wert" sind. Kind 1 und 2 beziehen ihren "Zuschlag" eben aus der Grundbesoldung, für Kind 3+ reicht es dann nicht mehr.
Nach "Leistung" wird zumindest hier gar keiner bezahlt, sondern nach Aufgabe besoldet. Alle mit dem gleichen Amt bekommen hier die gleiche Grundbesoldung, unabhängig von der individuellen Leistung. Ich denke so ist es ja auch gedacht.
Bestimmt haben wir jetzt eine Lehrerschwemme, weil er sich so viel mehr lohnt, im HD verbeamtet zu werden /s.

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #401 am: 06.12.2022 11:49 »
Um es noch mal klar zu stellen: Auch ich empfinde die Lösung in bw als unzulänglich und am Problem vorbei, mit dem Ziel ein paar Euro einzusparen. Vor allem, ein bei Beförderung oder Höherstufung abschmelzender Betrag ist ja der Gipfel der Absurdität.
Dennoch habe ich den Eindruck, dass immer wieder Leute die Grundsätze des Berufsbeamtentums verkennen. Dass sich die Besoldung an der vierköpfigen Familie mit Alleinverdiener orientiert, bedeutet ja nicht, dass Kind 1 und 2 "weniger Wert" sind. Kind 1 und 2 beziehen ihren "Zuschlag" eben aus der Grundbesoldung, für Kind 3+ reicht es dann nicht mehr.
Nach "Leistung" wird zumindest hier gar keiner bezahlt, sondern nach Aufgabe besoldet. Alle mit dem gleichen Amt bekommen hier die gleiche Grundbesoldung, unabhängig von der individuellen Leistung. Ich denke so ist es ja auch gedacht.
Bestimmt haben wir jetzt eine Lehrerschwemme, weil er sich so viel mehr lohnt, im HD verbeamtet zu werden /s.


"Nach Aufgabe besoldet" stimmt zumindest im Rechtspflegerdasein auch nicht. Ich zB bearbeite seit über 10 Jahren A12er Dienstposten. Besoldet werde ich mit A10. Und so geht es den meisten Kollegen. Befördert wird nur schleppend. Meine mit A12 bewerteten Aufgaben soll ich aber dennoch brav erledigen.

Nach Einführung des 4-Säulen-Modells verdient nun meine gleichaltrige Geschäftsstelle gleich bzw. mehr als ich. Das ist einfach nur frustrierend und unverständlich, insb. wenn man bedenkt, welche unterschiedliche Verantwortung und Haftung wir tragen.

Sind eigentlich die Anwälte bekannt, die die bisherigen Klagen in dem Bereich durchgeführt haben? In so einem speziellen Bereich wie dem Besoldungsrecht, kann man ja auch nicht jeden Anwalt nehmen... 

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« Antwort #402 am: 06.12.2022 11:57 »
"Nach Aufgabe besoldet" stimmt zumindest im Rechtspflegerdasein auch nicht. Ich zB bearbeite seit über 10 Jahren A12er Dienstposten. Besoldet werde ich mit A10. Und so geht es den meisten Kollegen. Befördert wird nur schleppend. Meine mit A12 bewerteten Aufgaben soll ich aber dennoch brav erledigen.

Nach Einführung des 4-Säulen-Modells verdient nun meine gleichaltrige Geschäftsstelle gleich bzw. mehr als ich. Das ist einfach nur frustrierend und unverständlich, insb. wenn man bedenkt, welche unterschiedliche Verantwortung und Haftung wir tragen.

Sind eigentlich die Anwälte bekannt, die die bisherigen Klagen in dem Bereich durchgeführt haben? In so einem speziellen Bereich wie dem Besoldungsrecht, kann man ja auch nicht jeden Anwalt nehmen...

Korrekt, man wird nach dem verliehenen Amt besoldet. Unabhängig von den tatsächlichen Aufgaben. Und da es im Beamtentum keinen Anspruch auf Beförderung gibt, sind demzufolge auch längerfristig ggf. höherwertige Aufgaben zu erledigen. Part of the game.
Ob man damit den Beamten und deren Motivation und somit der Behörde einen Gefallen tut, ist ein anderes Blatt.

Poincare

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« Antwort #403 am: 06.12.2022 12:06 »
"Nach Aufgabe besoldet" stimmt zumindest im Rechtspflegerdasein auch nicht. Ich zB bearbeite seit über 10 Jahren A12er Dienstposten. Besoldet werde ich mit A10. Und so geht es den meisten Kollegen. Befördert wird nur schleppend. Meine mit A12 bewerteten Aufgaben soll ich aber dennoch brav erledigen.

Nach Einführung des 4-Säulen-Modells verdient nun meine gleichaltrige Geschäftsstelle gleich bzw. mehr als ich. Das ist einfach nur frustrierend und unverständlich, insb. wenn man bedenkt, welche unterschiedliche Verantwortung und Haftung wir tragen.

Sind eigentlich die Anwälte bekannt, die die bisherigen Klagen in dem Bereich durchgeführt haben? In so einem speziellen Bereich wie dem Besoldungsrecht, kann man ja auch nicht jeden Anwalt nehmen...

Korrekt, man wird nach dem verliehenen Amt besoldet. Unabhängig von den tatsächlichen Aufgaben. Und da es im Beamtentum keinen Anspruch auf Beförderung gibt, sind demzufolge auch längerfristig ggf. höherwertige Aufgaben zu erledigen. Part of the game.
Ob man damit den Beamten und deren Motivation und somit der Behörde einen Gefallen tut, ist ein anderes Blatt.

Ja, ich hätte wohl schreiben sollen "idealerweise wird man nach Aufgabe besoldet". Ich finde das Berufsbeamtentum in vielen Bereichen nicht ideal, und jetzt wird es geflickt und als Verdienstanreiz benutzt, bis es auseinanderfällt.
Wenn ich aber lese, dass jemand seit über 10 Jahren an der Leistung gemessen nicht angemessen bezahlt bzw. besoldet wird (und solche Leute kenne ich auch in der Privatwirtschaft), dann frage ich mich ganz ehrlich, warum man da denn noch ist? Entweder es passt wie es ist, oder man muss sich halt nach was passenderem umschauen. Dann merkt man eventuell auch schnell, dass das Gras woanders auch nicht grüner ist.
Ich mag meine Stelle, aber ich bilde mich auch fortwährend weiter, mache meine Arbeit gut, und wenn der Dienstherr da nicht mithält, dann finde ich schon was anderes passendes. Aber das Preis-Leistungsverhältnis in meinem Bereich ist schon ziemlich gut (und war es auch ohne Kinder), im Vergleich zur Privatwirtschaft. Das muss aber natürlich nicht auf jeden zutreffen.

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« Antwort #404 am: 06.12.2022 12:27 »
Ja, ich hätte wohl schreiben sollen "idealerweise wird man nach Aufgabe besoldet".

In der Realität ist das auch bestenfalls nicht weit auseinander. Wenn es aber so wie geschildert über viele Jahre in einem krassen Missverhältnis steht, sehe ich das ähnlich wie du. Entweder damit leben oder was besseres finden.